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	<title>Sonnek &#187; Gebäude</title>
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		<title>Zwillings-Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2026 06:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-1763" title="IMG_20121027_091734" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_20121027_091734-150x150.jpg" alt="Adler" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen Ansprüche. Hier aber ging es um eine enge Verknüpfung von Personen und Projekten in etwas eigenartiger Konstellation einer auftraggebenden Organisation mit planendem und ausführendem Unternehmen.</p>
<p><span id="more-11381"></span></p>
<p><strong>Alltägliches wird leicht vergessen</strong></p>
<p>Jedenfalls war diese Sache in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu anderen. Denn bei Durchsicht meines Gutachten-Archivs ist mir unlängst aufgefallen, dass ein Teil der – allesamt gut dokumentierten – Gerichtsfälle meinem Gedächtnis längst entschwunden war. Was allerdings mit wenigen Ausnahmen Fälle aus der Ebene von Bezirksgerichten betraf. Der Grund dafür lag wahrscheinlich darin, dass sie hauptsächlich kleine und daher kaum einprägsame „Alltagsprobleme“ zum Inhalt hatten. Noch dazu erforderten sie wenig Mühe, brachten selten spannende Begleitumstände mit sich oder Ergebnisse, die es wert waren, behalten zu werden.</p>
<p><strong>Beherbergungsbetrieb: Ansprüche der Gäste steigen …</strong></p>
<p>Doch nun zur Sache: Der erfolgsorientierte Tourismusbetrieb erforderte immer schon volle Bedachtnahme auf die gestiegenen Ansprüche seiner Kundschaft. Reichte vor Jahrzehnten dazu noch die idyllische Lage an einem kleinen See verbunden mit dem verlockenden Versprechen „Fließwasser am Zimmer“, die Herberge verlässlich mit zufriedenen Urlaubsgästen zu füllen, haben sich die Vorstellungen der im Lauf der Zeit folgenden Generationen deutlich höherentwickelt, von der schlichten Herberge hin zum Mehr-Sterne-Betrieb. Was bedeutet, dass ein Beherbergungsbetrieb in immer kürzeren Abständen „aufgefrischt“ werden muss. Nicht anders war es auch bei dem in schöner Umgebung gelegenen Hotelkomplex, um den es hier geht.</p>
<p><strong>… was regelmäßige Erneuerung fordert</strong></p>
<p>Konkret hatte die bereits sehr dringend notwendige Auffrischung zur Folge, dass Böden, Wände und Decken sowie die Einrichtungen fast aller Räumlichkeiten im Objekt zu modernisieren waren. In Folge dazu ergab sich die Notwendigkeit, die gesamte Gebäudetechnik den Erfordernissen eines gehobenen Standards anzupassen und einem umfassenden „Refurbishment“ zu unterziehen: Beheizung, Lüftungsanlagen, Klimatisierung, Warmwasserbereitung etc. wurden erneuert. Architekten, Fachplaner und ausführende Unternehmen hatten eine Menge zu tun. Die zum Teil recht komplizierten Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen, das Hotel ging im neuen Glanz wie geplant wieder in Betrieb. Rechnungen wurden gelegt, geprüft, bezahlt. Alles verlief bestens.</p>
<p><strong>Das Hotel läuft wieder, die Revision schaut näher hin</strong></p>
<p>Alles verlief bestens, bis die Revision eingriff und die Gebäudetechnik des verschönerten Urlaubsrefugiums ins Visier nahm. Dazu muss man folgendes über das Projekt wissen: Der Hotelkomplex stand örtlich gesehen im Bundesland A. Das Haustechnik-Planungsbüro hatte seinen Firmensitz ebenfalls im Bundesland A, wie auch der Betrieb des Installationsunternehmens, das die Anlagen errichtet hatte. Die Organisation, der das Hotel gehörte und die für die erwähnen Umbauten verantwortlich war, hatte ihren Sitz im Bundesland B. Für die Revision vermutlich nicht uninteressant und vielleicht auch einer der Anlässe, warum sie sich mit dem Projekt näher zu beschäftigen begann, war folgender Aspekt: Der Inhaber des Haustechnik-Planungsbüros, das die Ausschreibung für die Installationen durchgeführt hatte und der Inhaber des Installationsunternehmens, das im Vergabeverfahren den Auftrag bekommen hatte, kannten sich gut: Sie waren Brüder.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Planer</strong></p>
<p>Der erste Schritt der Revision bestand darin, die Arbeit des Planungsbüros näher zu untersuchen. Sie beanstandete, ihrer Recherche nach sei ein Teil der Planungs- und Aufsichtsleistungen nicht erbracht worden, weil jegliche Nachweise dafür fehlen würden. Da beide Seiten die Angelegenheit anders sahen und offenbar außergerichtliche Klärungs- und Einigungsversuche nichts fruchteten, reichte der Eigentümer auf Empfehlung seiner Revision die Klage gegen das Planungsbüro ein, und zwar im für diese Sache zuständigen Landesgericht des Bundeslandes A. Nennen wir dieses Verfahren der Einfachheit halber das „Planer-Verfahren“.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Installateur</strong></p>
<p>Dann kam der zweite Schritt der Revision: Auch die Arbeiten des Installationsunternehmens wurden kritisch durchleuchtet. Auch hier wurde die Berechtigung einiger verrechneter Leistungen angezweifelt, und wie schon zuvor mit dem Planer gab es auch hier wiederum Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer und Installateur, die ohne greifbares Ergebnis blieben. Auch auf juristischer Ebene wiederholte sich das Spiel: Der Eigentümer ging wieder vor Gericht. Diesmal aber war aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das zuständige Landesgericht im Bundesland B am Zug. Und analog zum vorherigen können wir diesen Fall als „Installateur-Verfahren“ benennen.</p>
<p><strong>Verfahren im Doppelpack</strong></p>
<p>In weiterer Folge trafen aber die drei Kontrahenten zur Vereinfachung der sich zum Teil überschneidenden Sachlagen eine weise Entscheidung: Beiden Verfahren sollten von denselben Parteienvertretern betreut werden. Des Weiteren spielten auch die beiden Gerichte insofern mit, als sie in ihren Vorgangsweisen aufeinander Rücksicht nahmen und diese – soweit sinnvoll und möglich – aufeinander abstimmten. In logischer Konsequenz wurde zwischen allen Beteiligten zuletzt auch entschieden, dass für beide Verfahren ein und derselbe Gutachter bestellt werden möge. Wobei für die Auswahl desselben eine Einschränkung getroffen wurde: Er dürfe weder aus dem Bundesland A stammen, noch aus dem Bundesland B, um von Vornherein jedes denkbare Nahverhältnis möglichst auszuschließen. Und diese Wahl fiel auf mich.</p>
<p><strong>Örtliche Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Es fühlte sich schon ein wenig seltsam an, für ein Objekt fast gleichzeitig zwei völlig unterschiedliche Fragenkomplexe bearbeiten zu müssen. Dazu kam noch für jeden der beiden Fälle ein ordentliches Konvolut von zu prüfenden oder zu berücksichtigenden Unterlagen. Die Vorbereitungen für eine gemeinsame örtliche Befundaufnahme erforderten bereits im Vorfeld etliche Klärungen und Abgrenzungen, bis ersichtlich wurde, was vor Ort zu erledigen ist. Aber es verlief fast alles nach Wunsch, denn innerhalb eines Arbeitstages konnten zunächst die wichtigsten Fakten für beide Gerichtsfälle erhoben und die Befundaufnahme für das „Planer-Verfahren“ abgeschlossen werden. Für das „Installateur-Verfahren“ wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch ein weiterer Ortstermin zur Deckenöffnung erforderlich, um die Ausführung von in der Zwischendecke verlegten Lüftungskanälen überprüfen zu können. Auch die verlief plangemäß.</p>
<p><strong>Das Zwillings-Gutachten</strong></p>
<p>Die größte „Ersparnis“ an Bearbeitungsaufwand ergab sich schlicht daraus, dass das sehr umfangreiche Kapitel für die örtlichen Befundaufnahmen für beide Gutachten in gleicher Form und mit gleichem Inhalt beibehalten werden konnte. Alle anderen Teile der Gutachten unterschieden sich naturgemäß völlig. Deutlich mehr zeitlichen und fachlichen Aufwand erforderte das „Installateur-Verfahren“, vor allem wegen des Umfangs der zu prüfenden Leistungen, Aufmaßlisten und -pläne sowie Rechnungen. – Rückblickend stelle ich mir die Frage, ob ich mir persönlich als Sachverständiger eine derart umfangreiche, zeitaufwendige und volle Konzentration erfordernde Leistung noch „antun“ würde. Meine Antwort: Ziemlich sicher nicht! Ich würde eine kompetente Hilfskraft beiziehen. Aber nicht aus dem Grund, weil ich es nicht könnte oder nicht wollte. Nein, wäre ich noch aktiv, wäre meine Arbeitszeit dafür wohl zu teuer … Übrigens: In beiden Fällen kam es nur zu unbedeutenden Korrekturen. Es konnten keine wesentlichen Abweichungen oder Mängel festgestellt werden. Planer und Installateur hatten korrekt gearbeitet.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Ein komplexer Fall  (Teil 2)</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 05:40:16 +0000</pubDate>
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(IRS, 5789) – Äußerst selten sind Gerichtsfälle, die nicht mit der Ablieferung des Gutachtens und dessen Erörterung beendet sind. Der komplexe Fall, von dem bereits im vorigen Beitrag die Rede war, ist eine solche Ausnahme. Das umfangreiche Gutachten war also kein Abschluss, sondern diente den Parteien lediglich als Feststellung des Status Quo der Gebäudetechnik. Auf [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-6040" title="Konflikt" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Konflikt-150x150.PNG" alt="Konflikt" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS, 5789) – Äußerst selten sind Gerichtsfälle, die nicht mit der Ablieferung des Gutachtens und dessen Erörterung beendet sind. Der komplexe Fall, von dem bereits im vorigen Beitrag die Rede war, ist eine solche Ausnahme. Das umfangreiche Gutachten war also kein Abschluss, sondern diente den Parteien lediglich als Feststellung des Status Quo der Gebäudetechnik. Auf dessen Grundlage sollten nun Gespräche und Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, einen Vergleich der Streitparteien zustande zu bringen. Vermutlich konnte keiner der Beteiligten vorausahnen, dass dieser Weg  weitere vier Jahre in Anspruch nehmen würde.</p>
<p><span id="more-11336"></span><strong>Details, Details, … </strong></p>
<p>Zunächst bremste ein Richterwechsel das Fortschreiten des Verfahrens. Dann sah man sich mit der Tatsache konfrontiert, dass auf dem Weg zu einer Einigung in erster Linie technische Details zu klären waren. Jedenfalls entschieden sich die Parteien und in der Folge das Gericht, die vielen strittigen technischen Einzelheiten nicht vor Gericht abzuhandeln, sondern gleich unter der Führung des Sachverständigen, in enger Abstimmung mit und unter Kontakthaltung zum Gericht. Die Klärungen sollten immer getragen sein vom Bemühen, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Letztere Bemühungen verliefen zäh, aber zu den weiteren Schritten in Richtung Vergleich konnte konkretes Übereinkommen erzielt werden.</p>
<p><strong>Zweifel an einem Alternativprodukt</strong></p>
<p>Zu einem wichtigen gebäudetechnischen Element hatte die klagende Partei als Ausführende ein Alternativfabrikat angeboten und nach Auftragsvergabe auch installiert. Die beklagte Partei als Betreiber der Anlage zweifelte die Leistungsdaten des alternativen Bauteils an. Die vorliegenden bestätigenden Prüfergebnisse eines ausländischen Instituts wurden nicht anerkannt. Was tun? Wer könnte derlei Messungen durchführen? Mehrere Institutionen wurden kontaktiert, gemeinsam hatten alle dieselbe Einschränkung: Es würde sehr lange dauern, bis geeignete Prüfstände überhaupt erst einmal verfügbar waren.</p>
<p><strong>Untersuchungen am Prüfstand</strong></p>
<p>Glücklicherweise erklärte sich das fachlich zuständige Institut einer inländischen Universität bereit, derartige Messungen sehr rasch und zu einem vertretbaren Preis durchzuführen. Man war in der Lage, bereit und außerdem flexibel genug, eine andere über längere Zeiträume laufende Versuchsreihe zu unterbrechen und die notwendigen Untersuchungen unter den geforderten peniblen Versuchsanforderungen rasch durchzuführen. Besonders herausfordernd war die Tatsache, dass jede Partei die Prüfung mit unterschiedlichen Randbedingungen durchgeführt haben wollte, was zwar möglich war, aber die Kosten deutlich erhöhte. Schließlich wurde unter wachsamen Augen der Beteiligten ein Element vor Ort abgebaut, auf den Prüfstand transportiert, nach erfolgter Prüfung wieder rückgebracht und eingebaut. Es konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass der untersuchte Bauteil die geforderte Leistung unter allen geforderten Randbedingungen problemlos erbringen konnte.</p>
<p><strong>Funktions- und Leistungsmessungen</strong></p>
<p>Funktions-, Leistungs- aber auch Geräuschmessungen waren ebenso an den Anlagen im Gebäude selbst verlangt. Aber nicht nur das: Bei Abweichungen von den ursprünglichen Auslegungsdaten mussten die betroffenen Anlagen neu einreguliert werden. Zur Durchführung der Messungen und Einregulierungen ist anzumerken, dass diese nur außerhalb der Nutzungszeiten der eingemieteten Unternehmen und Institutionen möglich waren. Das bedeutete, dass grundsätzlich nur Zeiträume nach 18:00 Uhr in Frage kamen. In der Praxis zogen sich die Messungen über viele Tage – oder besser gesagt: Abende – nicht selten bis nahe Mitternacht. Die Ergebnisse der Messungen und der Einregulierungen wurden vom Sachverständigen oder unter seiner Aufsicht protokolliert.</p>
<p><strong>Kommunikation über Sachstandsberichte </strong></p>
<p>Die Überwachung der geschilderten Messungen war nur ein Teil der geforderten Aktivitäten des Sachverständigen. Zur in diesem Fall besonders wichtigen Kontakthaltung mit den Parteien und dem Gericht, aber auch zur Klärung offener Fragen und zum Vorbereiten von Entscheidungen wurden in regelmäßigen Abständen Sachstandsberichte angefertigt, in die neben eigenen Mitteilungen und Beobachtungen auch alle Stellungnahmen, Anregungen und Anmerkungen der Parteien aufgenommen wurden. Diese Berichte enthielten im Anhang sämtliche Protokolle der vorhin beschriebenen Messungen und Einregulierungen.</p>
<p><strong>Schrittweise Abwicklung des Vergleichs</strong></p>
<p>Die genannten Sachstandsberichte dienten nicht nur der Kontakthaltung mit den Beteiligten, sondern auch der Bestätigung, dass einzelne Schritte der Vergleichsvereinbarungen vollzogen worden waren. Diese Bestätigungen lösten wiederum die Freigabe von Mitteln aus, die die beklagte Partei in der Folge Schritt für Schritt an die klagende Partei überwies. – Wie ist das Verfahren in Bezug auf die Endabrechnung des gesamten Projekts ausgegangen? Mit Verlaub, das hat den Sachverständigen nicht mehr zu interessieren – und interessiert einen „Langgedienten“ auch nicht. Wie lässt Shakespeare schon Othello sagen: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen …“</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Evidenz</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/01/30/evidenz/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jan 2026 08:58:28 +0000</pubDate>
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(IRS) – Dass vor Gericht – gleich ob in Straf- oder Zivilverfahren – Dokumente aller Art entscheidende Bedeutung haben können, dürfte auch dem klar sein, der nicht viel mit rechtlichen Dingen zu tun hat. Dokumente werden als Beweisstücke zur Untermauerung von Rechtsansichten vorgelegt, oder „eingebracht“, wie es so schön im Juristendeutsch heißt. Im besten Fall [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3235" title="Rufzeichen" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fehler-150x150.jpg" alt="Rufzeichen" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Dass vor Gericht – gleich ob in Straf- oder Zivilverfahren – Dokumente aller Art entscheidende Bedeutung haben können, dürfte auch dem klar sein, der nicht viel mit rechtlichen Dingen zu tun hat. Dokumente werden als Beweisstücke zur Untermauerung von Rechtsansichten vorgelegt, oder „eingebracht“, wie es so schön im Juristendeutsch heißt. Im besten Fall dienen sie dem Nachweis von Fakten und Sachverhalten, die – nach bestem menschlichem Erkenntnisvermögen – unumstößlich feststehen und nicht mehr zu bestreiten sind. Deren Präsentation vor Gericht zeugt von ihrer Evidenz.</p>
<p><span id="more-11209"></span><strong>Beratung leider oft zu spät</strong></p>
<p>Wer länger in der Sachverständigentätigkeit unterwegs ist und schon ein bestimmtes Quantum an Erfahrung sammeln konnte, kann erleben, dass sich aus dem Justizbetrieb nicht nur Richter, sondern auch Rechtsanwälte bei ihm melden. Das aber privat und als Ratsuchende. Und auch nicht für sich selbst – das kommt zwar auch vor, aber selten – sondern für einen ihrer Klienten. Leider geschehen solche anfragen im Regelfall viel zu spät, nämlich dann, wenn das Verfahren – die Rede ist hier vom Zivilgericht – im besten Sinn des Wortes bereits „verfahren“ ist. Das ist meistens dann der Fall, wenn man in der gegenständlichen Rechtssache nicht nur den Verfahrens-Kontrahenten, sondern auch noch die Ergebnisse des Gutachtens des vom Gericht bestellten Sachverständigen gegen sich hat.</p>
<p><strong>Dialog zwischen Juristen und Technikern </strong></p>
<p>In diesen Gesprächen mit Juristen geht es für Techniker sehr schnell um relevante Fakten. Nicht nur um die Antwort zur Frage, „Was ist passiert?“, sondern um die dahinterliegenden Wahrheiten, eben um Evidenz. Der Online-Duden definiert den Begriff Evidenz unter anderem mit „das Evidentsein; unmittelbare und vollständige Einsichtigkeit, Deutlichkeit, Gewissheit; unumstößliche Tatsache, faktische Gegebenheit“. Techniker sind diesbezüglich von ihrer Einstellung insofern unbeugsam, als sie in ihrer Arbeit stets mit ebenso unbeugsamen Naturgesetzen zu tun haben, die – anders als menschgemachte Gesetze, die man interpretieren kann oder muss – selbstvollziehend sind und noch dazu keine Berufung gegen sich zulassen.</p>
<p><strong>Fakten muss man untermauern können</strong></p>
<p>Wenn es also im konkreten Gespräch darum geht, was man tun kann, um dem gerichtlich bestellten Sachverständigen möglichst wirksam entgegenzutreten, dann kann man als sachverständiger und im Hintergrund agierender Berater nur antworten: Gut begründete Fragen stellen. Dazugehörige Fakten klar benennen und durch geeignete Dokumente untermauern, und das von allen möglichen Seiten her und mit visueller Präsenz, mit Lichtbildern, Zeichnungen, Plänen, Skizzen, Prospekten, Technischen Richtlinien, Literaturausschnitten, Videos, Rechnungen und anderen Belegen. Und all diese Dinge müssen im Gerichtssaal während der Verhandlung geordnet und griffbereit aufliegen.</p>
<p><strong>Formulierung in Kooperation</strong></p>
<p>All das braucht man einem Rechtsanwalt nicht zu sagen, das weiß er ohnehin. Aber es geht hier nicht darum, den Rechtsanwalt zu beeindrucken, sondern das Gericht mit fundierten Argumenten zu gewinnen, die „wackeligen“, weil schwach belegten oder unklaren Aussagen des gerichtlich bestellten Sachverständigen aufzudecken, zu hinterfragen und das Gutachten dort, wo es Schwachpunkte hat, in Zweifel zu ziehen. Konkret müssen dazu entsprechend sinnhafte und zweckdienliche Fragen gefunden und gut formuliert werden. Das erfordert enge Kooperation zwischen dem auf den rechtlichen Vorteil bedachten Juristen und dem auf Fakten konzentrierten Ingenieur.</p>
<p><strong>Vorteil laufender Mikro-Dokumentation </strong></p>
<p>In den häufig vorkommenden gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen einem Handwerker und seinem Kunden fällt eines auf: Viel zu oft werden zwischen den nunmehr streitenden Parteien im Vorfeld Abmachungen getroffen, die nicht dokumentiert werden. Das gilt für beide Seiten: Meist hätte z. B. handwerkerseits schon eine kurze Notiz in einem eigenen laufend geführten Journal genügt in der Art wie „Tel. Herr xy, Lieferung zzz geändert auf abc, Preis ca. 10% höher, (Datum, Uhrzeit)“. Nur: In der Praxis läuft das leider aus Zeitmangel und Arbeitsdruck leider fast nie so. Was die unangenehme Folge hat, dass Vereinbarungen im Nachhinein nicht mehr sachlich korrekt, nicht an einen Zeitpunkt „genagelt“ und damit nicht glaubhaft dargestellt werden können.</p>
<p><strong>Nimmermüdes Engagement gefragt</strong></p>
<p>Viele Verfahren verlaufen meist (aber nicht immer) zum Leidwesen aller Beteiligten über längere Phasen, manche über mehrere Jahre. In solchen Fällen ist zu beobachten, dass das Engagement der Beteiligten nachlässt. Beklagte können es natürlich darauf anlegen, das Verfahren aus taktischen Gründen hinauszuziehen oder zu „verschleppen“. Es kann aber kaum im Interesse des Klägers sein, passiv zu werden, z. B. nicht zu wichtigen Verhandlungen zu erscheinen, kostet ein Verfahren doch Geld, von dem man vor dem Urteil nie verlässlich weiß, wer am Ende zuständiger Zahlmeister sein wird. Also: Ein Kläger muss sich darauf einstellen, Präsenz zu zeigen, Präsenz – mit natürlich jeder Menge Evidenz!</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Interdisziplinäre Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Dec 2021 07:56:28 +0000</pubDate>
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Fragestellungen im Gerichtsauftrag haben sehr oft einen Sachverhalt zum Gegenstand, der nicht nur ein, sondern zwei oder manchmal sogar mehrere Fachgebiete betrifft. Das hat zur Folge, dass ein Gutachten fachübergreifend erstellt werden muss. Diese Bedingung erfordert wiederum ein Zusammenwirken von Sachverständigen, das im Sinne aller Beteiligten möglichst reibungslos und effizient erfolgen soll. Um die gemeinsame [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Wettbewerber1.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-5131" title="Überzeugen" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Wettbewerber1-150x150.jpg" alt="Ü" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Fragestellungen im Gerichtsauftrag haben sehr oft einen Sachverhalt zum Gegenstand, der nicht nur ein, sondern zwei oder manchmal sogar mehrere Fachgebiete betrifft. Das hat zur Folge, dass ein Gutachten fachübergreifend erstellt werden muss. Diese Bedingung erfordert wiederum ein Zusammenwirken von Sachverständigen, das im Sinne aller Beteiligten möglichst reibungslos und effizient erfolgen soll. Um die gemeinsame Vorgangsweise entsprechend zu gestalten, sind einige Gegebenheiten zu beachten, die anhand eines realen Fallbeispiels aus der Gebäudetechnik beleuchtet werden sollen.</p>
<p><span id="more-8375"></span></p>
<p>Vorauszuschicken ist, dass die Gewerke der Haustechnik – Heizung, Lüftung, Klimatechnik, Sanitärtechnik, Schwimmbadtechnik etc. – an sich schon sehr vielfältig sind und sich diese nochmals in verästelte Untergebiete auffächern. Des Weiteren können die meisten dieser Haustechnik-Gewerke nur in Abstimmung oder gar nur in enger Verflechtung mit einer ganzen Reihe anderer Gewerke errichtet werden: Bautechnik, Elektrotechnik, Innenausbau mit allen Untergewerken wie etwa Fliesenleger, Sicherheitstechnik, Informationstechnik etc. Daraus ergeben sich Abstimmungsbedürfnisse, die durchaus komplex sein können. Unter solchen Umständen passieren Fehler, die – wenn sie nicht behoben werden – zu Streitigkeiten Anlass geben können.</p>
<p><strong>Sole-Schwimmbecken</strong></p>
<p>Der Sachverhalt, um die es hier geht, ist einfach erzählt, aber nicht einfach zu erklären. In einem weitläufigen Privatwohnhaus gehobenen Standards befindet sich im Kellergeschoß ein Wellness- Bereich. In dessen Boden ist ein Schwimmbecken aus Beton eingelassen, das mit einer Kunststofffolie ausgekleidet ist. Das Schwimmbecken ist mit Sole – salzhaltigem Wasser – gefüllt, das aufbereitet ist und regelmäßig umgewälzt wird. Einige Zeit nach der Inbetriebnahme bemerkten die Benutzer, dass am Boden des Beckens und besonders nahe den Einlaufdüsen allmählich Verfärbungen auftraten und sich körnige Ablagerungen ansammelten.</p>
<p><strong>Massive Korrosion</strong></p>
<p>Die Verunreinigungen trübten das Badevergnügen bis zu dem Punkt, dass die Eigentümer in diesem Zustand das Becken nicht mehr benutzten. Das Becken wurde daraufhin völlig entleert, gereinigt und neuerlich befüllt. Die Reinigung hatte auch gezeigt, dass fast sämtliche Einbauteile, die aus Rotguss bestanden, trotz vom Hersteller verbriefter Beständigkeit gegen Sole massiv korrodiert waren. Der Installateur, der die Schwimmbadtechnik geliefert und installiert hatte, veranlasste den Austausch einzelner Teile. Zugleich warnte sein Rechtsvertreter davor, dass die Korrosion wiederum auftreten werde. Er erklärte dies damit, dass die aus Rotguss bestehenden Wand- und Bodendurchführungen vermutlich nicht an den Potentialausgleich angeschlossen worden seien.</p>
<p><strong>Fragen des Gerichtsauftrags</strong></p>
<p>Genannter Sachverhalt war nun Teil eines Gerichtsverfahrens zwischen Installateur und den Errichtern des Wohnhauses. An den Sachverständigen für Haustechnik erging unter anderem der Auftrag, festzustellen, was es mit der Korrosion auf sich habe, ob die Einbauteile tatsächlich korrosionsfest wären und ob auch die Sole Auslöser hätte sein können, ob der Potentialausgleich fehlen würde und ob die Herstellung desselben in die Verantwortung des Installateurs gefallen wäre. So weit, so gut. Ein Haustechniker kann zu allen Fragen etwas sagen. Aber: Er ist kein Sachverständiger für Korrosion und keiner für Potentialausgleich.</p>
<p><strong>Bestellung weiterer Sachverständiger</strong></p>
<p>Der Richter erwartet sich vom Haustechniker Vorschläge. Alle jene, die entweder mit dem gegenständlichen Objekt oder mit einer der beteiligten Parteien Kontakt hatten, scheiden aus, auch wenn sich keiner befangen fühlen mag. Aber: Es ist schon der Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Das Gericht bestellt einen Sachverständigen für Metallurgie, der sich gut mit Korrosion auskennt. Wer kann überprüfen, ob ein Potentialausgleich vorhanden ist? Ein Blitzschutzbauer erklärt sich dazu bereit. Der aber ist kein Sachverständiger, sondern gilt als Helfer. Der Richter bestellt auf Verlangen der Parteienvertreter einen Sachverständigen für Elektrotechnik, der die Tätigkeit des Blitzschutzbauers überwacht und protokolliert.</p>
<p><strong>Vorhabensbericht</strong></p>
<p>Jetzt wissen wir was zu tun ist und wer es tut. Fehlt noch, wann es getan werden kann. Der Metallurg kann Proben der Ablagerungen erst entnehmen, wenn das Becken leer ist. Das muss zuvor das Unternehmen erledigen, das das Schwimmbad betreut. Nach dem Metallurgen kommt die Messung des Potentialausgleichs an den Rohrdurchführungen mitsamt deren Überwachung. Die Durchführungen müssen zuvor vom Schwimmbadtechniker freigelegt werden. Nach den Vorabstimmungen mit den Teilnehmern wird ein genauer Vorhabensbericht erstellt und an alle Beteiligten versandt.</p>
<p><strong>Rasche Befundaufnahme</strong></p>
<p>Dank bestmöglicher Vorarbeit durch die Hauseigentümer und wegen der Pünktlichkeit aller Teilnehmer kann die Befundaufnahme durch die Sachverständigen und die Hilfskraft rascher als geplant abgewickelt werden, sodass für alle Beteiligten nur ein minimaler Zeitraum aufzubringen war. Das alles mit aussagekräftigem Ergebnis. Wichtig war auch, dass sich Sachverständige und Hilfskraft dank ihrer Sozialkompetenz sehr rasch persönlich abstimmen und aufeinander einstellen konnten. Nachdem das weitere Prozedere und die Abrechnungsmodalitäten geklärt waren, konnten die Externen ihre Heimreise antreten.</p>
<p><strong>Was noch kommen wird</strong></p>
<p>Für die Gutachtenserstellung hat das Gericht einen recht knappen Zeitrahmen gesetzt, der aber voraussichtlich eingehalten werden kann. Knackpunkt wird sein, ob der Metallurg rasch genug einen Termin in der Elektronenmikroskopie bekommen kann. Metallurg und Elektrotechniker werden ihre Ergebnisse mit separaten Gutachten an den Haustechniker übermitteln, der die Ergebnisse in sein Gutachten einarbeitet und alle Unterlagen mitsamt Honorarnoten an das Gericht weiterleitet. Die Sachverständigen stellen sich darauf ein, dass sie sich anlässlich der zu erwartenden Gutachtenserörterung wieder treffen werden.</p>
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		<title>Klima, Luftfeuchte und Coronaviren</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Nov 2021 08:32:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Haustechnik]]></category>
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		<description><![CDATA[Richtige Lüftung von Aufenthaltsräumen ist wichtig. Zu beachten ist dabei die Luftfeuchte. Beim Erwärmen wird Außenluft trocken. Zu trockene Raumluft belastet die Lunge und schwächt ihre Abwehrkraft gegen Infektionen, auch gegen den Coronavirus. Dies ist auch für Schulräume zu beachten, wenn Lüftungen eingebaut werden, muss für eine Luftbefeuchttung gesorgt werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_3235" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fehler.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3235" title="Fehler" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fehler-150x150.jpg" alt="Fehler" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Die Aufgabe von Heizungs- und Klimatechnikern ist die Schaffung von Behaglichkeit in Räumen, in denen sich Menschen aufhalten. Dabei wird zuvorderst danach getrachtet, Raumtemperaturen in angenehmen Bereichen zu halten. Im Winter erwartet man sich hierzulande üblicherweise etwa 22°C. Die vor drei Jahrzehnten noch ausreichend empfundenen und heute noch für Berechnungen angesetzten 20°C werden meist als zu gering erachtet. Im Sommer hingegen sollen 26°C nicht überschritten werden. Weniger Beachtung findet die Luftfeuchtigkeit in Aufenthaltsräumen, zu Unrecht allerdings.</p>
<p><span id="more-8323"></span></p>
<p>Für uns interessant und mit einfachen Geräten leicht messbar ist die relative Luftfeuchte, deren Wert in Prozenten angegeben wird. Die Aussage dieses Wertes sei kurz erläutert: Hundert Prozent bedeutet völlig feuchte Luft, die kein Wasser mehr aufnehmen kann, null Prozent völlig trockene Luft. Wie bei den Temperaturen gibt es auch für die relative Feuchte in Aufenthaltsräumen ein Band, in dem Behaglichkeit gegeben ist: Es liegt zwischen 40 bis 60% relativer Feuchte. Für Büroräume lässt der Arbeitnehmerschutz Werte bis 30% zu, was allerdings vermieden werden sollte, wie wir gleich erkennen werden.</p>
<p><strong>Abkühlung und Heizbeginn</strong></p>
<p>In diesem Jahr hat – was nicht ungewöhnlich war – etwa Mitte Oktober kühleres Wetter eingesetzt. Die höchsten Tagestemperaturen sind unter den Wert gefallen, den man als Heizgrenze bezeichnet und der meist mit 12°C, manchmal mit 15°C angesetzt wird. Die Heizsaison hat begonnen, allerorten wurden die Wärmequellen – Kessel, Öfen, Wärmepumpen etc. – angeworfen. Noch etwas hat sich geändert: Kühlere Außenluft von etwa 10°C und wärmere mit 20°C können zwar denselben Wert an relativer Feuchte aufweisen, die kalte hat aber niedrigere absolute Feuchte, enthält also je Kubikmeter eine deutlich geringere Wassermenge.</p>
<p><strong>Erwärmte Luft trocknet aus</strong></p>
<p>Um die Luftqualität im Raum aufrecht zu erhalten, muss man aus hygienischen Gründen hin und wieder lüften. Wenn nun durch den erforderlichen Austausch kalte Außenluft eintritt und durch Heizflächen erwärmt wird, trocknet sie aus. Das ist für den menschlichen Organismus nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitlich herausfordernd. Es ist deshalb ratsam, in der Heizsaison die Raumluft künstlich zu befeuchten. Das kann über entsprechende Geräte erfolgen, in einem beschränkten Ausmaß auch über Pflanzen. Im Allgemeinen wird nach meiner Beobachtung einer gezielten Raumluftbefeuchtung aber eher wenig Beachtung geschenkt.</p>
<p><strong>Belastungen der Lunge</strong></p>
<p>Nach meinem Verständnis belastet trockene Luft die Lunge vereinfacht gesagt deshalb, weil die im Eintrittsbereich liegende Schleimschicht austrocknet. Diese Schicht ist dafür zuständig, dass die eingeatmete Luft ausreichend befeuchtet wird, bevor sie zu den Bereichen gelangt, die für die Sauerstoffaufnahme zuständig sind. Dieser Schleim, der auch Abwehrstoffe gegen eingedrungene Viren enthält, verliert bei verminderter Feuchtigkeit seine Abwehrkraft. In der Folge kann es zwangsläufig vermehrt zu Erkältungen, Grippeausbrüchen, aber gegenwärtig auch zu Infektionen mit dem Coronavirus kommen.</p>
<p><strong>Befeuchtungseinrichtungen</strong></p>
<p>Wenn man davon ausgeht, dass das offenbar ähnlich wie Grippeviren funktionierende Coronavirus uns nicht mehr verlassen wird, dass es dagegen möglicherweise und aus heutiger Sicht wie gegen Grippe keine endgültige Impfung geben könnte, dann müsste uns bewusst sein, wie wichtig es ist, vorab dafür zu sorgen, dass die Luft in Aufenthaltsräumen jeglicher Art genügend befeuchtet wird. Üblicherweise geschieht dies in Wohnräumen wie erwähnt durch kleine elektrisch betriebene Verdunster oder Zerstäuber, von denen eine Vielzahl am Markt angeboten wird. Simpler geht es auch, etwa wenn man keine Scheu davor hat, im Raum nasse Handtücher aufzuhängen.</p>
<p><strong>Vorsicht bei Lüftungsanlagen!</strong></p>
<p>In manchen Bürogebäuden sind zentrale Lüftungsanlagen installiert, die nicht nur aus Kostengründen, sondern wegen Wartungsaufwands oder Störanfälligkeit oft ohne zentrale Befeuchtungsanlagen betrieben werden. Hier sollten wenigstens in den Büros Befeuchtungsmöglichkeiten bestehen. Dasselbe gilt auch für Schulklassen: Aktuell wird mancherorts überlegt, in Schulgebäuden Lüftungsanlagen einzubauen, um die Luft frei von Coronaviren zu halten. Wir müssen aber erkennen, dass sich das aber als kontraproduktiv erweisen kann, wenn nicht zugleich wirksame Luftbefeuchtung mit vorgesehen wird.</p>
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		<title>Stiefkind Haustechnik oder Sparen am falschen Platz</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jul 2019 06:00:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Eine Eigentümlichkeit der besonderen Art lässt sich sehr oft feststellen: je teurer das Objekt ist, desto preisgünstiger fällt seine Haustechnik aus! Das ist keine billige Polemik, sondern eine teuer erkaufte Beobachtung. Teuer nicht für den Beobachter, sondern für den Eigentümer des Gebäudes. Denn von Haustechnik wird erwartet, dass sie ihre Arbeit unauffällig und im Verborgenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_4018" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Gefahr.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-4018" title="Gefahr" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Gefahr-150x150.jpg" alt="Gefahr" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Eine Eigentümlichkeit der besonderen Art lässt sich sehr oft feststellen: je teurer das Objekt ist, desto preisgünstiger fällt seine Haustechnik aus! Das ist keine billige Polemik, sondern eine teuer erkaufte Beobachtung. Teuer nicht für den Beobachter, sondern für den Eigentümer des Gebäudes. Denn von Haustechnik wird erwartet, dass sie ihre Arbeit unauffällig und im Verborgenen tut, also möglichst unsichtbar. Was nicht mit freiem Auge erkennbar ist, kann natürlich auch keinen Prestigewert zugemessen bekommen. Ergo darf es auch von der billigen Sorte sein. Aber scheinbar wohlfeile Lösungen können fürchterliche Nachteile mit sich bringen.</p>
<p><span id="more-6205"></span>Das Drama beginnt üblicherweise bereits im sehr frühen Planungsstadium. Da wird ein tolles Gebäude entworfen oder ein Bestand grundlegend erneuert, ohne dass von Anfang an schon ein Haustechnikplaner mit in das Planungsteam geholt wird. Der Architekt konzentriert sich auf Form und Funktion, was natürlich zu diesem Zeitpunkt seine wichtigste Aufgabe ist. Wie das Ding dann bewohnbar gemacht werden wird, also geheizt oder gekühlt werden kann, ist der Vorplanung oder auch in Unterlagen für einen Wettbewerb vielfach nur Randnotizen wert. Was zählt, ist die Konzentration auf Architektur und nur auf die.</p>
<p><strong>Nicht jeder kann alles</strong></p>
<p>Das nächste Problem besteht dann darin, dass exklusive im Sinne von ausgefallenen Bauten sehr oft von Objektplanern entwickelt werden, die zwar in der Gestaltung Spitze sein mögen, in der praktischen Umsetzung in eine Detailplanung aber nicht über ausreichende Erfahrung und Routine besitzen. Das bringt mit sich, dass sie auch nicht über ein erfahrenes Planerteam für haustechnische Belange verfügen. Gefährliche Folge ist, dass jemand beigezogen wird, der mit den anstehenden Herausforderungen nicht fertig wird und stattdessen lediglich unausgegorene Lösungen liefert, die den Ansprüchen des Gebäudes, aber auch des späteren Besitzers oder Nutzers nicht genügen.</p>
<p><strong>Oft fehlen die Vorgaben</strong></p>
<p>Dazu kommt noch erschwerend, dass der Bauherr hier nicht eingreifen kann, weil er in haustechnischen Belangen nicht das erforderliche Basiswissen besitzt. Oder er will sich einfach nicht damit belasten und geht daher davon aus, dass die entsprechenden Fachleute eh über alles erforderliche Wissen verfügen. Traurige Folge davon ist, dass gerade bei ausgefallenen Objekten kein Lastenheft existiert, in dem alle Anforderungen des Bauherrn für alle Gewerke zusammengefasst sind. Wie aber soll man derart uninformiert den späteren Anforderungen und Erwartungen des Auftraggebers gerecht werden können?</p>
<p><strong>Der Billigste ist nicht unbedingt der Beste</strong></p>
<p>Das Elend setzt sich dann in der Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der Leistungen fort. Mangels anderer Kriterien werden Aufträge betreffend die Haustechnik an den Billigstbieter vergeben, nicht ohne demselben vorher noch einen saftigen Nachlass abgerungen zu haben. Der sparsam durchdachten Planung folgt eine minimalistische Ausführung. Den Beteiligten und dem Bauherrn ist das in dieser Phase egal, weil – siehe oben – prestigeträchtig ist die „Installiererei“ ohnehin nicht, sondern nur ein notwendiges Übel. Bei der Bauaufsicht wird natürlich auch gespart, weiß eh jeder, was er zu tun hat. Abnahme und Übernahme? Fehlanzeige.</p>
<p><strong>Wenn unerwartet Fehler und Probleme auftreten</strong></p>
<p>Spätestens bei der Inbetriebnahme der Anlage treten die ersten Probleme auf. Behebungsversuche werden eingeleitet, verfehlen aber eine nachhaltige Änderung zum Besseren. Allgemeine Ratlosigkeit tritt ein. Der Eigentümer will das Objekt endlich beziehen und verliert die Geduld. Der Ruf nach Experten wird laut, erste Rechtskundige treten auf. Rauchende Köpfe, hektische Konferenzen, Schuldzuweisungen, Fristsetzungen, Ultimaten. Verärgerte Nutzer. Sachverständige werden geholt, Beweissicherungen werden begonnen, Sanierungen überlegt. Viel Zeit wird investiert werden müssen, viel Geld wird notwendig sein …</p>
<p><strong>Wie man am besten gegen böse Überraschungen vorbeugen kann</strong></p>
<p>Was kann getan werden, um solche Schreckensszenarien zu vermeiden? Nun, zuallererst muss der Bauherr klar kundtun, was er will und was nicht.  Der den Entwurf liefernde Architekt muss nicht zwangsläufig mit der Umsetzung beauftragt werden, sondern das Detailprojekt sollten Profis übernehmen, die über ausreichende Referenzen verfügen. Das gilt ebenso für alle anderen Fachplaner, also auch für die Haustechniker. Genauso rigoros muss die Auswahl der ausführenden Unternehmen sein, der billigste Installateur ist nicht automatisch der beste. Und letztlich muss die Fachbauaufsicht ihre Rolle ernstnehmen und bis zur Übernahme der Leistungen und Prüfung der Schlussrechnungen dranbleiben.</p>
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		<title>Behaglichkeit</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2019/07/12/behaglichkeit/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Jul 2019 06:00:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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„Sommer ist die Zeit, in der es zu heiß ist, um das zu tun, wozu es im Winter zu kalt war.“*) Dieses Zitat von Mark Twain erinnert uns auf überspitzte Art daran, wie sehr Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit vom Zustand unserer unmittelbaren Lebenswelt abhängen. Die Mehrheit der Menschen hält sich heutzutage zum größten Teil ihrer Zeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_2039" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_5581.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-2039" title="Energie" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_5581-150x150.jpg" alt="Wünsche" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>„Sommer ist die Zeit, in der es zu heiß ist, um das zu tun, wozu es im Winter zu kalt war.“*) Dieses Zitat von Mark Twain erinnert uns auf überspitzte Art daran, wie sehr Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit vom Zustand unserer unmittelbaren Lebenswelt abhängen. Die Mehrheit der Menschen hält sich heutzutage zum größten Teil ihrer Zeit in Gebäuden auf. Diese beträchtliche Zeitspanne will man möglichst angenehm verbringen. Das Bemühen um ein gesundes oder zumindest akzeptables Raumklima hat daher einen hohen Stellenwert bekommen. Anlass genug, sich einiger grundlegenden Zusammenhänge bewusst zu werden.</p>
<p><span id="more-6197"></span>Behaglichkeit ist natürlich eine subjektive Angelegenheit und daher für jeden etwas anders gegeben. Einer fühlt sich in der Sommerhitze gerade richtig wohl, wenn dem Büronachbarn schon der Schweiß aus allen Poren rinnt. Umgekehrt ist jemand wegen seiner dicken Kleidung im Winter mit einer niedrigen Raumtemperatur gut drauf, während die Hausgenossin mit den Zähnen klappert. Wegen all dieser Unterschiedlichkeiten lässt sich nicht einheitlich definieren, ob ein Raum nun behaglich ist oder nicht. Stattdessen begnügt man sich mit einer Festlegung, die das Empfinden einer überwiegenden Mehrheit als Maß nimmt.</p>
<p><strong>Die maßgeblichen Größen</strong></p>
<p>Was sind nun die entscheidenden Größen, die auf den menschlichen Körper einwirken und zusammen das Maß der Behaglichkeit bestimmen? Vermutlich wird jeder sofort an die Raumtemperatur denken. Diese an einem Thermometer leicht ablesbar Größe hat natürlich einen entscheidenden Einfluss. Des Weiteren ist noch die Feuchtigkeit der Luft sehr stark maßgeblich. Nicht zu unterschätzen ist die Geschwindigkeit der Raumluft, zu starker Luftzug wird als unangenehm empfunden. Letztlich ist noch die Qualität der Raumluft von Bedeutung, die regelmäßig erneuert werden muss, niemand will sich in stickiger Luft aufhalten.</p>
<p><strong>Lufttemperatur ist nicht gleich Raumtemperatur</strong></p>
<p>Am Zimmerthermometer lässt sich die Lufttemperatur ablesen. Sie ist jedoch nicht allein ausschlaggebend für die Temperatur, die unser Körper empfindet. Es besteht auch ein beträchtlicher Einfluss der Temperatur, den die umgebenden Flächen – in einem Raum eben Wände, Decke und Fußboden – aufweisen. Kältere Flächen nehmen vom Körper abstrahlende Wärme auf, warme oder heiße Flächen erwärmen den Körper. Diese Strahlung kann angenehm sein, aber auch Probleme verursachen. Große Glasflächen beispielsweise, auf die die Sonne scheint, strahlen unangenehm, Sonnenschutz kann eine Überwärmung abfangen.</p>
<p><strong>Luftfeuchte</strong></p>
<p>Warme Luft, wie sie im Sommer gegeben ist, kann viel Feuchtigkeit aufnehmen. Zu viel Feuchtigkeit führt zu unangenehmer, schwüler Luft. In vielen Büros ist es auch wegen der im Raum durch Elektrogeräte auftretende Abwärme sehr verbreitet und auch meist notwendig geworden, ein Kühlgerät zu installieren oder eine Klimaanlage. In den Kühlregistern wird nicht nur die Luft abgekühlt, sondern es fällt auch Kondenswasser an, das abgeleitet werden muss. Im Winter tritt das entgegengesetzte Problem auf. Die Luft draußen kann wenig Feuchtigkeit halten, beim Erwärmen wird die Raumluft zu trocken, Befeuchtung kann erforderlich werden.</p>
<p><strong>Luftgeschwindigkeit</strong></p>
<p>Wenn es sehr heiß wird, kann man versuchen, mittels Ventilator Luftbewegung zu erzeugen. Durch die Strömung wird Schweiß von der Hautoberfläche abgeführt. Menschen sind aber bei normaler Lufttemperatur dann sehr empfindlich gegen solche Luftströmungen, wenn deren Geschwindigkeit ein bestimmtes Maß überschreitet. Das ist sehr wichtig, wenn eine Arbeitsstätte etwa in einem Bürohaus über eine Lüftungsanlage verfügt. Der Luftaustausch zum Zweck der Erneuerung führt zwangsläufig zu Luftströmungen. Für Büros gibt es über die Arbeitsstättenverordnung sehr genaue gesetzliche Regelungen, die vorgeben, wie groß höchstzulässige Strömungsgeschwindigkeiten sein dürfen.</p>
<p><strong>Luftqualität</strong></p>
<p>Jeder weiß, dass es in einem Raum, der nicht gelüftet wird, zu unangenehmen Zuständen kommt. Die Luft wird stickig, abgestanden und geruchsbeladen. Letzteres nicht nur durch menschliche Ausdünstungen, sondern auch durch Abgabe von Stoffen aus Einrichtungen und Ausstattungselementen, wie Textilien. Zwar ist im Regelfall ein Sauerstoffmangel nicht gegeben, aber die Gerüche können zu unangenehmen Gefühlen führen. Wenn aber Bedenken bestehen, dass gesundheitsgefährdende Stoffe im Spiel sein könnten, lassen sich solche sehr rasch und genau bestimmen.</p>
<p><strong>Gefahren fehlender Behaglichkeit</strong></p>
<p>Bei dauerndem Aufenthalt kann sich unzureichende oder fehlende Behaglichkeit negativ auf die Gesundheit auswirken. Von Bedeutung ist zum Beispiel die Tatsache, dass Arbeitsleistung und Aufmerksamkeit bei zu hohen Temperaturen sehr stark sinken. Das führt nicht nur zur zwangsläufig zu Verlangsamung von Tätigkeiten, sondern kann etwa bei entsprechender beruflicher Betätigung steigende Unfallgefährdung nach sich ziehen. Aber auch für Büroarbeit mit überwiegend geistiger Beschäftigung ist die zunehmende Fehlergefahr nicht zu unterschätzen.</p>
<p>*) entnommen aus <a href="http://www.aphorismen.de">www.aphorismen.de</a></p>
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		<title>Aus der SV-Praxis: Feuer am Dach</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2018/02/02/aus-der-sv-praxis-feuer-am-dach/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Feb 2018 07:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Man glaubt es kaum: Eine Solaranlage soll den Brand eines gemischt genutzten Objekts ausgelöst haben. Zumindest ist dies dem Bericht des Experten zu entnehmen, der mit der Ermittlung der Brandursache betraut war. Das Feuer hatte die weitgehende Zerstörung des betroffenen Gewerbe- und Wohngebäudes zur Folge. Verursacher war den Angaben zufolge nicht etwa eine Photovoltaik-Anlage, sondern [...]]]></description>
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<dl id="attachment_5069" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Energie.PNG"><img class="size-thumbnail wp-image-5069" title="Energie" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Energie-150x150.PNG" alt="Energie" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Man glaubt es kaum: Eine Solaranlage soll den Brand eines gemischt genutzten Objekts ausgelöst haben. Zumindest ist dies dem Bericht des Experten zu entnehmen, der mit der Ermittlung der Brandursache betraut war. Das Feuer hatte die weitgehende Zerstörung des betroffenen Gewerbe- und Wohngebäudes zur Folge. Verursacher war den Angaben zufolge nicht etwa eine Photovoltaik-Anlage, sondern eine ganz normale thermische Solaranlage, die zur Erzeugung von Warmwasser diente. Der Besitzer war drei Tage außer Haus gewesen, die Solaranlage habe sich wegen des schönen Herbstwetters überhitzt und dadurch den Dachstuhl entzündet.</p>
<p><span id="more-5284"></span>Auch wenn mir in meiner über vierzigjährigen Praxis mit Solarenergie derlei noch nie untergekommen ist, gilt das Prinzip: Wir lernen nie aus! Und tatsächlich: Bei einer kurzen Internet-Recherche stößt man in den Ausgaben 3/2013 und 2/2014 der Zeitschrift <em>Schadenprisma</em> (<a title="Schadenprisma" href="http://www.schadenprisma.de" target="_blank">www.schadenprisma.de</a>) auf zwei Artikel, die für unser Thema von Bedeutung sind: Einer erklärt uns erst einmal grundsätzlichen Zusammenhänge Holzbrände betreffend und der zweite zeigt aufgetretene Schadensfälle und deren mögliche Ursachen auf.</p>
<p><strong>Bei welchen Temperaturen kann Holz zu brennen beginnen?</strong></p>
<p>Frau Diplom-Chemikerin Christine Huth vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. in Stuttgart erläutert in ihrem Artikel „Überhitzung – die schlummernde Brandgefahr“ (alle Zitate <em>kursiv</em>):</p>
<p><em>Die Überhitzung von Holz wird in Fachkreisen als „Pyrophorisierung“ bezeichnet. Dieser Prozess tritt auf, wenn Holzbauteile über einen längeren Zeitraum hohen Temperaturen ausgesetzt werden. Bei thermisch belasteten, wärmeisolierten Hölzern treten regelmäßig Zündungen weit unterhalb der in Tabellenwerken aufgeführten Zündtemperaturen im Bereich von 120 °C auf. In Tabellenwerken werden die Zündtemperaturen von Holz […] mit 220 °C bis 450 °C angegeben.</em></p>
<p>Die Autorin erklärt weiters, dass die Pyrophorisierung von Holz eine schon sehr lange bekannte Eigenschaft sei, die zu Bränden führen könne und dass der Mechanismus, durch den es zu einem Brand kommt, noch nicht aufgeklärt werden konnte, man aber wisse, dass schon bei Temperaturen ab 80 °C in Holz bei einer Wärmedauerbelastung Zersetzungsprozesse eingeleitet werden. <span style="text-decoration: underline;">Für eine Selbstentzündung würden immer Starttemperaturen von mehr als 100 °C benötigt.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Grenzen Holzbauteile direkt an Heizungsrohre, Leuchten oder Schornsteinwangen an, so bestünde bei einer anhaltenden thermischen Belastung des Holzes eine theoretische Brandgefahr.</span></p>
<p><strong>Was hat das alles mit Solaranlagen zu tun?</strong></p>
<p>Eine Antwort darauf findet sich im äußerst wichtigen und interessanten Beitrag „Brände an thermischen Solaranlagen“ des Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hoyer vom Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. in Deutschland. Der Autor analysierte drei Brandereignisse, bei denen er als gemeinsamen Nenner für die Auslösung der Brände die drei Faktoren 1.) Anlagenstillstand (Stagnation) infolge Überhitzung, 2.) Ausführung als Indachkollektoren und 3.) Kollektorbauart mit Holzrahmen ausfindig machte und kam zum Schluss:</p>
<p><em>Die genannten Schadenfälle zeigen, dass bei Solarthermieanlagen mit Indachkollektoren in Holzrahmenbauweise eine nicht zu unterschätzende Brandgefahr besteht. Bei dieser Kollektorbauform und -bauart sind die Absorberbleche teilweise direkt mit den Holzrahmen der Kollektoren verschraubt und die Rohrleitungen weisen in den Kollektoren teilweise nur sehr geringe Abstände zu den Holzrahmen auf. Im Normalbetrieb können in den Kollektoren Temperaturen von über 100 °C auftreten. Gefährlich werden kann es, wenn eine Stagnation der Anlage auftritt. In diesem Fall können in den Kollektoren Temperaturen von bis zu 190 °C in Erscheinung treten. Konstruktionsbedingt kann es zu einer thermischen Aufbereitung (Pyrophorisierung) der Holzbauteile in den Kollektoren kommen, wodurch die Zündtemperatur des Holzes herabgesetzt und eine Entzündung der Holzbauteile verursacht werden kann.</em></p>
<p>Ergänzend weist der Autor darauf hin, dass gemäß der genannten Problematik auch Dachdurchführungen von Aufdachkollektoren hohe Aufmerksamkeit verdienen, weil in den Leitungen des Wärmeträgerkreislaufs im ungünstigsten Fall Temperaturen auftreten können, die nur geringfügig unterhalb der Stillstandstemperatur im Kollektor liegen:</p>
<p><em>Sind die Leitungen nicht ausreichend isoliert oder weisen keinen ausreichenden Abstand zu den Holzbauteilen der Dachkonstruktion auf, kann es auch an dieser Stelle zur thermischen Aufbereitung und schließlich zur Entzündung des Holzes der Dachkonstruktion kommen.</em></p>
<p><strong> Was sind die Konsequenzen aus alledem?</strong></p>
<p>Für Planer und Installateure ist also in zwei erhöhte Aufmerksamkeit notwendig:</p>
<p>-          Bei der Auswahl von Indachkollektoren empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Hersteller unter Hinweis auf die oben beschriebenen Erkenntnisse und Erfahrungen.</p>
<p>-          Bei der Verlegung von Leitungen der Wärmeträgerkreisläufe sind ausreichende Sicherheitsabstände zu Holzelementen zu beachten.</p>
<p>Alles in allem sind das doch recht überraschende Erkenntnisse. Wie gesagt – man lernt nie aus!</p>
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		<title>Aus der SV-Praxis: Thermische Fleckerlteppiche</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Jan 2018 07:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Das neu errichtete elegante Mehrfamilienhaus gehobenen Standards in schöner Vorstadtlage hatte gerade seinen ersten Winter hinter sich gebracht, als sich dessen Bauträger unerwartet mit unliebsamen Unmutsäußerungen seiner hochgeschätzten und bis dahin friedsam einwohnenden Kunden konfrontiert sah. Gegenstand der Beschwerden war die aus Sicht der Wohnungseigentümer unzureichende Funktion der Heizungsanlage. Das folgende argumentative Gerangel mit dem [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/FBH.PNG"><img class="size-thumbnail wp-image-4632" title="www.microtool.at" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/FBH-150x150.PNG" alt="Micro" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Das neu errichtete elegante Mehrfamilienhaus gehobenen Standards in schöner Vorstadtlage hatte gerade seinen ersten Winter hinter sich gebracht, als sich dessen Bauträger unerwartet mit unliebsamen Unmutsäußerungen seiner hochgeschätzten und bis dahin friedsam einwohnenden Kunden konfrontiert sah. Gegenstand der Beschwerden war die aus Sicht der Wohnungseigentümer unzureichende Funktion der Heizungsanlage. Das folgende argumentative Gerangel mit dem Installateur und dessen zögerlichen und eher placeboartigen Behebungsversuche fruchteten nichts, woraufhin sich der Bauträger zur Klage genötigt sah.</p>
<p><span id="more-5259"></span></p>
<p>Es würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen, wollte man hier die ganze Palette der von den Hausbewohnern vorgetragenen Mängelbehauptungen ausbreiten, deren Begutachtung vom Gericht beauftragt war. Wobei nebenbei angemerkt sei, dass das Zustandekommen von Mängellisten irgendwie an das Entstehen von Lawinen erinnert – beides beginnt mit einem kleinen Auslöser, dann kommt noch etwas dazu, dann noch etwas und noch etwas … bis es dann im Ungemach für die einen oder anderen Beteiligten endet, nur mit dem Unterschied, dass Heizungsmängel anders als Lawinenkegel nicht im Frühjahr wegschmelzen.</p>
<p><strong>Die Sache mit den unangenehmen Temperaturunterschieden</strong></p>
<p>Eine Mangelbehauptung war allen Wohnungen gemeinsam: Die angeblich schlechte Funktion der Fußbodenheizungen. Genauer gesagt: Die spürbaren Temperaturunterschiede an den Böden innerhalb eines Zimmers oder Nassraumes. Einzelne Stellen seien zu heiß, andere wiederum unangenehm kalt, was als äußerst unangenehm empfunden werde, insbesondere dann, wenn man barfuß oder in Socken unterwegs sei. Kein Thema hingegen war die Heizleistung, die in allen Räumen als ausreichend angegeben wurde.</p>
<p><strong>Der Befund musste warten …</strong></p>
<p>Die Befundaufnahme musste ein paar Monate warten, war sie doch nur im Winter sinnvoll, wenn der Heizbetrieb Temperaturmessungen möglich machte. Letztere erfolgten dann auch an einem ausreichend kalten Tag und logischerweise unter Einsatz von Thermografie. Die inkriminierten Stellen wurden exakt lokalisiert und protokolliert, mit grafisch aufbereiteten Schnitten durch die Temperaturverläufe und – dank Können des SV-Kollegen Dipl.-Ing. Reinhold J. H. Steinberger von microtool aus Laßnitzhöhe, von dem auch das Bild links oben stammt – mit gelungenen Hybriddarstellungen aus Lichtbildern und Thermografien von besonders auffälligen Stellen.</p>
<p><strong>… und nach der Auswertung stellten sich zwei Fragen </strong></p>
<p>Festgestellt wurde, dass auf Grundlage der Wärmebilder an den beanstandeten Stellen die Verlegung der Fußbodenheizungsrohre nicht mit der zu erwartenden Sorgfalt erfolgt war – entweder waren Rohrabstände zu groß oder zu klein. War das die Oberflächentemperatur betreffend noch innerhalb der Grenzen des Zulässigen? Zwei konkrete Fragen waren zu beantworten:</p>
<p><em>Erstens: Haben die festgestellten Fußbodentemperaturen die in den einschlägigen Normen festgelegten zulässigen Höchstwerte überschritten?</em></p>
<p>Das war auf Grundlage der Messergebnisse dezidiert nicht der Fall.</p>
<p><em>Zweitens: Haben die festgestellten Temperaturdifferenzen ein zulässiges Maß überschritten? </em></p>
<p>Diese Frage war nicht so geradeheraus zu beantworten. Denn in den für Fußbodenheizungen relevanten Normen ÖNORM EN 1264 „Raumflächen-integrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung“ Teile 1 bis 5 finden sich keine geeigneten Beurteilungsgrundlagen über die zulässige Größe von Temperaturunterschieden auf fußbodenbeheizten Oberflächen. (Anmerkung: Liebe Sachverständigen-Kollegen, sollte ich diesbezüglich was übersehen haben, bitte um wohlwollende Berichtigung – wir lernen ja nie aus!). Also musste eine andere Hilfe her.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Der Werte für „Welligkeit“ als Beurteilungs-Notnagel</strong></p>
<p>In der Fachliteratur und in Herstellerunterlagen findet sich vereinzelt der Begriff der „Welligkeit“. Darunter ist der Unterschied der Fußbodenoberflächentemperatur direkt über einem Fußbodenheizungsrohr und in der Mitte zum Nachbarrohr zu verstehen. Konkret finden sich dazu folgende Angaben (Zitate <em>kursiv</em>):</p>
<p>- Schlagnitweit-Wagner, „Heizungs- und Lüftungstechnik, Installations- und Gebäudetechnik“, Ausgabe 2010, Verlag Jugend &amp; Volk, Seite 117, <em>„Hinweise für die Installation“: „Welligkeit im Wohnbereich 4K, im Barfußbereich 2K“</em></p>
<p>- Pipelife, Technisches Handbuch Floor Therm, Fußbodenheizungssystem, Ausgabe 2016/02, Seite 4, <em>„Welligkeit: Ein weiterer Faktor der Behaglichkeit ist die Welligkeit der Fußbodenoberflächentemperatur. Die maximal zulässige Welligkeit bei Auslegungstemperatur beträgt: für Wohnbereiche 4K, für Barfußbereiche 2K, Unter Welligkeit versteht man die auftretenden Temperaturdifferenzen an der Fußbodenoberfläche, gemessen einerseits direkt über dem Rohrscheitel, andererseits zwischen den Rohren.“</em></p>
<p>Zieht man mangels besserer Quellen diese Angaben für „Welligkeit“ als allgemein gültige Werte für zulässige Temperaturunterschiede an fußbodenbeheizten Oberflächen heran, können letztere in Wohnräumen mit 4K und in Barfußbereichen mit 2K angesetzt werden.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Aus den vorliegenden Wärmebildaufnahmen konnten die Temperaturen und deren Differenzen abgelesen werden. Soweit erkennbar, wurde auf keiner der Oberflächen in den Wohnräumen die zulässige Temperaturdifferenz von 4K überschritten und in keinem der Barfußbereiche (Bäder, WC) die von 2K.</p>
<p>Das bedeutet: So schlampig der Installateur in der Rohrverlegung auch gearbeitet haben mag und so unangenehm die Temperatur-Fleckerlteppiche für das individuelle Empfinden der Bewohner auch gewesen sein mögen &#8211; auf Grundlage der Messergebnisse und der verfügbaren Beurteilungsgrundlagen war kein Mangel gegeben.</p>
<p>Dieses Ergebnis sollte aber kein Freibrief für schlampiges Arbeiten sein, im Gegenteil: Wer sorgfältig arbeitet, wird sich gar nicht erst mit Beschwerden der genannten Art herumschlagen, geschweige denn mit dem Gericht Bekanntschaft machen müssen &#8230;</p>
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		<title>Nochmal Wärmedämmung: Forschungsbedarf!</title>
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		<pubDate>Sat, 11 Jun 2016 21:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Energie]]></category>
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Über das Thema Wärmedämmung ist an dieser Stelle schon oft geschrieben worden, auch unlängst wurde die Frage erörtert, wie weit etwa eine „Rundum“-Wärmedämmung überhaupt technisch sinnvoll sein kann, insbesondere auf südseitig ausgerichteten Wänden, zumal dann im Winter der Energieeintrag durch die Sonneneinstrahlung nicht genutzt werden kann. Heute geht es aber etwas anderes, Grundlegendes. Vermeidung von [...]]]></description>
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<dl id="attachment_4102" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Dämmung.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-4102" title="Dämmung" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Dämmung-150x150.jpg" alt="Dämmung" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Über das Thema Wärmedämmung ist an dieser Stelle schon oft geschrieben worden, auch unlängst wurde die Frage erörtert, wie weit etwa eine „Rundum“-Wärmedämmung überhaupt technisch sinnvoll sein kann, insbesondere auf südseitig ausgerichteten Wänden, zumal dann im Winter der Energieeintrag durch die Sonneneinstrahlung nicht genutzt werden kann. Heute geht es aber etwas anderes, Grundlegendes. Vermeidung von Wärmeverlusten heißt fast automatisch Aufbringen von konventionellen Wärmedämmstoffen, etwa aus Glas- oder Mineralwolle, je dicker, desto besser. Gibt es dazu denn keine Alternativen?</p>
<p><span id="more-4208"></span></p>
<p>Doch, einige gibt es, ihre Verbreitung scheint aber noch unter der Wahrnehmungsschwelle der allgemeinen Bautechnik zu liegen, vielleicht, weil sie zu schwer zu bekommen, zu kompliziert zu verarbeiten der schlicht zu teuer sind, vielleicht aber auch deshab, weil sie sich noch nicht bewährt haben. Drei Beispiele seien hier genannt.</p>
<p><strong>Vakuumdämmung</strong></p>
<p>Vakuum-Dämmplatten sind schon einige Zeit am Markt. Sie bestehen aus einem porigen Material, das von einer dünnen und luftdichten Metallschicht umschlossen ist. Im Inneren herrsch Vakuum, es wurde also so viel Luft wie möglich aus der Platte gesaugt und damit fällt diese Luft als Wärmeleiter aus. Vakuum leitet Wärme wesentlich schlechter, die Wärmedämmwirkung wird deutlich besser.</p>
<p>Der große Nachteil dieser Dämmplatten besteht darin, dass die Umhüllung keinesfalls beschädigt werden darf, weil ansonsten das Vakuum „zusammenbricht“, was schlicht bedeutet, dass die Wärmedämmung nicht mehr gegeben ist. Man kann sich vorstellen, dass derartige Wärmedämmplatten im rauen Baubetrieb allein schon wegen ihrer Empfindlichkeit nicht immer am richtigen Platz sein dürften. Ihre Anwendung wird daher, so darf vermutet werden, in der Praxis eher Sonderfällen vorbehalten sein.</p>
<p><strong>Aerogel</strong></p>
<p>Aerogel ist ein weithin unbekannter, aber mit sensationellen Eigenschaften ausgestatteter Werkstoff. Er besteht zu über 99,9 Prozent aus Luft, ist extrem leicht, dazu äußerst fest und formstabil und hat eine außerordentlich gute Wärmedämmfähigkeit. Im Internet kursieren Bilder, die zeigen, dass auf einer nur wenige Millimeter starken Platte aus Aerogel brennbare Dinge liegen &#8211; etwa Zündhölzer – die keinen Schaden nehmen, obwohl die Platte von unten mit einer Flamme beheizt wird.</p>
<p>Man kann sich denken, dass Matten aus derartigem Material entsprechend teuer sein dürften und es ist auch nicht bekannt, ob und wie weit sie jemals schon im Bau eingesetzt worden sind. Wohl aber existiert in der Schweiz der Hersteller eines Fassadenputzes, dem ein Granulat (also Kügelchen) aus Aerogel beigemischt ist. Der Hersteller gibt dafür beachtlich gute Wärmeleitzahlen an. Über die Verbreitung des Putzes und die Häufigkeit seiner Anwendung ist generell aber ebenfalls wenig bekannt.</p>
<p><strong>Foliendämmung</strong></p>
<p>Jeder kennt die Noppenmatten aus Kunststofffolien, die als Beschädigungsschutz in Verpackungen dienen. Es gibt Hersteller, die derartige Folien viellagig mit Metallfolien kombinieren und diese Dämmmatten insbesondere für Holzkonstruktionen anbieten, aber auch für Außendämmungen, die unter Fassadenplatten angebracht werden. Die Folienmatten sind einfach zu verarbeiten und zu befestigen.</p>
<p>Derartige Folien erschweren nicht nur den konventionellen Wärmeverlust durch Wärmeleitung, sondern bewirken vorgeblich auch eine Verminderung der Wärmestrahlung, die aber in den konventionellen Güteprüfungen nach Herstellerangaben messtechnisch nicht erfasst werden, sodass die Foliendämmung höchstwahrscheinlich unter ihrem wahren Wert geschlagen wird.</p>
<p><strong>Dringender Forschungs- und Entwicklungsbedarf </strong></p>
<p>Ausgehend von letzterer Foliendämmung stellt sich die Frage, ob und wie weit die am Markt befindlichen konventionellen Wärmedämmungen noch zeitgemäß sind. Denn im Grunde steht die Weiterentwicklung von ebendiesen Dämmstoffen, die marktgängig sind, seit Jahrzehnten still. Gerade in diesem zentral wichtigen Segment der Bautechnik wäre es  dringend notwendig, nach neuen Lösungen zu forschen und brauchbare und vor allem leistbare Lösungen für das uralte Problem des Wärmeschutzes im Hochbau zu finden.</p>
<p>Besonders irritierend scheint die Tatsache, dass an einem Gebäude der weitaus überwiegende Teil des winterlichen Wärmeverlustes zu Lasten der Abstrahlung geht und nicht von Wärmeleitung und Konvektion dominiert ist. Möglicherweise liegt der entscheidende Schritt zu einer Verbesserung der Situation darin, dass man sich ab sofort intensiver mit diesen Abstrahlverlusten und ihrer deutlichen Verminderung befasst.</p>
<p>Vielleicht wird man im Zuge all dieser Bemühungen auch eine bessere Lösung für Altbauten finden, die nicht mehr in überdicke Kunststoffpolster gepackt und sehr oft fürchterlich „verschandelt“ werden müssen …</p>
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