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	<title>Sonnek &#187; Ratgeber</title>
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	<description>Blog von Ingo Sonnek</description>
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		<title>Was macht die Tätigkeit als Sachverständiger attraktiv?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 07:18:15 +0000</pubDate>
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(IRS) – Im Lauf der Berufsjahre bin ich immer wieder Menschen begegnet, die für den Nebenberuf als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nicht nur gut, sondern bestens geeignet gewesen wären. Aufgrund meines Umgangs und Wirkens spreche ich hier in erster Linie von Personen aus technischen Berufen, sowohl selbständig als auch unselbständig tätig. Diese Leute [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Im Lauf der Berufsjahre bin ich immer wieder Menschen begegnet, die für den Nebenberuf als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nicht nur gut, sondern bestens geeignet gewesen wären. Aufgrund meines Umgangs und Wirkens spreche ich hier in erster Linie von Personen aus technischen Berufen, sowohl selbständig als auch unselbständig tätig. Diese Leute waren keine Gerichtssachverständigen und sind es auch später nicht geworden. Das ist nicht nur schade für das Rechtswesen unseres Landes, das auf das kundige Mitwirken von Fachleuten in Gerichtserfahren angewiesen ist.</p>
<p><span id="more-11564"></span><strong>Gibt es zu wenig persönliches Interesse?</strong></p>
<p>Es ist auch schade für die erwähnten Personen, die damit auf den vielfältigen Nutzen einer Laufbahn als Gerichtssachverständiger verzichtet haben. – Erhebt sich die Frage: Warum tun recht wenige diesen Schritt? Das Thema ist für diesen Blog nichts Neues. Aus der Sicht möglicher Kandidaten kommen verständliche Ursachen in Betracht: Gute und beruflich engagierte Leute leiden unter überbordender Arbeitsbelastung, Familienleben oder das Verfolgen einer „Work-Life-Balance“ haben Priorität, über Sachverständigenwesen besteht völlige Unkenntnis, oder – was tragisch wäre – an persönlicher Weiterentwicklung besteht weitgehendes Desinteresse. Vor allem fehlt: Die Kenntnis des Nutzens einer Tätigkeit als Sachverständiger.</p>
<p><strong>Fehlt es an praktischen Informationen?</strong></p>
<p>Zumindest für mir bekannte Technikerkreise – und nur über die kann ich sprechen – gab es während des Hochschulstudiums keine Information über das Sachverständigenwesen, auch unter dem Lehrpersonal gab sich niemand als Sachverständiger zu erkennen. Erst im Vorbereitungskurs für die Ziviltechniker-Prüfung kam das Thema zur Sprache, aber wenn ich mich recht erinnere, ging es diesfalls fast ausschließlich um die Aufgaben von Amtssachverständigen, an denen die Vortragenden aus dem Dunstkreis der Landesregierung bestimmtes Interesse hatten. Aber an gezielte Informationen von dafür Zuständigen, wie etwa von Sachverständigenverbänden, kann ich mich nicht erinnern. Es fehlten somit praktische Informationen über den Nutzen einer Tätigkeit als Sachverständiger.</p>
<p><strong>Zur Erinnerung: Mein Weg zum Sachverständigen</strong></p>
<p>Persönlich bin ich – wie schon andernorts in diesem Blog geschildert – in den Gerichtssachverständigen eher „hineingestolpert“: Eines meiner ersten Privatgutachten wurde von einem Gerichtssachverständigen ohne Änderungen als Grundlage für einen Gerichtsprozess übernommen mit der Bemerkung, er könne es auch nicht besser machen. Nach dem Vorbereitungskurs und der Ablegung der Zulassungsprüfung hat es dann noch zwei, drei Jahre gedauert, aber dann war ich, wie man so sagt, „im Geschäft“, der Auftragsumfang wuchs kontinuierlich und die Arbeit machte mir viel Freude, trotz mancher Mühsale, die mit Gutachtensaufträgen nun einmal verbunden sein können. Aber meine Motivation zu Beginn waren Neugierde und der Wunsch, es zu probieren. Der volle Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger erschloss sich erst später.</p>
<p><strong>Ein wichtiger Unterschied zwischen Planungstätigkeit …</strong></p>
<p>Auch hier muss ich mit persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen – wiederum aus Technikersicht – beginnen. Zuallererst sei auf einen und wenn nicht <em>den</em> wesentlichen Unterschied zu meiner parallelen Berufstätigkeit als Planer und Berater hingewiesen. Planen in der Haus- und Energietechnik heißt Probleme lösen, und zwar in erster Linie technische Probleme. Das bedeutet: Die Arbeit beginnt mit einer Aufgabenstellung, führt durch eine mehrstufige, kreative Phase und endet mit einer Darstellung der gelösten Aufgabe in Form von Plänen, Beschreibungen und Präsentationen. Im Endeffekt steht mit Ende des Projekts technisch gesehen etwas völlig Neues da, ein Konstrukt, ein Gedankengebäude, das es zuvor noch nicht gegeben hat. Noch etwas: Das Ergebnis entstammte sehr oft einem Team, die Verantwortung dafür lag in den meisten Fällen beim dahinterstehenden Unternehmen.</p>
<p><strong>… und Gutachterwesen</strong></p>
<p>Zum Unterschied davon bekommt der (technische) Sachverständige etwas Bestehendes vorgegeben: Eine Anlage, einen Schadensverlauf, einen Tatbestand, ein Ereignis, einen Gegenstand etc. Er soll nichts Neues erfinden, sondern sich im Auftrag eines Gerichts oder auch eines Privaten intensiv mit vorliegenden Gegebenheiten, Anlagen, Gegenständen etc. auseinandersetzen und die ihm gestellten Fragen beantworten, also seine Aufgabenstellung erfüllen. Er geht vielleicht sogar durch kreative Phasen, aber diese beziehen sich auf das Vorgegebene, Vorliegende. Er schafft – zumindest materiell gesehen – nichts Neues. Und seine Lösung stellt er in Form eines zumeist schriftlichen Gutachtens dar, das er später erläutern und vielleicht sogar verteidigen muss. Die Arbeit ist im Regelfall Werk eines Einzelnen, der auch die persönliche Verantwortung dafür übernehmen muss. – Aber jetzt ist es wirklich an der Zeit, über den mehrfachen Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger zu sprechen.</p>
<p><strong>Erster Nutzen: Auswirkungen auf die Persönlichkeit</strong></p>
<p>Genau diese vorhin beschriebene Verantwortung für seine Arbeit ist es auch, die sich auf die Persönlichkeit des Sachverständigen äußerst positiv auswirkt, indem sie diese festigt und ihr dadurch Autorität verleiht und stärkt. Die stets gegenwärtige Forderung nach Genauigkeit, Sorgfalt, Umsicht, Unparteilichkeit, Objektivität, Verschwiegenheit etc. führt in Konsequenz dazu, dass jede Äußerung wohlüberlegt sein will, falsche Wortwahl unbedingt zu vermeiden ist, zu wenig begründete Wertungen deplatziert sein können und Schlussfolgerungen nicht nur technisch, sondern auch in rechtlicher Sicht hieb- und stichfest sein müssen. Selbst einem jungen Sachverständigen ist sehr schnell bewusst, dass Verstöße gegen gute Praktiken durchaus vor dem Richter enden können, mit dem Unterschied, dass er dann selbst Angeklagter sein kann.</p>
<p><strong>Zweiter Nutzen: Schule für den Umgang mit Menschen</strong></p>
<p>Gutachtensaufträge bringen es mit sich, dass sich unterschiedlichste Charaktere begegnen und verständigen müssen. Dass sich dabei das Wesen einfacher und nicht ganz einfacher Zeitgenossen offenbaren kann, gehört dazu. Gewiefte Sachverständige sind nicht darauf angewiesen, ihr Ego auszuspielen, wozu sich Neulinge vielleicht gedrängt fühlen könnten. Alte Hasen nehmen sich selbst nicht wichtig, ihre Autorität erwächst ohne besonderes Zutun aus ihrem unaufgeregten, aber kompetentem Arbeitsstil. Empathie (Verständnis) ist gefordert, aber Sympathie (Zuneigung) strikt verboten, Provokationen oder Machtspiele – egal von welcher Seite sie kommen – sind zu ignorieren. Regelmäßige Sachverständigentätigkeit festigt soziale Kompetenz.</p>
<p><strong>Dritter Nutzen: Fachliche und persönliche Autorität führt zu Ansehen </strong></p>
<p>Sachverständige können nicht nur  persönlichen Respekt erlangen durch ihre Arbeit, sondern ein solcher gebührt ihnen ebenso aufgrund der Autorität, die ihnen vom Gericht zur Erledigung ihrer Tätigkeit übertragen worden ist. Gerichtssachverständige genießen daher nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Öffentlichkeit ein nicht zu geringes Ansehen, was auch einer Form von Anerkennung entspricht. Dies zurecht, schließlich muss ein aktiver Gerichtssachverständiger überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen und solche einem Prüfungs-Komitee auch nachgewiesen haben, was ihn automatisch zu einer interessanten und geschätzten Auskunftsperson machen kann. Fazit: Ansehen durch gelebte Autorität.</p>
<p><strong>Vierter Nutzen: Dienst an Mitmenschen und an der Gesellschaft </strong></p>
<p>Meine frühere Sicht auf Gerichtsverfahren sah so aus:  Im Grunde genommen führen sie durch die anfallenden Kosten und Aufwendungen zu einem Verschleiß an Zeit und Geld, einem Verlust an Volksvermögen, das an anderer Stelle besser und vielleicht auch produktiver hätte eingesetzt werden können. Sie widerspiegeln so gesehen soziale oder wirtschaftliche „Reibungsverluste“. Diese Sicht hat wohl auch ihre Berechtigung. – Meine heutige Sicht hingegen ist etwas abgeändert: Gerichtsverfahren sind „Schmiermittel“, die die Reibungsverluste vermindern und größeren  Schaden vermindern helfen. Sachverständige sind ein Teil dieses „Schmiermittels.“ Sie vollbringen damit einen wertvollen Dienst an Betroffenen und an der Gesellschaft. Aber auch an sich selbst: Es ist eine zutiefst befriedigende Sache, gebraucht zu werden.</p>
<p><strong>Fünfter Nutzen: Leistung, die honoriert wird</strong></p>
<p>Gute Leistung wird gut honoriert, sehr gute Leistung wird sehr gut honoriert, exzellente Leistung wird exzellent honoriert. Mit zunehmender Erfahrung steigen auch Größe und Schwierigkeit von Aufgaben. Damit auch die Honorare. Aber: Nur wer von sich selbst beste Leistung fordert, kann beste Bezahlung voraussetzen. Das wiederum setzt voraus, dass ein Sachverständiger immer wieder bereit ist, sich weiterzuentwickeln und alte Grenzen (oder vermeintliche Selbstbegrenzungen) zu überschreiten. Er muss aber genauso in der Lage sein, den Wert seiner Leistung ins rechte Licht zu rücken und den Auftraggebern auch zu beweisen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Gutachten für Versicherungen</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 10:28:21 +0000</pubDate>
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(IRS) – Für manche Sachverständige mag das Verfassen von Gutachten für Versicherungen ein interessantes und lohnendes Unterfangen sein. Oder gewesen sein, weil doch wohl ein steigender Teil von Schadensfällen, die von Versicherungsanstalten früher extern vergebenen wurden, von internen Kräften begutachtet und direkt erledigt wird. Aber es verbleibt eine Anzahl von größeren Fällen und vor allem [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Für manche Sachverständige mag das Verfassen von Gutachten für Versicherungen ein interessantes und lohnendes Unterfangen sein. Oder gewesen sein, weil doch wohl ein steigender Teil von Schadensfällen, die von Versicherungsanstalten früher extern vergebenen wurden, von internen Kräften begutachtet und direkt erledigt wird. Aber es verbleibt eine Anzahl von größeren Fällen und vor allem von Streitfällen vor Gericht, in denen Versicherungen betroffene Parteien sind, als Arbeitsgebiet für unabhängige Sachverständige bestehen. Von Sachverständigen-Erfahrungen mit Versicherungen soll in diesem Beitrag die Rede sein.</p>
<p><span id="more-11558"></span><strong>Privatgutachten für Versicherungen &#8230;</strong></p>
<p>Verständlicherweise befassen sich Aufträge von Versicherungen an Sachverständige fast ausschließlich mit Schadensfällen, in denen an besagte Versicherungsinstitution über einen Versicherungsnehmer Ansprüche gestellt worden sind. Der Versicherungsnehmer hat den Schaden verursacht. in meinem Fall etwa ein Bauunternehmen, das bei Grabarbeiten das Kollektorfeld einer Erdwärmepumpe zerstört hat. Der Sachverständige soll nun die vorliegenden technischen Gegebenheiten aufnehmen, den Schaden aus technischer Sicht begutachten, also befunden, bewerten und schließlich die Schadenshöhe feststellen.</p>
<p><strong>&#8230; haben einen Unterschied zu Gerichtsgutachten</strong></p>
<p>In Gerichtsgutachten wird sorgsam darauf geachtet, dass ein Sachverständiger ausschließlich Sachfragen beantworten darf und keine Rechtsfragen, mit denen sich ausschließlich Gericht und Rechtsanwälte beschäftigen. Hier liegt in Gutachten für Versicherungen ein wesentlicher Unterschied vor: Der Sachverständige ist hier gefordert, darüber hinaus eine Aussage zu treffen, wer der Verursacher des Schadens ist und die Verantwortung für den Schaden trägt, also quasi den „Schuldigen“ darstellt – ein absolutes Unding in Gerichtsgutachten. Im Fall mehrerer Verursacher soll der Sachverständige einen Vorschlag unterbreiten, wie der Schaden z. B. im Fall einer „Verantwortungskette“ auf diese aufzuteilen ist oder anders gesagt, wie er ihnen zuzuordnen ist. Das Ergebnis ist dann eine prozentuelle „Quotelung“. Bei drei Verursachern kann diese etwa so aussehen: 1. Verursacher 50%, 2. Verursacher 30%, 3. Verursacher 20%.</p>
<p><strong>Konfliktpotential </strong></p>
<p>Bei der Arbeit für Versicherung ist es für den Sachverständigen von Vorteil, die zum Teil unterschiedlichen Bestrebungen der Beteiligten stets im Auge zu behalten, die im Folgenden ganz offen angesprochen werden sollen:</p>
<p>Die den Sachverständigen beauftragende Versicherung</p>
<p>-          wird als Haftende legitimes Interesse daran haben, dass der an den Geschädigten letztlich zu überweisende Geldbetrag möglichst niedrig ausfällt;</p>
<p>-          wird auch ein verständliches Interesse daran haben, dass sich das Honorar für den Sachverständigen in einem überschaubaren Rahmen bewegt;</p>
<p>-          besitzt dafür ein gewisses Druckmittel in der Form, dass sie dem Sachverständigen – zumeist wohl unausgesprochen – bei ihr gefälligem Ergebnis weitere Aufträge in Aussicht stellen könnte;</p>
<p>-          wird das vorliegende Gutachten im für sie bestmöglichen Sinne zu verwerten trachten, d. h. den Betroffenen vorlegen, es gegebenenfalls aber auch ignorieren.</p>
<p>Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige</p>
<p>-          der das Gutachten für den konkreten Fall erstellt, wird von der Versicherung beauftragt und von dieser auch bezahlt;</p>
<p>-          steht daher unter gewissem Druck, den – vielleicht auch nur vermeintlichen – Erwartungen der Versicherung zu genügen, nämlich erstens, die von ihm festgestellte Schadenssumme und zweitens das Honorar eher gering zu halten.</p>
<p><strong>Konfliktvermeidung</strong></p>
<p>Einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wird selbstverständlich bekannt und auch stets bewusst sein, dass für Gutachten bei Gericht und genauso für jegliche Privatgutachten dieselben rechtlichen, aber auch ethischen Bedingungen gelten müssen, so da sind Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität etc. Einem Institutionellen Auftraggeber wie einer Versicherung wird das ebenfalls bekannt sein, aber anderen Privaten, das sei hier mit erwähnt, muss das sicherheitshalber deutlich mitgeteilt werden, da sich manche Auftraggeber in der falschen Erwartung wiegen könnten, ein bezahlter Sachverständiger würde agieren wie ein guter Gehilfe oder gar wie ein Rechtsanwalt.</p>
<p><strong>Honorarfragen</strong></p>
<p>Es ist klar, dass für einfache und rasch zu erstellende Gutachten geringe Honorare bezahlt werden, allein schon deshalb, weil es hier mehr Wettbewerb geben muss als im Fall fachlich schwieriger Fälle. Für jemanden, der regelmäßig für größere Fälle herangezogen wird und gute Auftragslage hat, sind Kleinaufträge naturgemäß wenig interessant. Aus meiner Erfahrung mit größeren Fällen ist anzumerken, dass Versicherungen fast immer korrekt agiert und das geforderte Honorar auch anstandslos beglichen haben. Es ist aber auch vorgekommen, dass eine Versicherung mich zu einem Gespräch eingeladen hat. Sie suchte einen langfristigen und ständigen Partner mit so etwas wie „Loyalität“ (sprich: der Versicherung geneigt zu agieren) und mit einer Art Honorarbegrenzung nach oben. Das ich von derlei Ansinnen nur rasch flüchten konnte, ist klar.</p>
<p><strong>Integrität</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist allgemein daran zu erinnern, dass Integrität ein kostbares Gut ist. Verhalten, das gegen Strandsegeln oder gar gegen das eigene Gewissen verstößt, ist seinen Preis nie und nimmer wert. Ein Sachverständiger darf sich absolut keine Fehltritte erlauben. Es muss ihm immer gewärtig sein, dass er bei Fehlverhalten allein vor einem Richter landen kann und dafür geradestehen muss. Eine Verurteilung durch ein Gericht kann eine Existenzgrundlage vernichten. Allein schon aus dieser Überlegung heraus ist Korrektheit in allen Dingen – auch in den kleinsten – für einen Sachverständigen unerlässlich.</p>
<p><strong>Vertrauensvorschuss</strong></p>
<p>An zwei vom Schadensumfang gesehen größere Fälle kann ich mich erinnern, in denen mir Versicherungen nicht nur die Gutachtensaufträge erteilt haben, sondern im Anschluss daran auch die Verhandlungen mit den Geschädigten. Dazu wurde mir ein „Pouvoir“ in Form des Betrages für die Schadensregulierung gegeben, was von Seiten der Versicherungen, die mich durch Empfehlungen mir unbekannter Dritter gefunden hatten, einen sehr hohen Vertrauensvorschuss zeigte:</p>
<p>-          Im ersten Fall waren die technischen Verhältnisse kompliziert, der Fall länderübergreifend und der bisher angefallene Zeitaufwand zermürbend für den Schadensverursacher und die Versicherung gewesen; das Setzen eines (reduzierten) Entschädigungsbeitrages nach technischer Klärung mit Zusage sofortiger Überweisung bei umgehender Zustimmung verfehlte seine Wirkung nicht und die Sache konnte prompt erledigt werden.</p>
<p>-          Im zweiten Fall war eine Gesprächsbasis zwischen Versicherung und geschädigtem Unternehmen nicht mehr vorhanden; das Finden einer guten Gesprächsgrundlage mit dessen oberstem „Boss“ brauchte zwar Zeit, aber die ursprüngliche Forderung konnte infolge des nachvollziehbaren Gutachtensergebnisses auf ein Drittel reduziert werden.</p>
<p><strong>Der Vorteil von Netzwerken</strong></p>
<p>Genauso wie bei größeren Gerichtsfällen war auch für viele Versicherungsgutachten die Beiziehung von Fachleuten aus angrenzenden Fachgebieten erforderlich. Persönliche Netzwerke sind höchstwahrscheinlich für jeden Sachverständigen von großem Vorteil, allein schon deshalb, weil man informell rasch zur Klärung von Zuständigkeiten und kleineren Fragen oder Problemen kommt. In meinem Fall betraf das hauptsächlich die Gebiete Bauwesen mit Hoch- und Tiefbau, Elektrotechnik, Regelungstechnik, Arbeitsmedizin, Werkstofftechnik für Metall oder Kunststoff, Chemie. In einzelnen Fällen war aber aus Kapazitätsgründen auch die Beiziehung von Fachleuten aus dem eigenen Fachgebiet notwendig. Es zeigte sich oft, dass das Aufrechterhalten einer guten Gesprächsbasis mit Mitbewerbern eine gute Sache ist.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Drei Wege zum Sachverständigen</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Aug 2026 15:57:59 +0000</pubDate>
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(IRS) – Vorweg sei klargestellt, dass damit nicht Wegbeschreibungen oder Ortsangaben fürs Navi gemeint sind. Sondern hier soll berichtet werden vom Werdegang dreier Techniker unterschiedlicher Fachbereiche, die sich für die Tätigkeit eines Gerichtssachverständigen entschieden haben und diese auch erfolgreich ausüben oder ausgeübt haben. Alle drei haben gemeinsam, dass sie diese Wahl nicht von sich aus [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-6576" title="SV-Stories" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-Stories-150x150.png" alt="SV-Stories" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Vorweg sei klargestellt, dass damit nicht Wegbeschreibungen oder Ortsangaben fürs Navi gemeint sind. Sondern hier soll berichtet werden vom Werdegang dreier Techniker unterschiedlicher Fachbereiche, die sich für die Tätigkeit eines Gerichtssachverständigen entschieden haben und diese auch erfolgreich ausüben oder ausgeübt haben. Alle drei haben gemeinsam, dass sie diese Wahl nicht von sich aus getroffen haben, sondern erst auf ihre Eignung dafür hingewiesen werden mussten und auf die Vorteile, die eine Tätigkeit als Sachverständiger mit sich bringen kann. Die folgende Darstellung erfolgt anonymisiert.</p>
<p><span id="more-11549"></span></p>
<p><strong>Der eigene Weg</strong></p>
<p>Bevor wir von den drei Kollegen reden, sei kurz der eigene Weg geschildert, oder die eigene Motivation (über die auch schon an anderer Stelle geschrieben wurde, wobei ich allerdings auf die Schnelle nicht mehr weiß, in welchem Artikel, macht aber nix):  Ein wichtiger Aspekt war jedenfalls das Bestreben, zum Beruf als Planer und Berater eine weitere Zusatz-Qualifikation zu bekommen, mit dem Ziel, die Erkenntnisse daraus für noch bessere Bearbeitung von Projekten zu nutzen.</p>
<p>Eine derartige zusätzliche Qualifikation hatte sich schon früher in Form der Ausbildung zur  Sicherheitsfachkraft im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes ergeben. Letztere war einerseits sehr wertvoll für HLK-Planungen geworden, weil die Denkweise des Sachverständigen neue Blickwinkel und wichtige Ergänzungen in die Bearbeitung von Projekten einbrachte. Andererseits hatte sich die neue Qualifikation als große Hilfe bei Betriebs- und Anlagengenehmigungen erwiesen, weil sich daraus eine gute Gesprächsgrundlage mit Behörden und insbesondere mit dem Arbeitsinspektorat ergab.</p>
<p><strong>Der Experte für Schwerfahrzeuge</strong></p>
<p>Aus einem Netzwerk für Sachverständige kam der Auftrag, den Schaden eines Verkehrsunfalles zu ermitteln. Der Auftrag zu einem Gutachten betraf  nicht der den Schaden verursachende Lastkraftwagen, sondern ein erheblich demoliertes schweres Sonderfahrzeug. Das wollte ich wegen der damit verbundenen zeitaufwendigen Einarbeitung in die Technik von derlei Gefährten aber nicht selbst erledigen. Zum Glück fiel mir ein Bekannter ein, ein Maschinenbauingenieur, der in einem Betrieb arbeitete, der ähnliche Fahrzeuge herstellte. Der sah sich den Fall an und sagte zu, ein Gutachten zu erstellen, was er dann auch tat.</p>
<p>Nach erfolgreicher Erledigung des Schadensfalls nahm ich mit ihm wieder Kontakt auf. In einem kurzen Gespräch war er von der Idee, selbst Gerichtsgutachter zu werden, sehr angetan und setzte umgehend die notwendigen Schritte.</p>
<p>Interessant war die Folge der neuen Qualifikation: Im Rahmen seiner Tätigkeit war er zuvor unter anderen auch mit der Abwicklung von Reklamationen befasst. Nun bestellte ihn sein Arbeitgeber zum internen Sachverständigen, der solche Reklamationen als neutrale Anlaufstelle übernehmen, unbeeinflusst und unabhängig beurteilen und erledigen sollte. Diese einzigartige und für ihn sehr vorteilhafte Stellung behielt er bis zu seiner Pensionierung.</p>
<p><strong>Der Mitarbeiter einer Maschinenfabrik</strong></p>
<p>Die meisten hochqualifizierten Ingenieure und Wissenschaftler suchen sich Arbeitsstellen, an denen sie sich fachlich und persönlich gut entfalten können. Wer den Platz gefunden hat, an dem die Rahmenbedingungen passen und fachliche Weiterentwicklung gefördert wird, hat wenig Anlass, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Das war auch beim Fachkollegen der Fall, von dem hier die Rede ist. Der Vorschlag, die Prüfung zum Gerichtssachverständigen abzulegen, galt aber nicht ihm, sondern zunächst einmal seiner Frau. Ihre besondere Qualifikation hatte dazu geführt, dass sie eingeladen wurde, an einem schwierigen Projekt mitzuarbeiten, was sie schließlich auch erfolgreich erledigte. Das an sie gestellte Ansinnen zum Eintritt in die Sachverständigentätigkeit bekam auch ihr Mann mit. Der begann sich ebenfalls dafür zu interessieren, in der Folge legten beide die entsprechende Prüfung ab und wurden als Sachverständige vereidigt.</p>
<p>Interessant war auch hier eine unerwartete Konsequenz: Der Ehemann hatte eine Karriere als Freiberufler oder Unternehmer nach Eintragung als Gutachter zunächst noch kategorisch ausgeschlossen. Vielleicht angestoßen durch die Beschäftigung mit dem Gutachterwesen, das ja Unabhängigkeit und damit eine gewisse Form der Selbständigkeit mit sich brachte, entschloss er sich, den Weg in die berufliche Selbständigkeit zu wagen, was dazu führte, dass er seinem Arbeitgeber kündigte. Der Schritt in die unternehmerische  Unabhängigkeit gelang ihm schließlich gut.</p>
<p><strong>Der Werkstofftechniker</strong></p>
<p>Im Gegensatz zu den vorher genannten Personen hatte die dritte ihren Schritt in die Selbständigkeit schon lange hinter sich. Der Werkstofftechniker führte bereits seit vielen Jahren ein national und international tätiges und weithin anerkanntes Ingenieurbüro, das sich mit der Entwicklung innovativer Produkte beschäftigte. Expertisen des Büros zeichneten sich durch Präzision und verlässliche Aussagen aus und in ihrer Art hätten sie jedem Sachverständigen zur Ehre gereicht. Allerdings waren die Hauptkunden seines Unternehmens produzierende Industriebetriebe oder Konzerne und nicht Gerichte, obwohl mehrmals seine durch andere Sachverständige vorgelegte Expertisen auch in Gerichtsfällen sehr hilfreich waren.</p>
<p>Das dem Werkstofftechniker vorgetragene Ansinnen, seine Arbeit könnte doch auch Sachverständigentätigkeit umfassen und um Aufträge aus Gerichten erweitert werden, fand er zunächst etwas überrascht als „überlegenswert“, er entschloss sich aber dann doch recht flott zu diesem Schritt, auch weil ihm klar wurde, dass sein Wissen auch für das Justizwesen wertvoll sein könnte. Und auch deswegen, weil er wusste, dass gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Sein nächster Schritt bestand darin, seine Sachverständigenarbeit in einen eigenen und von seinem Unternehmen auch im Stil völlig getrennten Webauftritt zu präsentieren.</p>
<p>Anlässlich eines ausführlichen Gespräches etwa ein Jahr später zeigte er sich sehr dankbar für den Impuls zu diesem Schritt. Das Ergebnis lag weit über seinen Erwartungen: Zahlreiche Aufträge aus Gerichten in ganz Österreich hätten neue Einsichten und Erkenntnisse gebracht und er gab an, dass ihm das neue Arbeitsfeld richtig Spaß machte, auch weil es sehr gut zu seinem Naturell passte. Und er sah bestätigt, dass sein Wissen und seine Erfahrung dringend gebraucht wurde.</p>
<p><strong>Zusammenfassende Gedanken</strong></p>
<p>Über das Sachverständigenwesen ist meines Erachtens viel zu wenig bekannt, insbesondere unter jenen Fachleuten, die für eine solche Tätigkeit in Frage kommen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Einer mag daran liegen, dass Sachverständigenverbände, die an sich die Kurse für den Zugang veranstalten, ihre Aufgabe eher in der Betreuung bereits aktiver Kollegen sehen. Werben für Neuzugänge ist nicht so sehr ihre Sache, vielleicht auch aus dem Wunsch heraus, sich nicht unnötige Konkurrenz zu züchten.</p>
<p>Ein anderer Grund mag falsche Vorsicht sein: Selbst bei Leuten, die durchaus wissen, was ein Sachverständiger können muss und was er tut, besteht oft eine Scheu, vielleicht sogar zu viel Respekt oder Angst davor, mit dem Gericht irgendwie in Berührung zu kommen.</p>
<p>Trotz alledem kann man nur an potentielle Interessenten appellieren: Informieren Sie sich, stellen Sie Fragen, prüfen Sie, ob die Tätigkeit als Sachverständiger oder Sachverständige nicht auch für Sie ein in jeder Hinsicht lohnendes Arbeitsfeld sein kann! – Für Auskünfte stehe auch ich gerne zur Verfügung, am besten per E-Mail!</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Orientierungshilfen in Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Jun 2026 13:05:18 +0000</pubDate>
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(IRS) – Egal ob Richter, Rechtsanwalt, Betroffener, Fachmann oder Laie – jeder, der das ihm vorgelegte oder zugekommene Gutachten eines Sachverständigen lesen muss oder will, wird bemüht sein, dessen Inhalt und vor allem dessen Aussagen vollständig und rasch zu begreifen. Der Sachverständige wird dazu seine schriftlichen Ausführungen in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache verfassen. Darüber [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3345" title="IMG_6035" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6035-150x150.jpg" alt="Autorität" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Egal ob Richter, Rechtsanwalt, Betroffener, Fachmann oder Laie – jeder, der das ihm vorgelegte oder zugekommene Gutachten eines Sachverständigen lesen muss oder will, wird bemüht sein, dessen Inhalt und vor allem dessen Aussagen vollständig und rasch zu begreifen. Der Sachverständige wird dazu seine schriftlichen Ausführungen in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache verfassen. Darüber hinaus kann er sein Gutachten mit Gestaltungselementen und Orientierungshilfen versehen, die das gedankliche Erfassen erleichtern und beschleunigen. Einige davon seien in diesem Artikel besprochen.</p>
<p><span id="more-11469"></span></p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>In meinen Gutachten – egal ob für Gerichte oder Private – findet sich die Zusammenfassung des Gutachtensergebnisses auf Seite 2, also gleich nach der Titelseite, und nicht, wie früher üblich, am Ende des Gutachtens. (Ein netter sachverständiger Kollege hat dazu einmal gemeint, der Platz am Ende sei wichtig und richtig, weil ansonsten der Richter das schöne Gutachten ja nicht lesen würde …) Der Vorteil für den Leser: Er kann sofort das erfahren, was er im Regelfall am dringendsten wissen will, nämlich die Antwort auf die Frage: Was kommt heraus? Dieser Überblick soll ein „Konzentrat“ sein und auf einer Seite Platz haben, wobei letzteres – so schätze ich – auch in 98% aller Gutachten gelungen ist. Will der Leser zu einzelnen Angaben mehr wissen, findet er ab Seite 3 ein Inhaltsverzeichnis, über das er sofort zu seinen gewünschten Inhalten springen kann.</p>
<p><strong>Verständnishilfen</strong></p>
<p>Gleich nach dem ersten Kapitel im Gutachten, in dem der Auftrag und seine Durchführung beschrieben werden, folgt ein weiteres mit dem Titel „Grundlagen“. Hier sind zunächst alle Dokumente aufgezählt, auf denen das Gutachten aufbaut, wozu auch deren Ursprung angegeben ist. Darüber hinaus enthält es bei Bedarf einige Verständnishilfen, ohne die ein Laie (und in Zusammenhang mit technischen Details sind Richter, Rechtsanwälte und Parteien im Regelfall ebenfalls Laien) die im Gutachten geschilderten Zusammenhänge nicht oder nur teilweise durchschauen und verstehen kann. Auch dazu einige Beispiele:</p>
<p><strong>Erstens: Glossare</strong></p>
<p>In einem Glossar werden wenig bekannte oder auch gängige Begriffe erklärt, die im Gutachten vorkommen und möglicherweise in anderen Zusammenhängen völlig andere Bedeutung haben können. Zum Beispiel hat das Wort <em>„Vorlauf“</em> für den Betreiber einer Destillerie eine bestimmte Bedeutung, für einen Reporter in einem alpinen Schiwettbewerb wiederum eine völlig andere. Für den Heizungstechniker hingegen ist damit eine</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Rohrleitung für den Wärmetransport vom Wärmeerzeuger (z. B. Heizungskessel) zur Wärmeabgabe (z. B. Radiator)</em></p>
<p>gemeint.</p>
<p><strong>Zweitens: Erklärung technischer Gegenstände</strong></p>
<p>Die Vielfalt technischer Bauteile ist unvorstellbar groß, daher will auch der fachkundige Leser ihre Bezeichnung und Funktion unmissverständlich geklärt haben. Oft gibt es außerdem noch für ein und denselben Gegenstand unterschiedliche Bezeichnungen („Synonyme“), die in einem Gutachten wechselweise verwendet werden. Ein Beispiel für eine solche Erläuterung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Straub-Grip-Kupplung: Rohrverbindungselement, bestehend aus Klemmhülse, Schrauben, Haltekrallen und Dichtelement, dafür geeignet, zwei Rohrstutzen dauerhaft, dicht und zugfest zu verbinden. Für dieses Bauelement wurden in den Vorgutachten und werden in diesem Gutachten folgende Synonyme verwendet: Rohrkupplung, Rohrverbindung, Rohrmuffe, Muffenverbindung, Muffe</em></p>
<p><strong>Drittens: Erklärung von (abstrakten) Fachbegriffen</strong></p>
<p>Viele Fachbegriffe haben abstrakten Charakter und verlangen deshalb nach näherer Erklärung, entweder über Bilder, zeichnerische Darstellungen oder auch Beschreibung. Dazu wieder ein Beispiel:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Systemtrennung: Hier und auch im üblichen Sprachgebrauch der Haustechnik wird darunter die hydraulische Trennung von solchen Flüssigkeitskreisläufen verstanden, die zwar thermisch wechselseitig aufeinander einwirken und deshalb unterschiedliche Temperaturverhältnisse aufweisen, dazu meist noch andere Druckverhältnisse oder aber abweichende chemische Zusammensetzung besitzen. Die Trennung erfolgt über Wärmetauscher.</em></p>
<p><strong>Viertens: Bedeutung verwendeter Abkürzungen</strong></p>
<p>In manchen Gutachten kann ein simples Verzeichnis mit Erklärung von im Text verwendeten Abkürzungen technischer oder anderer Art Missverständnissen vorbeugen, zum Beispiel:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>N = Niveau, UK = Unterkante, WRG = Wärmerückgewinnung, FFU = Filter Fan Units, EM = E-Mail, FA = Fehleranalyse</em></p>
<p><strong>Fünftens: Verwendung von Chronologien</strong></p>
<p>In manchen Gutachten sind Zusammenhänge viel leichter oder überhaupt erst dann zu durchblicken, wenn ein zeitlicher Ablauf von relevanten Ereignissen vorliegt. In meiner Praxis hat sich eine dreispaltige tabellarische Darstellung von zeitlichen Ereignissen in folgender Art sehr gut bewährt:</p>
<p>Die erste Spalte enthält die Datumsangabe des Ereignisses (oder auch des Dokuments etc.), die zweite eine Benennung oder Beschreibung des Ereignisses oder Dokuments (Besprechung, Lieferschein, Übernahmeprotokoll u. dgl.) und die dritte enthält den Verweis auf die Quelle oder das Nachweisdokument, in dem dieses Ereignis genannt oder in dem diese Information enthalten ist (Seite Gerichtsakt, Anhang x, etc.). Zeilen mit zentral wichtigen Dokumenten lassen sich z. B. auch farblich hervorheben.</p>
<p><strong>Hervorhebung von Textpassagen</strong></p>
<p>Ein paar Worte zum Text des Gutachtens: Mit Hervorhebung ist hier nicht so sehr die Textgestaltung und -gliederung im Fließtext und der Einsatz von Fett- oder Kursivschrift gemeint, obwohl auch die wichtig sind, sondern das Hervorheben von Textabschnitten in bildlich eingefügten Abschnitten von Dokumenten. Zum Beispiel müssen in technischen Gutachten bestimmte Vorschriften zitiert werden, deren Authentizität stärker hervortritt, wenn Auszüge aus Originalen abgebildet werden. In meiner Praxis war das sehr oft der Fall für gesetzliche Vorschriften, Normen und anderen Richtlinien, technischen Beschreibungen oder Bedienungsanleitungen. Als Hervorhebung besonders gut erwiesen haben sich rot eingefärbte Umrahmungen, die sofort den Blick auf die als wichtig erachteten Sätze oder Textabschnitte ziehen.</p>
<p><strong>Verdeutlichung von (Licht)Bildern</strong></p>
<p>Ist schon die Befundaufnahme von Anlagen und deren Netze selbst für den geübten Sachverständigen sehr oft eine Herausforderung, trifft dies in noch höherem Maß auf die Wiedergabe dieser realen Verhältnisse im Gutachten selbst zu. Die räumliche Ausdehnung der gebäudetechnischen Anlagen bei gleichzeitiger räumlicher Enge zwingt zu geschickter Wahl der Blickwinkel, damit auch der gewählte Bildausschnitt noch Aussagekraft hat. In vielen Fällen sind Hinweise in Form von Pfeilen in Verbindung mit Textkästen notwendig.</p>
<p>In Bezug auf die Erläuterung von Rohrleitungen kann die Kennzeichnung der zugehörigen Strömungsrichtungen in Form von Richtungspfeilen sehr hilfreich sein. Zur Unterscheidung von Kreisläufen (z. B. eines Heizkreises von einem Kühlkreis oder dem Netz einer Wasserversorgung) sollten zur Steigerung der Deutlichkeit unterschiedliche Farben verwendet werden. Gibt es im Gutachten sowohl Lichtbilder als auch zeichnerische Darstellungen wie Skizzen oder Pläne, sollte darauf geachtet werden, dass die Farbwahl durchgängig erfolgt.</p>
<p><strong>Modellrechnungen</strong></p>
<p>Diese sind ein denkbares Werkzeug, um in gewissem Maß Klarheit zu Fragen zu bekommen, auf die keinen eindeutige oder genaue Antwort möglich ist. Typisch dafür sind Gerichtsverfahren zu Schadensfällen durch Wasseraustritte, die als Folge eines Gebrechens von Leitungen oder Einbauten aufgetreten sind. Die Frage lautet dann: Ist es plausibel, dass eine derart große Wassermenge in so kurzer Zeit ausgetreten ist? Oder: Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Wasseraustritt ereignet? In diesem Fall kann ein rechnerisch gestütztes Denkmodell mit bestimmten Annahmen, plausiblen Rahmenbedingungen und Variablen hilfreich sein.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>In örtlichen Befundaufnahmen den Überblick behalten</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 07:46:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-8532" title="Auge" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Auge-150x150.png" alt="Auge" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen vorgeben. Langjährige Sachverständige haben genug Erfahrung gesammelt, um derlei Widrigkeiten meistern zu können. Aber auch sie sind dazu auf gute Vorbereitung und sorgfältige Planung angewiesen. Dazu einige Beispiele.</p>
<p><span id="more-11460"></span></p>
<p><strong>Viele Leute, wenig Raum</strong></p>
<p>Eine typische Befundaufnahme aus meinem Fachgebiet kann man sich etwa so vorstellen: Ort ist ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Anwesend sind sieben Personen: Besitzer samt Frau und Tochter, die gegnerische Streitpartei in Person eines Firmenchefs, die beiden Rechtsanwälte und ein Firmenvertreter, der den Unternehmer unterstützen soll. Der äußerst beengte Heizraum, in dem die Befundaufnahme stattfinden wird, beherbergt die streitgegenständliche Wärmeerzeugungsanlage mitsamt voluminösen Anlagenteilen und einem ausgefeilten, etwas eigenwillig gestalteten Rohrleitungssystem, das ich mitsamt allen Einbauten in Lichtbildern und in Skizzen aufnehmen möchte.</p>
<p>Nach allseits freundlicher Begrüßung folgt ein kurzes Hick-Hack der Anwälte, die ihre jeweiligen Standpunkte herausstreichen. Das hält sich aber meist in Grenzen. Einer der Anwälte will mir eine Stellungnahme herauslocken, die einer Vorwegnahme des Gutachtensergebnisses gleichkäme. Freundlich, aber bestimmt lehne ich das natürlich ab. Die Fragen aus meiner Liste bekomme ich beantwortet, ausreichend Lichtbilder habe ich aufnehmen können. Noch fehlt allerdings eine detaillierte Aufnahme des Rohrnetzes in einer isometrischen Skizze. Nachdem auch von den Anwesenden keine Fragen mehr offen sind, schlage ich vor, dass wir den gemeinsamen Ortstermin beenden, dass ich aber danach meine Arbeit ungestört und daher konzentriert fertig ausführen kann. Was sofort Zustimmung findet.</p>
<p><strong>Viele Leute, viel Diskussion</strong></p>
<p>Ein anderes Beispiel: Privater Gutachtensauftrag, Streitfall unter Verwandten. Ein Onkel hat von seinem Neffen ein ländliches Ferienhaus gepachtet. Der nebenan wohnende Neffe beheizt aus seiner Biomasse-Heizanlage dieses Ferienhaus über eine Fernwärmeleitung mit. Über die Abrechnung der Heizkosten sind sich Onkel und Neffe in die Haare geraten. Dem Onkel ist die Sache zu teuer. Es wird ein Ortstermin vereinbart, an dem ich die Sache mit den Parteien besprechen soll und an dem ich auch Maße und Bauweise des Hauses aufnehmen kann, um mit diesen Daten eine Heizlastberechnung zu erstellen. Der Neffe würde auch seinen Familienanhang dabeihaben. Auf die Diskussions-(um nicht zu sagen Streit-)Freudigkeit dieser Leute wies mich der Onkel besonders hin.</p>
<p>Aufgrund der geschilderten Charaktere und aus gewisser Vorahnung war mir klar, dass ich auf mich allein gestellt zum Ortstermin mit durchgehendem Diskussions- und Gesprächsbedarf zu rechnen hätte. Die notwendige genaue Aufnahme des Gebäudes würde de facto nicht möglich sein, weil mir die Leute keine Sekunde von der Seite weichen würden. Was also tun? Ein netter Planer-Kollege ist für mich eingesprungen und wir haben unterschiedliche Rollen gespielt: Während ich mich darauf beschränken konnte, die zeitweise recht heftig und deftig artikulierenden Verwandten zusammenzuhalten, hatte mein Kollege die Gelegenheit, mit freiem Rücken all die Informationen zu sammeln, die ich brauchte.</p>
<p><strong>Viele Daten, wenig Übereinstimmung</strong></p>
<p>Noch ein Beispiel: Ein kleines Installationsunternehmen hatte als Sublieferant für ein anderes mittelgroßes Unternehmen aus der gleichen Branche im Rahmen eines großen Bauvorhabens spezielle Leistungen erbracht. Im Laufe der Ausführung war es zu qualitativen und quantitativen Abweichungen gekommen, die vom größeren Partner nur teilweise oder gar nicht anerkannt worden waren. Die Auseinandersetzungen nahmen an Heftigkeit zu und mündeten schließlich in ein ausgedehntes Gerichtsverfahren. Als Sachverständiger bekam ich es mit einem Riesen-Konvolut an Unterlagen zu tun. Das Bauwerk war mittlerweile fertiggestellt und in voller Nutzung. Ein überwiegender Teil der genannten Installationsarbeiten war zudem nicht mehr sichtbar, eine örtliche Befundaufnahme daher nicht mehr sinnvoll, die Befundaufnahme beschränkte sich auf die vorliegenden Akten und die zugehörigen Unterlagen.</p>
<p>Eine genaue Durchsicht und Auswertung der Unterlagen ergaben eine Menge von Unklarheiten. Aufgrund der Information in den Akten ließen sich die nicht klären. Ausführliche Gespräche mit den Parteien und mit deren informierten Personen waren unumgänglich. Wie sich auch noch erschwerend herausstellte, war das Gesprächsklima der Streitparteien schon derart schlecht, dass bereits das Gericht vorgab, der Sachverständige möge seine Informationen nicht von den Parteien in gemeinsamen Gesprächen, sondern strikt getrennt einholen. Die Parteien wollten sich meiner Einschätzung nach keinesfalls auch nur zufällig begegnen. Die Konsequenz: Um an die erforderlichen Informationen zu kommen, waren im Endeffekt drei fein säuberlich separierte Gesprächsrunden erforderlich, alle in meinem Büro als neutraler Ort. Der Zeitaufwand für das Gutachten nahm beträchtliche Ausmaße an und dessen Umfang  war außergewöhnlich groß.</p>
<p><strong>Besondere Herausforderungen</strong></p>
<p>Es hat Gerichtsfälle gegeben, in denen es notwendig war, dass anlässlich eines Ortstermins und in Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort verbindliche Auskünfte über Abläufe und Geschehnisse eingeholt werden mussten, weil sie für das Gutachten von entscheidender Bedeutung waren. Nun sind Gerichtsgutachter zwar vom Gericht bestellt und können Informationen über Sachverhalte verlangen, aber vereinfacht gesagt können rechtlich verbindliche Auskünfte von Parteien oder Zeugen nur vom Gericht im Zuge von Vernehmungen eingeholt werden. Das geeignete Werkzeug dazu ist eine Gerichtsverhandlung vor Ort. Parteien und Zeugen können dort direkt befragt werden, ihre Antworten finden Aufnahme in das Protokoll der Verhandlung und damit in den Gerichtsakt. Erst dann kann sich ein Gutachter auf sie berufen. Ein Sachverständiger kann Richterin oder Richter ersuchen, eine Verhandlung vor Ort durchzuführen, wenn dies aufgrund der Umstände sinnvoll ist.</p>
<p>Eine andere Sache, die noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, betrifft den Umgang mit Emotionen. Konkret: Was ist zu tun, wenn es anlässlich einer Befundaufnehme zu Schreiduellen, oder gar zu tätlichen Auseinandersetzungen oder Vorfällen mit tumultartigem Charakter kommt? Soll mir keiner sagen, dass das nicht vorkommt, ich habe alles davon selbst erlebt. Die Antwort: In meiner Erfahrung besteht die wirksamste Maßnahme darin, zuerst die Teilnehmer zu mahnen, sich zurückzuhalten und ihre Aggressionen wenigstens für die Zeit des Ortstermins zu zähmen. Falls das an der Konfliktsituation nichts ändert, kann ich ein Ultimatum setzen mit dem Hinweis, die Befundaufnahme werde abgebrochen, falls nicht in kurzer Zeit Ruhe eintritt. Das ganz kühl und sachlich, denn wer schreit, hat meistens schon verloren. Diese sanfte Androhung hat immer geholfen verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Kosten für den Abbruch auch irgendjemand wird tragen müssen, mit Sicherheit aber nicht der Sachverständige.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Vom Umgang mit Kritik</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 07:53:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-5192" title="Blitz" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Blitz2-150x150.jpg" alt="Blitz" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Manche Politiker lassen sich nicht mehr alles gefallen und reagieren mitunter recht dünnhäutig. – Aber auch Sachverständige stehen in gewissem Maß in der Öffentlichkeit und müssen lernen, mit Kritik richtig umzugehen.</p>
<p><span id="more-11419"></span></p>
<p><strong>Freundlichkeit hat manchmal ein Ablaufdatum</strong></p>
<p>Im Vorbereitungsseminar für die Sachverständigen-Prüfung hat ein vortragender Richter den teilnehmenden Kandidaten sinngemäß folgendes zu bedenken gegeben: „Am Anfang eines Gerichtsverfahrens haben Sie nur „Freunde“, denn beide Streitparteien und deren Rechtsvertreter sind Ihnen nach außen hin wohlgesonnen und werden Sie in Ihrer Arbeit auch gut unterstützen, zumindest soweit die jeweilige Prozesstaktik dies zulässt. Wenn Sie aber dann ein Gutachten vorgelegt haben, wird die Partei, die aufgrund Ihrer Aussagen sich eher in der bedrohlichen Lage sieht, den Prozess möglicherweise zu verlieren, ihre Haltung naturgemäß verändern und deutlich weniger freundlich zu Ihnen stehen als bisher.“</p>
<p><strong>Kritik kommt in vielen Formen daher</strong></p>
<p>Es gibt etliche Situationen in einem Verfahren, in dem ein Sachverständiger mit Kritik konfrontiert sein kann. Die Kritik kann sowohl seine Arbeit – das Gutachten – betreffen, aber auch sein Verhalten, sei es bei einer Befundaufnehme oder vor Gericht. Aber egal welcher Rahmen, von entscheidender Bedeutung ist die Art, wie ein Sachverständiger damit umgeht. Einige Beispiele und Erlebnisse aus eigener jahrzehntelanger Tätigkeit sollen hier zur Sprache kommen. Sie werden besonders für jüngere Kollegen von Interesse sein. Dabei sollen Missgeschicke nicht verschwiegen werden, lernt man doch besonders gut aus Fehlern anderer und kann sie folglich selbst vermeiden.</p>
<p><strong>Grundsätzliches Verhalten </strong></p>
<p>Wenn Kritik geäußert wird, egal in welcher Form, egal zu welchem Anlass und egal von wem, lautet der oberste Grundsatz: Zunächst Ruhe bewahren! Das Ego zügeln. Keine unüberlegten Aktionen oder Reaktionen zulassen! Keinesfalls bissig sein! Jedes unüberlegte Wort ist eines zu viel! Stattdessen ist es grundsätzlich besser, sich für einen Moment auf die eigene Zunge zu beißen. Neutral sein. Cool bleiben. Sich keinesfalls provozieren lassen. Kurz nachdenken. Die Situation abwägen und versuchen, sie richtig einzuschätzen. Versuchen, herauszubekommen, was dahintersteht. Abwägen, ob die Kritik zutrifft oder nicht. Dann erst, wenn nötig, reagieren, aber ausschließlich auf sachliche Art.</p>
<p><strong>Ortstermine</strong></p>
<p>Eine rasche und gebührende Entschuldigung für entstandene Missgeschicke (z. B. unbeabsichtigtes Zuspätkommen zum Ortstermin) oder Missverständnisse und Übernahme der Verantwortung (die in meinem Fall nie negative Konsequenzen hatte) beseitigt von vornherein Anlässe zur Kritik. Durch vereinzelte kritische Äußerungen Anwesender habe ich mich nie in meiner Arbeit behindern lassen, bestenfalls habe ich sie – so gewünscht – protokolliert und später in den Befund aufgenommen. Bei ganz seltenen Einwänden, Bedenken oder Kritik gegen meine Vorgangsweise, die trotz Erklärung und Begründung, was ich und warum ich etwas tue, geäußert wurden, habe ich angeboten, die Befundaufnahme zu beenden und das Gericht entsprechend zu verständigen. Davon hat dann aber – so ich mich recht erinnere – keiner der Kritiker Gebrauch gemacht.</p>
<p><strong>Gutachten</strong></p>
<p>Auch wer noch so sorgfältig arbeitet, macht Fehler. Hin und wieder habe ich in Gutachten die „klagende Partei“ als „beklagte Partei“ bezeichnet und umgekehrt. Oder es sind mir kleinere Berechnungsfehler passiert. Zum Glück hatte keiner davon Auswirkungen auf die Gutachtensergebnisse. Wie geht man mit solchen Fehlern um? Nun, viel hängt erfahrungsgemäß von der Phase ab, in der entweder das Verfahren oder die Verhandlung gerade stehen. In einigen Fällen hätten diese Unzulänglichkeiten keinen interessiert, weil es um wesentlich wichtigere Dinge ging. In anderen Fällen hatte ich den Eindruck, es sei angebracht, darauf vorsorglich hinzuweisen. Immer wurden Aufzeigen und Korrektur dieser Fehler positiv, fast mit Wohlwollen, aufgenommen. Aufrichtigkeit zahlt sich immer aus!</p>
<p><strong>Gerichtstermine</strong></p>
<p>Jeder kennt das von Diskussionen: Wenn jemandem die Argumente ausgehen, die auf die Streitsache bezogen waren, dann greift er zu „ad-hominem“-Attacken, die Angriffe gelten nicht mehr der Sache, sondern zielen auf die Person des Gegners in der Auseinandersetzung. Der von der Gegenseite soll unglaubwürdig dastehen, herabgesetzt, oder gar lächerlich gemacht werden. Das passiert auch Sachverständigen, zum Beispiel dann, wenn eine Partei darauf abzielt, einen anderen Sachverständigen zu bekommen, von dem sie sich ein für sie vorteilhafteres Agieren erwartet, und dazu alle nur erdenklichen Einwände und Kritiken vorbringt.</p>
<p><strong>Angriffe während der Verhandlung</strong></p>
<p>Wenn sich während einer Gerichtsverhandlung ein Anwalt seinen Frust von der Seele redet und dabei mich als Sachverständigen als Ziel ins Auge nimmt mit direkten Angriffen oder Vorwürfen, sollte ich erst einmal dem Anwalt und seiner Suada aufmerksam zuhören, ihm keinesfalls ins Wort fallen, ansonsten gar nicht reagieren und einfach still sein. Wenn danach eine längere Pause entsteht, ist es zunächst Sache des Richters, zu entscheiden, was als nächstes geschieht. Fordert der mich auf, Stellung zu nehmen, kann ich das tun, aber nicht ohne mir vorher genau zu überlegen, was ich sagen will und was nicht. Fällt mir nichts ein, kann ich antworten, dass ich zu einem späteren und für mich passenden Zeitpunkt dazu Stellung nehmen werde.</p>
<p><strong>Eine Gutachtenserörterung …</strong></p>
<p>In einem Verfahren vor vielen Jahren fand sich ein Rechtsanwalt nach Vorliegen des Gutachtens in der unangenehmen Situation einer dräuenden Niederlage für seinen Klienten. Der Anwalt entschied sich daraufhin, als Konterstrategie einen Weg der rigorosen Zermürbungstaktik einzuschlagen. Und zwar nicht wider den Prozessgegner, sondern gegen den Sachverständigen. In diesem Fall traf das mich. Zum Gutachten wurde ein Antrag auf Erörterung gestellt, unter simultaner Vorlage eines Katalogs von etwa 230 Fragen. Aus meiner Sicht hatten viele der gestellten Fragen nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun, aber das war eben meine Sicht. Noch dazu begann etwa jede zehnte Frage des Katalogs ungefähr so: „Ist der Herr Sachverständige immer noch seiner Meinung, dass …“</p>
<p><strong>… als Beispiel …</strong></p>
<p>In Summe gesehen verstand ich die Frageliste als massive Kritik an meiner Gutachterarbeit. Die Ausarbeitung der Antworten zur Liste erwies sich als mühsam, aber machbar, die Vorlage der Antworten erfolgte schriftlich. Die auf mehrere Stunden angesetzte Gerichtsverhandlung kam, die Präsentation der Antworten erfolgte Punkt für Punkt. Irgendwann einmal nach unendlich zäh empfundenem Zeitverlauf mit Wortwechsel um Wortwechsel rutschte mir die Bemerkung heraus, die gerade erörterte Frage hätte „nichts mit dem Verfahren zu tun“. Diese Behauptung mag in technischer Sicht richtig gewesen sein, juristisch aber nicht, wie ich dem Aufschrei mitsamt nachfolgendem Gebrüll des Anwalts entnehmen konnte. Er hatte meine Bemerkung noch dazu als Kritik an seiner Person empfunden.</p>
<p><strong>… für eigenes Fehlverhalten …</strong></p>
<p>Der brüllende Rechtsvertreter erhob sich, knöpfte sein Jackett zu und verlangte von der Richterin meine Abberufung als Sachverständiger aufgrund von Befangenheit. Nachdem er sich wieder gesetzt hatte, erhob sich der Anwalt der Gegenseite, knöpfte seinerseits das Jackett zu, ergriff sein Exemplar der Zivilprozessordnung und zitierte daraus die Gründe, die zu Befangenheit führen könnten. Ich erinnere mich nur mehr an Alkohol- oder Drogeneinfluss und nahe Verwandtschaftsverhältnisse. Dann beantragte er, das Ansinnen der Gegenseite abzulehnen. Die Richterin stimmte ihm zu und ich war immer noch Sachverständiger im Verfahren.</p>
<p><strong>… und die Lehren daraus</strong></p>
<p>Meine wichtigste Lehre daraus: Äußere nie etwas vor Gericht, was in Bezug auf ein Verfahren auch nur andeutungsweise als Kritik an irgendeiner der involvierten Personen oder Institutionen verstanden werden könnte. Das war und ist nicht meine Aufgabe. Für Sachverständige gilt: Kritik aushalten? Ja! Missstände aufzeigen? Ja! Sich rechtfertigen? Ja, selbstverständlich, aber nur, wenn es die Mühe wert ist. Kritik üben? Nein. Die zweite wichtige Lehre: Lasse dich nie und nimmer provozieren! Selbst wenn es manche mit ihrer Kritik darauf anlegen, bleibe gelassen und biete keinen Anlass für unnötige Auseinandersetzungen oder gar Rechthaberei. Das wäre unnötiger Verschleiß von Nerven und Kraft. Das Leben hält besseres bereit.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (20) – Kunden-Bildung</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2026 06:48:14 +0000</pubDate>
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(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kundenbeziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-10680" title="Buch 3" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Buch-3-150x150.jpg" alt="Buch 3" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p>(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kunden<strong>be</strong>ziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass zuvor noch etwas anderes zu beachten sei, nämlich Kunden<strong>er</strong>ziehung*. Und diese müsse bereits mit dem ersten Kundenkontakt beginnen. – Diese Aussage ist aber nicht nur für Berater von Interesse, sondern für jeden Freiberufler.</p>
<p><span id="more-11412"></span></p>
<p><strong>Alles beginnt mit der richtigen Eigensicht</strong></p>
<p>Nur um einen Auftrag zu bekommen, laufen manche geistig-schöpferischen Freiberufler Gefahr, dem potenziellen Auftraggeber gegenüber als bloße Bittsteller aufzutreten, die auf die herablassende Gnade des Auftraggebers angewiesen sind. Viel zu rasch fallen sie noch dazu in eine Mentalität geringer Selbstachtung, ja sogar devoter Unterwürfigkeit. Das ist aber genau das Gegenteil des Bildes, das Freiberufler bieten sollen, sind sie doch jene starken Partner des Auftraggebers, die eine Schatzgrube wertvollster Expertise und jahrelanger Erfahrung mit sich bringen. Es ist ihre Aufgabe, den Wert dieses Schatzes von Anfang an nachdrücklich ins rechte Licht zu stellen.</p>
<p><strong>Wie beginnt Kunden-Bildung?</strong></p>
<p>Kunden-Bildung beginnt zuerst beim Freiberufler selbst mit dem Bewusstsein, im eigenen Metier ein weithin respektierter und geschätzter Partner zu sein, der seinen Auftraggebern auf exzellente Weise zu dienen vermag. Ist dieses Bewusstsein (noch) nicht oder in zu geringem Maß vorhanden, muss es eine Zielvorstellung sein, die sich nicht in Absichten erschöpft, sondern mit Leben erfüllt wird. Dass dazu eine gewisse Kühnheit erforderlich ist, und die Bereitschaft, aus der eigenen seelischen Wohlfühl- oder Sicherheitszone herauszugehen, wurde schon oft genug erwähnt. Und Übertreiben gilt auch nicht: Überzogene Anmaßung ist genauso fehl am Platz.</p>
<p><strong>Anmerkung zu einer Techniker-Eigenheit</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist noch etwas Wichtiges anzumerken: In Gesprächen mit Technikern ist mir immer wieder aufgefallen, dass viele von ihnen sich selbst, ihr Wirken und die Ergebnisse ihrer Arbeit oft recht humorvoll-ironisch präsentieren können. Durchaus nicht bewusst abwertend, aber halt doch auch nicht ganz ernst und nicht all zu wichtig. Diese lockere Art der Selbstdarstellung ist mir gut vertraut und hat den angenehmen Effekt, die Gesprächsführung unter gleichgesinnten Kollegen zu erleichtern, ja zu beflügeln, weil bald darauf, wie man so sagt, der „Schmäh“ zu rennen beginnt. Was nicht selten eine angenehme und seelisch erholsame Phase im Tagesablauf einleitet.</p>
<p><strong>„Establishing rapport“</strong></p>
<p>Im Kundengespräch hat diese leichte „Schnoddrigkeit“ aber selten Platz, erfahrungsgemäß schätzen (oder besitzen gar) nur wenige Auftraggeber diese Art Humor. Zudem könnte sie falsch aufgefasst und in unpassender Weise als die weiter oben angesprochene geringe Selbstachtung missverstanden werden. Selbstsichere und nüchterne Gelassenheit ist hier zuallererst gefragt, die rasch auf das Gegenüber einzugehen vermag. Aus einem Management-Training mit einem „Native Speaker“ schon vor vielen Jahren habe ich mitgenommen, dass es im Englischen dafür die schöne Floskel „establishing rapport“ gibt, was schlicht bedeutet, gleich zu Beginn eines Gesprächs ganz bewusst mit dem Aufbau einer harmonischen Wechselbeziehung zu beginnen, die eine Grundhaltung der Übereinstimmung und Wertschätzung fördert und bestärkt.</p>
<p><strong>Unüberlegtes Agieren vermeiden</strong></p>
<p>Eine zweite nachteilige Eigenheit von (uns) Technikern besteht darin, dass wir sehr gut darin sind, für kundenseits angesprochene Probleme rasch – oft viel zu rasch und unüberlegt – Lösungswege oder gar Lösungsvorschläge bei der Hand zu haben. Auch diese Sache habe ich wiederholt schon angesprochen. In den Augen des Kunden verliert die Problemlösung dadurch an Wert, weil sie aus seiner Sicht ohnehin nur geringes „Hirnschmalz“ zu erfordern scheint. Resultat dieses überstürzten Agierens ist dann in weiterer Folge, dass aus Sicht des Kunden logischerweise auch damit verbundene Honorare eine Größenordnung niedriger ausfallen müssten.</p>
<p><strong>Zuhören und potenzielle Ergebnisse erörtern</strong></p>
<p>Was wäre stattdessen zu tun? Meine Erfahrung ist die, dass Techniker besonders in Erstgesprächen, aber auch danach, so viel wie irgend möglich dem Kunden Gelegenheit bieten, über seine Forderungen und Zielvorstellungen, aber auch über seine subjektiven Erwartungen zu reden. Nur so kann der Techniker insbesondere in schwierigen Aufträgen herausfinden, was der Kern der Sache ist und worum es dem Kunden unausgesprochen wirklich geht. Aus dem Verständnis der Situation heraus kann sich der den Auftrag erwartende Techniker auf die Darstellung der Ergebnisse, den hohen Wert seiner Leistung und vor allem auf deren Nutzen für den künftigen Auftraggeber konzentrieren.</p>
<p><strong>In Gerichtsfällen aktiv das Gespräch suchen</strong></p>
<p>In meiner Erfahrung hat sich diese Vorgangsweise auch im Fall von Gerichtsgutachten bewährt. Diese Gespräche sind aus meiner Sicht unumgänglich, und zwar noch bevor mit der Befundaufnahme begonnen wird. Wenn der Sachverständige in die Ausarbeitung der Fragen miteingebunden ist, lässt sich das noch im Gerichtssaal in Anwesenheit von Parteien und deren Vertretern erledigen. Ist der Auftrag – wie meistens üblich – ohne weiteres Zutun des Sachverständigen erteilt worden, wird letzterer das Gespräch mit dem zuständigen Richter oder der Richterin vernünftigerweise von sich aus suchen. Man vergesse nie: Aktive Kontakthaltung mit dem Gericht wird von Sachverständigen erwartet.</p>
<p><strong>Auch Kontaktaufnahme und -haltung bringt Kunden-Bildung</strong></p>
<p>Diese aktive Kontaktaufnahme kann in etlichen Fällen ohnehin unerlässlich sein, entweder wenn etwa ein weiterer Sachverständiger beigezogen werden muss, oder wenn die Fragestellung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden kann, oder wenn zu den Fragen an sich weiterer Klärungsbedarf oder Abgrenzung notwendig erscheint. Dieses aktive Interagieren mit dem Gericht verstärkt das Vertrauen in den Sachverständigen und erhöht in Folge den Wert seiner Tätigkeit in den Augen des Gerichts. Außerdem erhält das Gericht tiefere Einblicke in die Arbeitsweise, was das Verständnis für den Sachverständigen erhöht. Alles das fällt in die Kategorie Kunden-Bildung vermitteln!</p>
<p><strong>Kunden-Bildung privater Auftraggeber</strong></p>
<p>Abschließend noch ein paar Worte zur Kunden-Bildung privater Auftraggeber. In meiner Laufbahn ist es hin und wieder vorgekommen, dass potenzielle Auftraggeber ganz allgemein Vorstellungen von der Tätigkeit eines Sachverständigen hatten, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen waren. Beispielsweise die Erwartung, der Experte sei dazu da, unbotmäßige Handwerker zu maßregeln, mit wilden Worten abzuschasseln oder zu einem vom Klienten erwünschten Handeln zu überreden. Der betroffene Klient war mit meiner tatsächlichen Rolle und den damit verbundenen humanen Umgangsformen sichtlich unzufrieden, worauf ich gerne und für ihn trotz meines Aufwands kostenlos von diesem Auftrag zurückgetreten bin. Auch derlei gehört zur Kunden-(Aus-)Bildung.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>*) Alan Weiss, Value Based Fees, Second Edition, Wiley, S. 37f</p>
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		<title>Preis und Wert (19) – Verdienst und Zeit</title>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:04:48 +0000</pubDate>
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(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-full wp-image-11375" title="Uhr 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Uhr-2.jpg" alt="Uhr " width="150" height="147" /></dt>
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<p>(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern zu verbessern. Letzteres Bestreben hat wohl jeder selbständig Tätige, er wird deshalb immer ein wachsames Auge auf seine Einkommenssituation werfen.</p>
<p><span id="more-11370"></span></p>
<p><strong>Entwicklungen im Berufsweg</strong></p>
<p>Im Laufe der Jahre wurde der Freiberuf ein immer stärkerer Teil meiner Tätigkeit, auch die Ausrichtung verlagerte sich immer stärker vom Planer als geistig-schöpferischer Dienstleiter hin zum Berater und Gutachter. Das, was ich am freien Beruf von Anfang an so sehr schätzte, waren die hohe Verantwortung, das von den Auftraggebern entgegengebrachte Vertrauen, die stärkeren persönlichen Beziehungen zu Klienten und Partnern, die spannenderen und manchmal bis ans Äußerste fordernden Aufgaben, aber auch die für die erfolgreiche Arbeit notwendige hohe Genauigkeit und Qualität. Für das Sachverständigenwesen galt das in besonderem Maß.</p>
<p><strong>Wie hoch müssen Umsätze und Gewinn sein?</strong></p>
<p>Wie jeder andere Planer, Berater oder Gutachter auch, wollte ich zunächst einmal abschätzen, welchen Umsatz ich mit Blick auf meine Lebenswirklichkeit erzielen würde müssen, zumindest in grober Vorausschau. Dazu musste erst einmal das gewünschte monatliche oder jährliche Netto-Einkommen angesetzt werden. Zu diesem Betrag waren die voraussichtlichen Aufwendungen für Steuern, Sozialversicherung und sonstige gesetzlichen Abgaben hinzuzurechnen. Weiters zu berücksichtigen waren die für die laufende Führung des Bürobetriebs notwendigen Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten, Fahrtkosten, aber auch Versicherungen. Des Weiteren war die Finanzierung von Anschaffungen zu berücksichtigen, um die eigene Leistungsfähigkeit sicherzustellen, etwa für Fahrzeug, Büroausstattung oder Software. Damit war ein grober Rahmen für die zu erwartenden Kosten festgelegt.</p>
<p><strong>Hilft die althergebrachte Kostenrechnung?</strong></p>
<p>Im nächsten Schritt der Kalkulationen war zu überlegen, ob man davon ausgehend nicht auch gleich einen Stundentarif für die Verrechnung von Arbeitsleistungen ermitteln kann. Theoretisch kann man das: Jährliche Kosten plus Gewinnaufschlag dividiert durch produktive Jahresstunden gibt verrechenbaren Stundensatz. Aber: Kann man damit etwas anfangen? Es mag sein, dass manche öffentlichen Auftraggeber (also staatliche oder staatsnahe Organisationen) derlei Aufschlüsselungen verlangen. Aber Achtung! Als Neuling, der zu Beginn allein arbeitet (und überhaupt jeder Ein-Personen-Unternehmer) sehe ich mich zu dieser Vorgangsweise mit einigen praktischen Fragen konfrontiert.</p>
<p><strong>Wieviel Zeit bleibt für Produktives?</strong></p>
<p>Die wichtigste: Wie hoch kann die Anzahl der produktiven – gemeint ist damit: verrechenbaren – Arbeitsstunden pro Jahr tatsächlich angesetzt werden? Vielleicht eintausendachthundert, wie sie ungefähr für einen Angestellten anfallen? Oder doch nur eintausendfünfhundert? – Meiner Erfahrung nach wären das Zahlenwerte, die auf viel zu optimistischen Annahmen beruhen. Zweitausend Arbeitsstunden wendet ein neu beginnenden Selbständigen zwar leicht auf, wahrscheinlich noch deutlich mehr. Aber produktive Stunden nehmen nur einen Teil davon ein, wie jeder schon länger selbständig Tätige sofort bestätigen wird. Die persönliche direkt produktive Zeit sinkt noch weiter, wenn Mitarbeiter angestellt sind: Langjährig tätige Ziviltechniker-Kollegen mit mehreren Mitarbeitern meinten, sie wären froh, wenn sie auf achthundert kämen. Der Rest geht in Betriebsführung, Organisation, Akquise und vieles andere mehr.</p>
<p><strong>Der Realität ins Auge sehen</strong></p>
<p>Nun versetzen wir uns nun in die Lage eines Neulings: Er wird am Anfang richtig „Gas geben“ müssen, was zur Folge hat, dass allein schon für die notwendige Akquise und das damit verbundene „Klinkenputzen“ bei potenziellen Auftraggebern viel Zeit aufzuwenden sein wird. Menschen sind keine Maschinen, will heißen, wir brauchen immer einmal ausreichend Räume für Erholung, Urlaub oder Unvorhergesehenes. Noch dazu bedarf es eines gewissen Maßes an zeitlicher Flexibilität, etwa für Angelegenheiten, die vielleicht nicht so laufen, wie man sich das wünscht. Es wäre eine Fehlvorstellung, davon auszugehen, dass sich der (scheinbar) zur Verfügung stehenden Zeitrahmen voll mit produktivem Schaffen zupflastern ließe. Im Regelfall verhält es sich doch so, dass produktive Zeit „freigekämpft“ werden muss. Es braucht Umsicht und viel Selbstdisziplin, Zeitkorridore zu schaffen, in denen ungestörtes Arbeiten möglich ist. Wir müssen auch bedenken, dass nicht zu jeder Tageszeit volle Arbeitskraft und Konzentration möglich sind.</p>
<p><strong>An Wertstrategie führt kein Weg vorbei</strong></p>
<p>All diese Unsicherheiten führen zu einer Konsequenz: Honorare müssen von Anfang an hoch genug bemessen sein, damit das Auftreten genannter Unwägbarkeiten von vornherein kein existenzielles Problem darstellen kann. Deshalb führt kein Weg an der Strategie vorbei, möglichst hohen Wert zu schaffen, der von den Auftraggebern auch als solcher erkannt und entsprechend honoriert wird. Das heißt, die Honorargestaltung ist vom Kosten-plus-Aufschlag-Denken gänzlich zu trennen und unabhängig davon ist ein System zu schaffen, das so sehr in Richtung Wertsteigerung ausgerichtet ist, dass es zwangsläufig hohe Erträge nach sich zieht. Einige Elemente dazu haben wir in den bisherigen Beiträgen besprochen, weitere Überlegungen sollen noch folgen.</p>
<p><strong>Ein offenes Wort </strong></p>
<p>Schlussendlich muss sich jeder geistig-schöpferisch tätige Selbständige eine wichtige, vielleicht die entscheidende Sinnfrage stellen: Ist es mein erstrebenswertes Ziel, möglichst viele Stunden meines Lebens mit Arbeit zu füllen und den größten Teil meiner wachen Zeit fast ausschließlich in den Beruf zu investieren? – Seien wir doch ehrlich: Wir möchten uns am Leben erfreuen und nicht fast alle wache Zeit, die uns zur Verfügung steht, der Arbeit widmen. Das gilt selbst für denjenigen, der seine Arbeit sehr gerne macht. Denn der der durch harte Arbeit erzielte materielle Wohlstand ist nur ein Teil menschlichen Glücks, heißt es doch: „Best things in life are duty-free.“</p>
<p><strong>Konsequenz</strong></p>
<p>Außerdem dürfen wir nie vergessen, dass auch Zeit ihren Wert hat und es in unserem Leben viele „Kairos“-Momente gibt, die wir auf keinen Fall verpassen wollen. Leben findet immer in der Gegenwart statt, Vergangenes ist vergangen, die Zukunft ist noch nicht da. Wir können nicht unsere laufenden familiären Verpflichtungen vergessen, das Heranwachsen unserer Kinder versäumen oder alle Vorhaben, die hohem persönlichen Stellenwert besitzen, auf den Ruhestand verschieben. Zeitphasen, die nie wiederkommen, können äußerst kostbar sein, wir wollen sie bewusst erleben. Darauf kommt es doch an. – Eine klare Strategie der ständigen Wertsteigerung unterstützt dieses Bestreben.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>(Fortsetzung folgt)</p>
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		<title>Preis und Wert (18) – Wie man Aufträge NICHT abwickelt</title>
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		<pubDate>Fri, 01 May 2026 10:22:13 +0000</pubDate>
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(IRS) – Wenn jemand aus einem Angestelltenverhältnis in einen freien Beruf wechseln will, muss er sich der kritischen Frage stellen, ob er dafür ausreichend unternehmerische Kenntnisse besitzt. Unternehmerische, nicht nur wirtschaftliche. Dazu gehört, an die verschiedensten Aufgaben, die sich im Geschäftsleben stellen, von vornherein richtig heranzugehen. Das gilt besonders für das Gewinnen von Kunden und [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3935" title="Storno" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Storno-150x150.jpg" alt="Storno" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Wenn jemand aus einem Angestelltenverhältnis in einen freien Beruf wechseln will, muss er sich der kritischen Frage stellen, ob er dafür ausreichend unternehmerische Kenntnisse besitzt. Unternehmerische, nicht nur wirtschaftliche. Dazu gehört, an die verschiedensten Aufgaben, die sich im Geschäftsleben stellen, von vornherein richtig heranzugehen. Das gilt besonders für das Gewinnen von Kunden und das Gestalten einer für beide Seiten vorteilhaften Geschäftsbeziehung. Wer in dieser Hinsicht in die neue Existenz unvorbereitet hineinstolpert, riskiert nicht nur viel, sondern lässt mitunter unnötig gutes Geld liegen.</p>
<p><span id="more-11344"></span></p>
<p><strong>Ein etwas ratloser Kunde …</strong></p>
<p>Sachverständige sind nicht nur da, um aus ihrer Unabhängigkeit heraus Gutachten zu verfassen, sondern sie führen auch Beratungen durch, die ihre Auftraggeber unterstützen. Genau das will ein Ingenieurskollege in frischgebackener Selbständigkeit auch tun. Bereits der erste Beratungsauftrag ist nach seinem Geschmack: Ein Klient – mit dem er eher zufällig in Kontakt gekommen war – hat einen lukrativen Auftrag in der Tasche, der möglichst rasch erledigt werden muss. Allerdings sieht sich besagter Kunde mit einem argen Hindernis konfrontiert: Die Anschaffung einer neuen Maschine, die das kann, was für den Auftrag nötig ist, will oder kann er sich nicht leisten.</p>
<p><strong>… und ein lohnender Auftrag?</strong></p>
<p>In etwas vorschnellem Optimismus hat er stattdessen eine gebrauchte Maschine erworben. Von der hofft er, sie auf einen technischen Stand aufrüsten zu können, der eine klaglose Fertigung seines Auftrags ermöglicht. Er weiß nur nicht, wie das gehen könnte. Dazu kommt noch, dass die Zeit drängt. Er braucht dringend Hilfe. Der junge Kollege kommt gerade recht. Denn, wie sich herausstellt, bringt er in seinem Erfahrungsschatz mehr als ausreichend Kenntnis mit, um zu wissen, wie man eine Aufrüstung der Maschine mit relativ geringen Kosten und noch dazu sehr rasch durchführen kann. Der Kollege kann und will diesem seinem ersten Klienten unverzüglich helfen.</p>
<p><strong>Vom Honorar ist zunächst keine Rede …</strong></p>
<p>Der junge Kollege ist sogar sofort Feuer und Flamme, weil er vollen technischen Durchblick hat und genau weiß, was jetzt zu tun ist. In seinem Überschwang begeht er – wie viele andere junge Techniker auch – seinen ersten unternehmerischen Fehler: Er verabsäumt, den Wert seiner Leistung dem Kunden gegenüber richtig und überzeugend darzustellen. Denn er tut, was alle Techniker nur zu gerne tun: Er stürzt sich ohne Umschweife auf die technische Problemlösung. Unter den interessierten Augen des Klienten fertigt er in kurzer Zeit umfangreiche Skizzen an, denen jedes Detail des notwendigen Umbaus zu entnehmen ist. Und begeht dann gleich den zweiten Fehler: Er trifft keine Vereinbarung in Bezug auf das Honorar für seine Tätigkeit. Spätestens jetzt wäre das notwendig gewesen.</p>
<p><strong>… dafür gibt es äußerst wertvolle Zusatzleistung</strong></p>
<p>War Vergesslichkeit die Ursache oder einfach die ungestüme Freude über den Auftrag? Oder zu wenig Selbstsicherheit, die Honorarangelegenheit zur Sprache zu bringen? Wir wissen es nicht. Jedenfalls weitet der Kollege seine Tätigkeit jetzt in äußerst wertvoller Weise noch weiter aus: Über Kontakte aus der früheren Berufszeit organisiert er ausgezeichnete Fachleute, die in der Lage sind, den von ihm geplanten Umbau der Maschine in kurzer Zeit durchführen. Anschließend nimmt der Kollege die notwendigen genauen Einweisungen vor und nimmt nach einem geglückten Probebetrieb die erfolgreich geleisteten Aufrüstarbeiten auch ab. Der Einsatz des Kollegen ist geglückt, der Klient hoch erfreut, der Auftrag wird termingemäß erfüllt werden können.</p>
<p><strong>Wie rechen ich das jetzt ab?</strong></p>
<p>Angesichts der problemlos anlaufenden Produktion entschließt sich der junge Kollege, eine Honorarnote zu legen. Er fragt sich nur, wie er das machen soll. Er entschließt sich fast zwangsläufig zu einer Abrechnung nach seinem zeitlichen Aufwand, nach der Zeit, die er hineingesteckt hat. Er kennt nichts anderes. Also geleistete Stunden mal Stundensatz. Inklusive Fahrtzeiten hat er knapp zwei Dutzend Stunden aufgewendet. Nur: Welchen Stundensatz jetzt in Rechnung stellen? Er setzt einhundert Euro an. Der Klient -  wohlgemerkt, der Klient! – fragt zurück, ob er denn da nicht zu wenig verrechnet hätte. Der Kollege korrigiert auf einhundertzwanzig und hat dabei schon ethische Skrupel, macht das doch schon ein paar hundert Euro mehr aus. – Der Klient kann – so darf man annehmen – wohl sein Glück nicht fassen …</p>
<p><strong>Wie hätte man diesen Auftrag anders abwickeln können?</strong></p>
<p>Im Nachhinein weiß man alles besser, „Hättiwäri“ und so. Aber Faktum ist, es hätte anders laufen können. Vor allem: Besser! Vielleicht nach diesem Drehbuch:</p>
<p>-         <em>Erstens: Die Wertverhältnisse klarstellen.</em> Hier mit folgender Feststellung: „Lieber Kunde, eine neue Maschine, die das Geforderte kann, hätte eine halbe Million gekostet. Der Umbau der billig erworbenen Gebrauchtmaschine mit meinem Know-how wird vielleicht mit fünfzigtausend Euro zu Buche schlagen. Dann kann die alte dasselbe wie eine neue Maschine. Allerdings um einen Aufwand von 450.000,&#8212; Euro weniger.“</p>
<p>-         <em>Zweitens: Das Honorar vom „Input“ – dem zeitlichen Aufwand des Kollegen </em><em>– </em><em>entkoppeln und am „Output“ – dem Nutzen des Kunden </em><em>– </em><em>bemessen.</em> In unserem Fall zum Beispiel so: „Lieber Kunde, dein Nutzen aus dem Umbau und damit aus meinem Know-how beträgt ein paar hundert tausend Euro. Es ist daher wohl fair, dass sich mein Lohn an deinem finanziellen Erfolg orientiert. Ich schlage vor, ein paar Prozent vom Nutzen als Honorar anzusetzen.“</p>
<p>-         <em>Drittens: Den Standpunkt bekräftigen.</em> Etwa auf diese Weise: „Lieber Kunde, ich bin bereit, alles sofort liegen und stehen zu lassen, kenne die Lösung, die ich dir sofort skizzieren kann, wenn du zustimmst, ich kann dann alles erforderliche in die Wege leiten. Als Draufgabe kann ich die Fachleute organisieren, den Probebetrieb kontrollieren und die Endabnahme durchführen.“</p>
<p>-          <em>Viertens: Die Vereinbarung sofort schriftlich fixieren.</em> Das könnte so aussehen: „Hier fasse ich alle vorher angesprochenen Punkte zusammen, wir unterschreiben beide und die Sache läuft! Und vergiss nicht: Mein Honorar ist ein großes Entgegenkommen meinerseits zu deinem Vorteil! Dafür mache in deinen Unternehmerkreisen Werbung für mich, wo immer du kannst!“</p>
<p>Diese Art an den Auftrag heranzugehen hätte die Kompetenz des Kollegen nachdrücklich dargestellt und den Wert seiner Leistung in den Augen des Klienten auf einen realen Wert erhöht. Sie hätte dem Kollegen gewiss mehr Freude gemacht und noch dazu locker das Vier- bis Fünffache an Honorar abgeworfen.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>Anmerkung: Siehe dazu auch den Blogbeitrag vom 19.02.2021, in dem dieselbe Sache aus einem etwas anderen Blickwinkel besprochen wurde.</p>
<p>(Fortsetzung der Serie folgt)</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Ein komplexer Fall  (Teil 2)</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 05:40:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS, 5789) – Äußerst selten sind Gerichtsfälle, die nicht mit der Ablieferung des Gutachtens und dessen Erörterung beendet sind. Der komplexe Fall, von dem bereits im vorigen Beitrag die Rede war, ist eine solche Ausnahme. Das umfangreiche Gutachten war also kein Abschluss, sondern diente den Parteien lediglich als Feststellung des Status Quo der Gebäudetechnik. Auf [...]]]></description>
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<p>(IRS, 5789) – Äußerst selten sind Gerichtsfälle, die nicht mit der Ablieferung des Gutachtens und dessen Erörterung beendet sind. Der komplexe Fall, von dem bereits im vorigen Beitrag die Rede war, ist eine solche Ausnahme. Das umfangreiche Gutachten war also kein Abschluss, sondern diente den Parteien lediglich als Feststellung des Status Quo der Gebäudetechnik. Auf dessen Grundlage sollten nun Gespräche und Verhandlungen geführt werden mit dem Ziel, einen Vergleich der Streitparteien zustande zu bringen. Vermutlich konnte keiner der Beteiligten vorausahnen, dass dieser Weg  weitere vier Jahre in Anspruch nehmen würde.</p>
<p><span id="more-11336"></span><strong>Details, Details, … </strong></p>
<p>Zunächst bremste ein Richterwechsel das Fortschreiten des Verfahrens. Dann sah man sich mit der Tatsache konfrontiert, dass auf dem Weg zu einer Einigung in erster Linie technische Details zu klären waren. Jedenfalls entschieden sich die Parteien und in der Folge das Gericht, die vielen strittigen technischen Einzelheiten nicht vor Gericht abzuhandeln, sondern gleich unter der Führung des Sachverständigen, in enger Abstimmung mit und unter Kontakthaltung zum Gericht. Die Klärungen sollten immer getragen sein vom Bemühen, beide Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Letztere Bemühungen verliefen zäh, aber zu den weiteren Schritten in Richtung Vergleich konnte konkretes Übereinkommen erzielt werden.</p>
<p><strong>Zweifel an einem Alternativprodukt</strong></p>
<p>Zu einem wichtigen gebäudetechnischen Element hatte die klagende Partei als Ausführende ein Alternativfabrikat angeboten und nach Auftragsvergabe auch installiert. Die beklagte Partei als Betreiber der Anlage zweifelte die Leistungsdaten des alternativen Bauteils an. Die vorliegenden bestätigenden Prüfergebnisse eines ausländischen Instituts wurden nicht anerkannt. Was tun? Wer könnte derlei Messungen durchführen? Mehrere Institutionen wurden kontaktiert, gemeinsam hatten alle dieselbe Einschränkung: Es würde sehr lange dauern, bis geeignete Prüfstände überhaupt erst einmal verfügbar waren.</p>
<p><strong>Untersuchungen am Prüfstand</strong></p>
<p>Glücklicherweise erklärte sich das fachlich zuständige Institut einer inländischen Universität bereit, derartige Messungen sehr rasch und zu einem vertretbaren Preis durchzuführen. Man war in der Lage, bereit und außerdem flexibel genug, eine andere über längere Zeiträume laufende Versuchsreihe zu unterbrechen und die notwendigen Untersuchungen unter den geforderten peniblen Versuchsanforderungen rasch durchzuführen. Besonders herausfordernd war die Tatsache, dass jede Partei die Prüfung mit unterschiedlichen Randbedingungen durchgeführt haben wollte, was zwar möglich war, aber die Kosten deutlich erhöhte. Schließlich wurde unter wachsamen Augen der Beteiligten ein Element vor Ort abgebaut, auf den Prüfstand transportiert, nach erfolgter Prüfung wieder rückgebracht und eingebaut. Es konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass der untersuchte Bauteil die geforderte Leistung unter allen geforderten Randbedingungen problemlos erbringen konnte.</p>
<p><strong>Funktions- und Leistungsmessungen</strong></p>
<p>Funktions-, Leistungs- aber auch Geräuschmessungen waren ebenso an den Anlagen im Gebäude selbst verlangt. Aber nicht nur das: Bei Abweichungen von den ursprünglichen Auslegungsdaten mussten die betroffenen Anlagen neu einreguliert werden. Zur Durchführung der Messungen und Einregulierungen ist anzumerken, dass diese nur außerhalb der Nutzungszeiten der eingemieteten Unternehmen und Institutionen möglich waren. Das bedeutete, dass grundsätzlich nur Zeiträume nach 18:00 Uhr in Frage kamen. In der Praxis zogen sich die Messungen über viele Tage – oder besser gesagt: Abende – nicht selten bis nahe Mitternacht. Die Ergebnisse der Messungen und der Einregulierungen wurden vom Sachverständigen oder unter seiner Aufsicht protokolliert.</p>
<p><strong>Kommunikation über Sachstandsberichte </strong></p>
<p>Die Überwachung der geschilderten Messungen war nur ein Teil der geforderten Aktivitäten des Sachverständigen. Zur in diesem Fall besonders wichtigen Kontakthaltung mit den Parteien und dem Gericht, aber auch zur Klärung offener Fragen und zum Vorbereiten von Entscheidungen wurden in regelmäßigen Abständen Sachstandsberichte angefertigt, in die neben eigenen Mitteilungen und Beobachtungen auch alle Stellungnahmen, Anregungen und Anmerkungen der Parteien aufgenommen wurden. Diese Berichte enthielten im Anhang sämtliche Protokolle der vorhin beschriebenen Messungen und Einregulierungen.</p>
<p><strong>Schrittweise Abwicklung des Vergleichs</strong></p>
<p>Die genannten Sachstandsberichte dienten nicht nur der Kontakthaltung mit den Beteiligten, sondern auch der Bestätigung, dass einzelne Schritte der Vergleichsvereinbarungen vollzogen worden waren. Diese Bestätigungen lösten wiederum die Freigabe von Mitteln aus, die die beklagte Partei in der Folge Schritt für Schritt an die klagende Partei überwies. – Wie ist das Verfahren in Bezug auf die Endabrechnung des gesamten Projekts ausgegangen? Mit Verlaub, das hat den Sachverständigen nicht mehr zu interessieren – und interessiert einen „Langgedienten“ auch nicht. Wie lässt Shakespeare schon Othello sagen: „Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen …“</p>
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