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	<title>Sonnek &#187; Haustechnik</title>
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		<title>Gebäudebegehungen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Sep 2025 07:15:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Unter Baubegehungen werden nachstehend Besichtigungen von bestehenden Gebäuden verstanden, die das Ziel haben, sich ein Bild über die im Objekt vorhandene Haustechnik zu verschaffen. Es gibt verschiedene Anlässe für solche Erhebungen. Beispiele: Teile der  bestehenden technischen Einrichtungen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht oder gar überschritten; Die Erneuerung der Wärmeerzeuger ist aus Gründen [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Unter Baubegehungen werden nachstehend Besichtigungen von bestehenden Gebäuden verstanden, die das Ziel haben, sich ein Bild über die im Objekt vorhandene Haustechnik zu verschaffen. Es gibt verschiedene Anlässe für solche Erhebungen. Beispiele: Teile der  bestehenden technischen Einrichtungen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht oder gar überschritten; Die Erneuerung der Wärmeerzeuger ist aus Gründen eines zu hohen Energieverbrauchs unumgänglich; Die Zuverlässigkeit von Anlagenteilen ist nicht mehr gegeben; Eine Nutzungsänderung etwa eines gewerblich genutzten Gebäudes ist beabsichtigt …</p>
<p><span id="more-10994"></span></p>
<p><strong>Im Mindestfall Befundaufnahme</strong></p>
<p>Rein von Art, Ablauf und Umfang her entspricht eine derartige Begehung eines Gebäudes mit Schwerpunkt Haustechnik aus Sicht eines Sachverständigen zumindest einer Befundaufnahme. Erfahrungsgemäß wollen die Auftraggeber aber darüber hinaus fast immer ganz praktische  Hilfestellung zu den notwendig erscheinenden Maßnahmen, was in Gutachtertätigkeit münden kann. Und natürlich wollen sie – wenn möglich – auch gleich wissen, was das alles kosten wird, welche Unternehmen für die Arbeiten empfohlen werden können, wie schnell die ganze Sache erledigt sein würde etc., etc., also eher Gegenstand einer Beratung.</p>
<p><strong>Vorab-Information ist oft nicht erhältlich</strong></p>
<p>Eine sehr oft gemachte Erfahrung ist die, dass vor der geplanten Begehung kaum Gelegenheit besteht, Informationen über die zu besichtigen Anlagen zu erhalten, geschweige denn, solche Informationen durchzuarbeiten. Genaue Vorbereitung auf den Einsatz vor Ort ist daher in solchen Fällen nicht gegeben. Der geringere Aufwand kann allerdings ein Vorteil sein, wenn – wie schon fallweise erlebt – sich der Anlass für die Besichtigung ändert oder gar erübrigt, zum Beispiel weil sich ein geplanter Verkauf des relevanten Objekts zerschlagen hat. Oder weil sich bereits im Vorfeld unzweifelhaft herausstellt, dass die desolate Haustechnik restlos zu entsorgen sein wird.</p>
<p><strong>Umfang erforderlicher Unterlagen</strong></p>
<p>Wenn es dann doch klappt und der Auftrag zu einem Beratungsbericht oder gar Gutachten erteilt wird und die Besichtigung stattgefunden hat, wird der Sachverständige alle verfügbaren und technischen Dokumente und sonstigen Unterlagen anfordern: Haustechnik- und Elektropläne, technische Beschreibungen, Atteste, Wartungsnachweise, gegebenenfalls Rechnungen, Adressen der Firmen, die Reparaturen, Instandhaltung und Austausch durchgeführt haben.  Aktuelle Anlagendaten, Typenschilder, Leistungsangaben, Wartungslisten etc. wurden bereits anlässlich der Begehung erhoben.</p>
<p><strong>Vor-Ort-Aufnahme unerlässlich</strong></p>
<p>Bei Bestandsobjekten wird es in den seltensten Fällen zu verantworten sein, einen Befund allein auf Grundlage vorliegender Pläne zu erstellen. Denn zum einen enthalten zeichnerische Darstellungen erfahrungsgemäß auch bei noch so gut dokumentierten Bauvorhaben nie genau den tatsächlichen Bau- oder Installationsbestand. Zum anderen muss eine Information über die tatsächlichen Verhältnisse ein Bauwerk betreffend auch das gegebene Umfeld mitberücksichtigen: Lüftungsanlagen etwa benötigen Ansaug- und Ausblasöffnungen, für die Abstände zu Nachbargebäuden, Staubbelastungen oder Windrichtungen zu beachten sind.</p>
<p><strong>Private Anlässe: Durch „unfreiwillige“ Expertise …</strong></p>
<p>Ein Sachverständiger für einen Fachbereich, der auch nur entfernt und irgendwie mit Gebäuden zu tun hat, wird diese Erfahrung wahrscheinlich kennen: Da ist einem der Ruf vorausgeeilt, man sei Experte für – um Eigenerfahrung herzunehmen – alles rund um die Haustechnik. Man kommt also zu einem privaten Hausbesuch in verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Kreis. Kaum hat man sich als achtsamer Gast des Schuhwerks entledigt, wird man umgehend in den meist im Keller liegenden Technikraum gebeten, um den dort befindlichen Einrichtungen seine wohlwollende Expertise angedeihen zu lassen.</p>
<p><strong>… lernt man Menschen kennen</strong></p>
<p>Den Anstoß, seine Fachkenntnis überraschend einem erlauchten Kreis von Interessenten  „darlegen zu dürfen“, erfährt man aber nicht nur bei privaten Anlässen, sondern er ergibt sich manchmal auch im Zuge von Terminen zum Beispiel in Betrieben, Vereinen, Organisationen oder bei Behörden. Oft werden bei erster sich bietender Gelegenheit so ganz nebenbei fachbezogene Fragen gestellt oder Meinungen eingeholt, auch wenn der Grund für den Termin mit dem eigenen Wissensgebiet überhaupt nichts zu tun hatte. – Das Positive daran: Dass man Menschen kennenlernt, zu denen sich ansonsten kein Bezug ergeben hätte.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Warum werden Sie nicht Gerichtssachverständiger?</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2024/05/31/warum-werden-sie-nicht-gerichtssachverstandiger/</link>
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		<pubDate>Fri, 31 May 2024 06:29:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Es ist im Laufe der Jahre gar nicht so selten vorgekommen, dass mich Installateure – Firmeninhaber oder leitende Angestellte – kontaktiert und um sachverständige Unterstützung oder Hilfe ersucht haben. Die Gründe dafür waren vielfältig, zwei Muster der Anfragen waren aber charakteristisch: Einerseits ein drohender Rechtsstreit mit einem unzufriedenen Auftraggeber, andererseits ein seit längerem laufendes Gerichtsverfahren, [...]]]></description>
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<p>Es ist im Laufe der Jahre gar nicht so selten vorgekommen, dass mich Installateure – Firmeninhaber oder leitende Angestellte – kontaktiert und um sachverständige Unterstützung oder Hilfe ersucht haben. Die Gründe dafür waren vielfältig, zwei Muster der Anfragen waren aber charakteristisch: Einerseits ein drohender Rechtsstreit mit einem unzufriedenen Auftraggeber, andererseits ein seit längerem laufendes Gerichtsverfahren, das sich nicht zugunsten des Installateurs entwickelt hatte. In den gerichtsanhängigen Fällen war ein Rechtsanwalt mit im Gespräch.</p>
<p><span id="more-10034"></span>Die Hilfesuchenden kamen meist ohne Umschweife zur Sache, meist sehr offen und schonungslos auch sich selbst gegenüber. Konkret bedeutete das, dass nach Schilderung der Sachverhalte und Umstände der aufgetretenen Probleme auch gleich ausführlich auf die eigenen Fehler und Säumnisse eingegangen wurde. Sehr oft waren es schließlich scheinbare Kleinigkeiten, die ein ansonsten bisher positiv verlaufendes Projekt auf eine Art schiefe Ebene brachten, in der es dann fast unvermeidlich Fahrt aufnahm und zum Eingang des zuständigen Gerichts schlitterte.</p>
<p><strong>Geschäftswelt und Technik sind komplex</strong></p>
<p>Dazu ist erstens anzumerken, dass die heutige Geschäftswelt doch schon sehr komplex geworden ist: Sie enthält jede Menge Stolpersteine und Fußangeln, einerseits vom Fachgebiet her, aber auch, was die Kundenbeziehungen angeht. Zweitens sind deshalb die Installateure von heute im Normalfall fachlich und organisatorisch sehr gut geschult, können gut erklären und auf Kunden eingehen und haben auch wirtschaftlichen Durchblick, denn sonst hätten sie gar nicht überlebt. Drittens stellt aber die technische Komplexität, ständige Erneuerung und Vielfalt der Haustechnik eine immense Herausforderung dar, in der auch bei bester Vorsorge manche Anforderungen erst dann zutage treten, wenn das Malheur schon passiert ist.</p>
<p><strong>Enormes Potential an Wissen vorhanden</strong></p>
<p>Zählt man all diese Faktoren zusammen, ist leicht zu erkennen, dass ein gestandener Installateur wie auch viele andere Handwerker einen Erfahrungsschatz ansammelt, der zusammen mit der umfangreichen Ausbildung – viele Installateure haben zum Beispiel einen HTL-Abschluss – ein beachtliches Potential an Wissen darstellt, das eine gute Grundlage für eine Tätigkeit als Sachverständiger ergibt. Wie aus Gesprächen mit diesen Leuten hervorgeht, sind sie sich der genannten Tatsachen durchaus bewusst und viele haben auch schon insgeheim oder offen mit der Sachverständigentätigkeit geliebäugelt. Aber der konkrete Schritt fehlt, weil zu wenig Zeit, weil vielleicht von der Persönlichkeit her doch nicht ganz geeignet etc., etc.</p>
<p><strong>Ein Vorbereitungsseminars kann wegweisend sein</strong></p>
<p>Letztlich fällt es mir leicht, einen dafür geeignet scheinenden Gesprächspartner zu überzeugen, dass er wenigstens ein Vorbereitungsseminar besuchen soll, in dem er mit wichtigen Grundzügen vertraut gemacht wird und in dem er auch Gleichgesinnte kennenlernen kann. Auch bekommt er direkten Kontakt mit den Vortragenden, die üblicherweise selbst ein Richteramt ausüben. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für ein derartiges Seminar oder einen ähnlichen Kurs hält sich in Grenzen, selbst wenn der Betreffende sich entscheidet, nicht Sachverständiger zu werden. Was meiner Beobachtung nach eher selten der Fall sein dürfte.</p>
<p><strong>Die Anzahl der Gerichtssachverständigen in Österreich ist rückläufig</strong></p>
<p>Dass in der Justiz ständig neue Sachverständige gebraucht werden, liegt auf der Hand, schließlich ist menschliches Leben zeitlich begrenzt, es wäre zu erwarten, dass sich Zu- und Abgänge wenigstens die Waage halten. Interessanterweise ist dies in Österreich nicht der Fall: Über einen längeren Zeitraum hinweg betrachten ist  die Zahl der Sachverständigen gesunken, und zwar recht beträchtlich. Wenn ich mich recht erinnere, lag deren Zahl in der Sachverständigenliste der Justiz vor etwa zwanzig bis fünfundzwanzig Jahren bei etwa zehn- oder gar elftausend. Aktuell beträgt sie etwas über achttausend.</p>
<p><strong>Mögliche Gründe für den Rückgang</strong></p>
<p>Mir ist nicht bekannt, was die tatsächlichen Gründe für diesen Rückgang sind. Auf eine entsprechende Frage äußerte eine Richterin die Vermutung, dass insbesondere für medizinische Gutachten vielfach zu geringe Honorare üblich oder gesetzlich vorgeschrieben seien, zugleich aber die Verantwortung der ärztlichen Sachverständigen sehr hoch sei und auch das Risiko, wegen eines Gutachtens in einen Rechtsstreit gezogen zu werden. Dadurch sei zu erwarten, dass sich weniger Ärzte derartigen Gefahren aussetzen wollten. – Wie dies in anderen Fachgebieten aussieht, könne sie nicht sagen.</p>
<p><strong>Aufruf zum Handeln</strong></p>
<p>Nun, Klagen gegen Gutachten sind auch in der Haustechnik schon vorgekommen: In einem solchen Verfahren bin ich als Obergutachter bestellt worden, als Gutachter, der ein Gutachten zu begutachten hatte. Aber derlei Fälle dürften im genannten Fach nach meinem Eindruck sehr selten sein, jedenfalls lässt sich daraus kein Grund ableiten, das Metier zu scheuen. – Herr Installateur, denken Sie auch daran: Als Gerichtsgutachter kommt Ihnen in fachlichen Fragen des geschäftlichen Alltags automatisch erhöhte Glaubwürdigkeit zugute. Damit lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen von vornherein leichter vermeiden. Das ist im Geschäftsleben kein Nachteil. Also: Warum werden Sie nicht möglichst bald selbst Gerichtssachverständiger?</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Kostenberechnungen in gebäudetechnischen Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jan 2024 07:10:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens steht eine etwas komplexere haustechnische Anlage; Die beklagte Partei als Auftraggeber behauptet, die vom Installateur vorgelegten Rechnungen seien überhöht, die verzeichneten Forderungen seien nicht nachvollziehbar, zudem bestünden etliche technische Mängel. Der klagende Installateur hingegen will alles richtig gemacht haben, beharrt auf seinen Forderungen und sieht keinen Grund, auch nur ansatzweise nachzugeben. [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3543" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851-150x150.jpg" alt="Wert" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens steht eine etwas komplexere haustechnische Anlage; Die beklagte Partei als Auftraggeber behauptet, die vom Installateur vorgelegten Rechnungen seien überhöht, die verzeichneten Forderungen seien nicht nachvollziehbar, zudem bestünden etliche technische Mängel. Der klagende Installateur hingegen will alles richtig gemacht haben, beharrt auf seinen Forderungen und sieht keinen Grund, auch nur ansatzweise nachzugeben. Das Gericht will nun – vereinfacht gesagt – den tatsächlichen Wert der Leistungen wissen, die das Installationsunternehmen erbracht hat.</p>
<p><span id="more-9788"></span>Der per Beschluss des Gerichts beauftragte Sachverständige steht vor der Aufgabe, sich einen Überblick über die Anlage zu verschaffen, die hier Streitgegenstand ist. Grundsätzlich geht es für ihn darum, einerseits den in der Anlage verbauten Materialaufwand zu erheben und andererseits den Arbeitsaufwand abzuschätzen, der zur Errichtung der Anlage notwendig war. Dass er dazu eine örtliche Befundaufnahme benötigen wird, steht für ihn fest. Zunächst aber wird er sich eine Übersicht aller relevanten Unterlagen im Gerichtsakt verschaffen, Fehlendes wird er umgehend von den Parteien nachfordern.</p>
<p><strong>Notwendige Unterlagen</strong></p>
<p>Im konkreten Fall muss ein Angebot vorliegen, vielleicht gibt es Nachtragsangebote dazu, im bestmöglichen Fall liegen Auftragsbestätigungen vor, die von beiden Parteien unterfertigt sind. Dann gibt es vielleicht Teilrechnungen, jedenfalls sollte eine Schlussrechnung vorliegen. Dieser sollten Aufmaßpläne, Aufmaßlisten und Übergabeprotokolle beigefügt sein, ebenso –  von beiden Parteien unterfertigte – Arbeitsscheine. Auch Lieferscheine könnten von Bedeutung sein. Für Regiearbeiten sollten Nachtragsangebote und Bestätigungen über die Durchführung vorhanden sein. Installations- oder Verlegepläne würden die Unterlagen vervollständigen.</p>
<p><strong>Massenermittlungen</strong></p>
<p>Der nächste Schritt besteht darin, die verbauten Massen anhand von bereits vorliegenden Aufmaßunterlagen zu überprüfen. Sollten solche nicht existieren, muss der Sachverständige die Massenermittlung selbst durchführen. Dazu muss er die Art und die Mengen der installierten Bauteile protokollarisch festhalten. Meist geschieht dies von Hand durch grafische Darstellungen auf isometrischen Zeichenblättern. Die festgestellten Massen werden sodann von den Zeichnungen in detaillierte Aufmaßlisten übertragen. Diese Listen bilden die Grundlagen für die nun folgenden Schritte.</p>
<p><strong>Preiserhebungen</strong></p>
<p>Hier können sich für den Sachverständigen eine Menge an Fragen stellen: Stimmen die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise mit denen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung überein? Wurden die vereinbarten Abrechnungsmodalitäten – Pauschalpreis oder Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand – eingehalten? Wurden die vereinbarten Materialien geliefert und eingebaut oder gibt es Abweichungen? Wurde freie Fabrikatswahl vereinbart? Wenn entgegen Vereinbarung andere Materialien verbaut wurden, gibt es Nachweise über die Preisgestaltung, zum Beispiel Preislisten?</p>
<p><strong>Berechnungen</strong></p>
<p>Im schlimmstmöglichen Fall muss der Sachverständige den Wert von Materialien selbst erheben, er muss auch die Kalkulationsgrundlagen des Installateurs kennen oder abschätzen können. Um zu einem Gesamtbetrag zu kommen, wird er die bereits vorliegenden Aufmaßlisten um die erhobenen Einheits- und Positionspreise erweitern. Er wird darin auch die Quellen und Grundlagen für seine Preisermittlungen angeben (z. B. ob er von Großhandels- oder Herstellerpreisen ausgegangen ist) , sodass die Berechnungen für einen Laien nachvollziehbar und für einen Fachmann nachprüfbar sind.</p>
<p><strong>Arbeitsaufwand</strong></p>
<p>Anders als bei der Ermittlung von Materialpreisen kann bei der Ermittlung von Arbeitszeiten nicht von festen Werten oder von Kalkulationslisten ausgegangen werden, weil es solche in praxisnaher und rasch anwendbarer Art schlicht nicht gibt. Hier ist man im Wesentlichen auf eigene Erfahrungen angewiesen und muss Schätzungen vornehmen. Arbeitszeiten werden üblicherweise in „Partiestunden“ angesetzt, wobei unter einer „Partie“ jeweils ein Team von einem Monteur und einem fachkundigen Helfer zu verstehen ist. Zu berücksichtigen ist auch, ob und wie An- und Abfahrtszeiten zur und von der Baustelle hinzuzuzählen sind.</p>
<p><strong>Endergebnis</strong></p>
<p>Letztlich wird – wenn möglich in Anlehnung an die Auftragsbestätigung oder an die Schlussrechnung &#8211; eine vollständige und gut nachvollziehbare Gesamtübersicht erstellt, die alle Positionen und Kapitel umfasst und den vom Sachverständigen ermittelten Gesamtbetrag ausweist. Aus praktischen Gründen und der besseren Erfassbarkeit und Lesbarkeit wegen wird man lediglich die Ergebnisse der Arbeit in Befund und Gutachten einfügen; Die Unterlagen für die Massenermittlung und die Preisberechnung wird man sinnvollerweise in einem Anhang dem Gutachten beifügen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Ein Graubereich zwischen Befund und Gutachten?</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/11/23/graubereich-zwischen-befund-und-gutachten/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Nov 2023 18:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Sachverständigen ist der Unterschied zwischen Befund und Gutachten wohlbekannt. Ein Auftraggeber will vom Sachverständigen eine Frage aus dessen Fachgebiet beantwortet haben. Sieht sich der Beauftragte dazu in der Lage, sammelt er alle wahrgenommenen und relevanten Tatsachen und Sachverhalte, die er anschließend in einen Befund verpackt. Auf Grundlage desselben und bestimmter fachlicher Kriterien kommt er zu [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fragezeichen-21.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3063" title="Fragezeichen 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fragezeichen-21-150x150.jpg" alt="Frage" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Sachverständigen ist der Unterschied zwischen Befund und Gutachten wohlbekannt. Ein Auftraggeber will vom Sachverständigen eine Frage aus dessen Fachgebiet beantwortet haben. Sieht sich der Beauftragte dazu in der Lage, sammelt er alle wahrgenommenen und relevanten Tatsachen und Sachverhalte, die er anschließend in einen Befund verpackt. Auf Grundlage desselben und bestimmter fachlicher Kriterien kommt er zu gutachterlichen Schlussfolgerungen, die er begründen wird. So weit, so gut. Bei mancher Art von Darlegung scheint jedoch oft unklar, ob sie Teil des Befundes oder des Gutachtens sind.</p>
<p><span id="more-9699"></span></p>
<p><strong>Eine Geschichte, die sich anscheinend öfters ereignet </strong></p>
<p>Ich will mich nicht auf allgemeine Ausführungen beschränken, sondern an einem ganz konkreten Beispiel eines Gerichtsfalls schildern, worum es mir geht. (Anzumerken ist, dass mir in meiner Praxis fachlich gesehen derlei Fälle in sehr ähnlicher Form schon mehrmals untergekommen sind.) – Also: Ein Hausbesitzer hat sich – dem allgemeinen Trend zu nachhaltigerer Energiebereitstellung folgend – dazu entschlossen, seine bestehende Ölfeuerungsanlage demontieren zu lassen und durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage zu ersetzen. Letztere soll ihre Energie aus der Außenluft beziehen. Geht locker, meint der Installateur, sogar die Heizkörper könnten bleiben, wie sie sind.</p>
<p><strong>Die Vorfreude auf Behaglichkeit wird enttäuscht</strong></p>
<p>Die Anlage wird installiert, Hausherr und Installateur sind bester Stimmung. Die hält an, bis die ersten wirklich kalten Tage im Jänner zugange sind. Die neue äußerlich tadellos erscheinende Anlage müht sich redlich, allein es gelingt ihr nicht, im Hauptwohnraum und den Kinderzimmern eine Temperatur bereitzustellen, die den Erwartungen der Hausbewohner entspricht. Mehrere engagierte Feinjustierungen werden vorgenommen, an der Gesamtsituation ändert sich nichts. Hausherr und Installateur sind mittlerweile leicht gereizt, aber die Außentemperaturen werden milder, auch die persönlichen Spannungen, weil die  Raumtemperaturen wieder steigen.</p>
<p><strong>Als unhaltbar empfundener Zustand wandert vors Gericht</strong></p>
<p>Im Sommer macht sich der Installateur nochmals die Mühe, einige Nachbesserungen vorzunehmen, wechselt den einen oder anderen Anlagenbestandteil aus und ist guter Dinge, dass die Anlage jetzt gut laufen wird. Allerdings ändert sich nichts, auch im folgenden – recht milden – Winter liefert die Anlage nicht die gewünschten Raumtemperaturen. Beschwichtigungen helfen nichts mehr, der Hausbesitzer wechselt die Gesprächspartner, jetzt ist nicht mehr der Installateur dran, sondern der Rechtsanwalt. Mehrere Mahnschreiben fruchten nichts, die Sache geht vor Gericht.</p>
<p><strong>Der Sachverständige macht eine örtliche Befundaufnahme.</strong></p>
<p>Der Auftrag an den Sachverständigen enthält mehrere Fragen, im Wesentlichen geht es darum, herauszufinden, warum die Anlage nicht funktioniert hat. – Die örtliche Befundaufnahme verläuft weitgehend konfliktfrei. Gebäudepläne und technische Unterlagen der Anlage liegen vor, ebenso die peniblen Messprotokolle des Hausherrn, dessen Umfang an Aufzeichnungen mit Zunahme der Frustration über die zu kalte Behausung Ausmaße angenommen hatten, die einer mittelmäßigen wissenschaftlichen Publikation zur Ehre gereicht hätten. Aber ich will vom eigentlichen Thema nicht abschweifen.</p>
<p><strong>Sind Berechnungen noch Teil des Befunds oder gehören sie schon zum Gutachten?</strong></p>
<p>Die Beantwortung der Fragen erfordert vom Sachverständigen ausführliche Berechnungen. Zunächst muss die Heizlast des Gebäudes ermittelt werden. Dann ist die Wärmeabgabe der Radiatoren zu durchleuchten. Schließlich sind die Leistungsdaten und die Vorlauftemperaturen der Wärmepumpe miteinzubeziehen. Für die Berechnungen müssen einige Annahmen getroffen werden, die genau festgehalten werden. – Streng genommen stellen einzelne Schritte dieser rechnerischen Überprüfungen bereits Schlussfolgerungen dar, gehören sie daher nicht eher in den Gutachtensteil? Hier tut sich ein möglicher Graubereich auf.</p>
<p><strong>Jeder Sachverständige muss für sich eine Vorgangsweise finden</strong></p>
<p>Schlussendlich muss jeder Sachverständige für sich eine Entscheidung treffen und diese auch vertreten können. Für mich selbst halte ich es zumeist so, dass Berechnungen im Befund belassen werden als Vorbereitung des Gutachtesabschnitts. Ich sehe sie nicht als Teil der gutachterlichen Beantwortung der Fragen aus dem Gerichtsauftrag. Ich habe das in vielen Jahren so gehalten und damit keinen Widerspruch geerntet. Im Gegenteil scheint es mir so, dass dadurch genaue, präzise und kurze gutachterliche Aussagen möglich sind, was sowohl vom Gericht als auch von den Parteienvertretern geschätzt wird. – Auch wenn es direkt mit dem Thema nichts zu tun hat: Im gegenständlichen Gerichtsfall hat der Installateur in einem Vergleich gegen Aufpreis die eingebaute Wärmepumpe gegen eine mit ausreichend hoher Vorlauftemperatur getauscht …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Verschätzt</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Oct 2023 19:02:21 +0000</pubDate>
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Gerichtliche Befundaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Areal.  Gegenstand ist ein unlängst errichtetes Fernwärme-Mikronetz, in dem von  einem zentralen Heizhaus ausgehend mehrere zur Landwirtschaft gehörende  Objekte ganzjährig mit Wärme aus Hackgut versorgt werden. Der Auftrag an  den Sachverständigen lautet, er solle ein Aufmaß über den gesamten  Umfang der neuen Heizungsanlage erstellen. Auf [...]]]></description>
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<dl id="attachment_3358" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3358" title="SV" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-150x150.jpg" alt="SV" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Gerichtliche Befundaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Areal.  Gegenstand ist ein unlängst errichtetes Fernwärme-Mikronetz, in dem von  einem zentralen Heizhaus ausgehend mehrere zur Landwirtschaft gehörende  Objekte ganzjährig mit Wärme aus Hackgut versorgt werden. Der Auftrag an  den Sachverständigen lautet, er solle ein Aufmaß über den gesamten  Umfang der neuen Heizungsanlage erstellen. Auf dieser Grundlage möge die erbrachte Leistung des Installateurs ermittelt werden. Dadurch soll  festgestellt werden, ob und wieweit die in der Schlussrechnung  aufscheinenden Positionen gerechtfertigt sind.</p>
<p><span id="more-9628"></span></p>
<p>Der Landwirt hatte sich im Vorfeld des Gerichtsverfahrens  geweigert, einen Teil der Rechnung zu bezahlen, da er behauptete, die verrechneten Montagekosten seien überzogen und nicht gerechtfertigt, zumal ein geringerer Umfang als im Angebot vorgesehen installiert worden sei. Außerdem wäre die Rechnung wegen fehlender Zuordnung von Positionen aus der Rechnung zu denen im Angebot für ihn nicht prüfbar. Und last but not least beanstandete er Mängel in der Ausführung, die zum Beispiel bereits zu Leckagen und zu Schäden an der neu errichteten Anlage geführt hätten.</p>
<p><strong>Gerichtliche Vergleichsversuche scheiterten</strong></p>
<p>Als absehbar war, dass eine Einigung nicht möglich sein würde, reichte der Installateur die Klage ein. Das Verfahren lief nun schon in das dritte Verhandlungsjahr. Eine erste örtliche Befundaufnahme hatte bereits ein Jahr zuvor stattgefunden. Dabei war es aber ausschließlich um die behaupteten technischen Mängel gegangen. In den darauffolgenden Verhandlungen hatte es seitens des Gerichts mehrere Versuche gegeben, einen Vergleich zu erreichen, die aber nach zeitraubendem Hin und Her allesamt gescheitert waren. Letztendlich war nur mehr die Möglichkeit verblieben, vor Ort besagtes Aufmaß durchzuführen.</p>
<p><strong>Enge zeitliche Vorgaben</strong></p>
<p>Den zeitlichen Möglichkeiten für die dafür notwendige weitere örtliche Befundaufnahme waren aufgrund der gegebenen betrieblichen Abläufe enge Grenzen gesetzt. Ein erster Versuch war an zu kurzer Frist gescheitert, die einem Rechtsvertreter die Teilnahme verwehrt hatte. Der neue Termin wäre wegen fehlerhafter oder fehlender Kommunikation zwischen Sachverständigen, Parteienvertreter und Partei beinahe auch noch gescheitert, konnte aber stattfinden. In der Einladung war die Dauer der Aufmaßermittlung mit etwa dreieinhalb Stunden angesetzt worden, um den Teilnehmern die Tagesplanung zu erleichtern, zumal die Seite des Installateurs eine weitere Anfahrtstrecke zu bewältigen hatte.</p>
<p><strong>Dauer: Mehr als doppelt so lang</strong></p>
<p>Die tatsächliche Dauer des Einsatzes war dann mit siebeneinhalb Stunden doppelt so lang wie vorgesehen. Als das Heizhaus als schwierigster Abschnitt abgehakt werden konnte, war der im Voraus für alle Tätigkeiten geschätzte Zeitraum bereits verbraucht. Die Parteienvertreter und die weiter anreisende Partei verabschiedeten sich in das bevorstehende Wochenende, vielleicht auch deshalb, weil sie erkannten, dass eine Kontroll- oder Aufsichtsmöglichkeit aufgrund der engen örtlichen Gegebenheiten und der technisch-fachlichen „Kleinarbeit“ des Sachverständigen und seines Helfers ohnehin nur sehr begrenzt möglich war.</p>
<p><strong>Warum hat sich der Sachverständige im vorgesehenen Zeitaufwand verschätzt?</strong></p>
<p>In erster Linie zeitraubend war die Aufgabe, alle Formstücke der installierten Heizungsleitungen erfassen zu müssen. Das lag daran, dass – auch aus juristischer Sicht – Unklarheit darüber bestand, wie diese zu verrechnen sein würden. Im Angebot war deren Menge als Gesamtbetrag eingesetzt, also nicht als Pauschale gekennzeichnet und auch nicht als prozentueller Zuschlag zu den Beträgen der Rohrpositionen. Im Extremfall bedeutete dies, dass der Wert jedes einzelnen Formstückes zu ermitteln wäre, wozu eben auch die gegenständliche Befundaufnahme diente.</p>
<p><strong>Was folgt daraus?</strong></p>
<p>Als Draufgabe kamen noch die schwierige Zugänglichkeit und die engen Raumverhältnisse dazu, ebenso das Fehlen von Tages- oder künstlichem Licht, was das Improvisieren mit Taschenlampen, Handys und kleinen Handleuchten erforderlich machte, alles Dinge, die Zeit kosten. – Was lässt sich aus alldem lernen? Dass auch bei bester Vorbereitung Unerwartetes eintreten kann, dass angesichts physischer und manchmal auch psychischer Beanspruchungen Zähigkeit und Ausdauer gefragt sind, wenn man eine Sache erfolgreich durchziehen will &#8230;</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>50 Jahre Installationstechnik (3) &#8211; Heizflächen</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/09/08/50-jahre-installationstechnik-3-heizflachen/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Sep 2023 06:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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In unseren Breiten und in weiten Teilen Europas dominieren in Wohn- und Bürohäusern Zentralheizungssysteme, die mit Warmwasser betrieben werden. Diese setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens der Wärmeerzeugung oder -bereitstellung, wozu etwa Heizungskessel gehören, zweitens der Wärmeverteilung, worunter man die Rohrleitungsnetze versteht, und drittens der Wärmeabgabe, womit Heizkörper oder Heizflächen gemeint sind. Auf letztere [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>In unseren Breiten und in weiten Teilen Europas dominieren in Wohn- und Bürohäusern Zentralheizungssysteme, die mit Warmwasser betrieben werden. Diese setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens der Wärmeerzeugung oder -bereitstellung, wozu etwa Heizungskessel gehören, zweitens der Wärmeverteilung, worunter man die Rohrleitungsnetze versteht, und drittens der Wärmeabgabe, womit Heizkörper oder Heizflächen gemeint sind. Auf letztere wollen wir heute ein Auge werfen und nachzeichnen, auf welche Weise sich technisch gesehen im Laufe der Zeit verändert haben.</p>
<p><span id="more-9571"></span>Anders als in den Jahrzehnten zuvor hatten Heizkörper in Form von klobigen Radiatoren aus Gusseisen zu Beginn der Siebziger an Bedeutung verloren und waren durch leichtere und preisgünstigere aus Stahl ersetzt worden. Diese wurden in verschweißten Gliederblöcken geliefert und konnten mittels Gewindenippeln je nach Bedarf zu größeren Gebilden verbunden werden. Die „Nabenabstände“ betrugen 300 bis 1.000 mm, die Bautiefen variierten – so ich mich richtig erinnere – zwischen 75 und 300 mm. Diese Heizkörper wurden mit Grundierung geliefert, lackieren musste man sie bauseits.</p>
<p><strong>Radiatoren, auch aus der Steiermark</strong></p>
<p>Es gab eine breite Reihe von Produkten, von sehr hoher Qualität waren die des deutschen Herstellers „Brötje“, aber man konnte auch Erzeugnisse aus der Steiermark wählen: „Vogel &amp; Noot“ aus der Obersteiermark war ein traditioneller und ist heute noch aktiver Hersteller, es gab aber auch einen recht kurzlebigen, „Pesch“ aus St. Radegund bei Graz. Die Firmenbezeichnung war eine Namens-Abkürzung des Gründer-Eigentümers Peter Schuster. Man erzählte sich, die Heizkörper seien auf ehemaligen Maschinen des Elin-Werks in Weiz gefertigt worden, die früher Radiatoren für den Zweck von Transformatoröl-Kühlungen selbst erzeugt hätten. Ob das den Tatsachen entspricht, weiß ich nicht. „Pesch“ ist jedenfalls seit Jahrzehnten Industriegeschichte.</p>
<p><strong>Weiterentwicklungen</strong></p>
<p>Fast alle Hersteller boten auch bald Platten-Heizkörper an, in ein- zwei- oder dreilagiger Ausführung, teilweise mit Konvektionslamellen. Die Firma „Hoval“ erzeugte solche in zeitloser – bei Architektur-Freaks sehr beliebter – Form, die in unterschiedlichsten Größen und Ausführungen angeboten wurden. Ab den Achtzigern kamen immer stärker die optisch gefälligen Kompaktheizkörper auf, mit Seitenverkleidung und oberer Abdeckung, eine Bauart, die heute noch den Löwenanteil an Heizkörpern ausmachen dürfte. Selten eingesetzt hingegen wurden Konvektoren, dies vor allem wegen ihrer Staubempfindlichkeit.</p>
<p><strong>Berechnungen statt „Regula fausti“ </strong></p>
<p>Noch anfangs der Siebziger empfanden die meisten Installateure Heizlastberechnungen nach Norm als Zumutung. Ihnen reichten Faustregeln wie 100 kcal/h je Quadratmeter oder 50 kcal/h je Kubikmeter Wohnraum, Punkt. Abenteuerliche Heizkörpergrößen waren oft die Folge. In unserem Betrieb hingegen wurde gerechnet. Das war zeitaufwendiger, weshalb angesichts steigender Aufträge bald jedes verfügbare zweihändige Lebewesen in der Familie den Rechnungsgang nach DIN 4701 beherrschen lernte. Sogar meine Mutter musste immer häufiger Kochlöffel gegen Rechenschieber tauschen. 1983 hielt ein IBM System /23 Einzug, das wir noch selbst programmieren mussten, aber damit ging alles wesentlich flotter vonstatten.</p>
<p><strong>Fußbodenheizungen</strong></p>
<p>Die Achtziger brachten auch den Durchbruch der Fußbodenheizungssysteme mit Kunststoffrohren, erst aus Polypropylen, dann aus Polyäthylen und Polybuten. Rohre aus letzterem Werkstoff wurden vom österreichischen Hersteller „Salen“ (Heute: „Pipelife“) geliefert, sie erwiesen sich als gut biegsam, wenig empfindlich gegen Beschädigungen (Ausnahme: Glosende Zigarettenstummel), waren schweißbar und wurden schnell zu unserem bevorzugten Produkt. Ein gewisser Nachteil der estrichverlegten Fußbodenheizungen war ihre größere Trägheit. In Einfamilienhäusern wählte man daher sehr oft für das Erdgeschoß mit den Hauptwohnräumen Fußbodenheizungen, im weniger genutzten Obergeschoß mit den Schlafräumen wurden Kompaktheizkörper eingesetzt, die sich schnell ein- und ausschalten ließen.</p>
<p><strong>Kurzlebige Modetrends</strong></p>
<p>Wie in der Bekleidungsbranche gab und gibt es auch in der Haustechnik gewisse Mode- oder Nischenerscheinungen, für Außenstehende natürlich nicht so sehr wahrnehmbar. Eine davon waren Wandheizungen, die eine Zeitlang Interesse fanden, von denen man aber wegen offensichtlicher Nachteile bald wieder abkam. Wasserführende Deckenheizungen gab und gibt es in Einfamilienhäusern so gut wie nicht, wohl aber in sehr vielen Bürogebäuden, wo die Deckenleitungen im Sommer zur Kühlung verwendet werden können. Aber das zählt dann schon zum Kapitel Klimatisierung, das wir uns später ansehen wollen.</p>
<p><strong>Dauerthema Niedertemperaturheizflächen</strong></p>
<p>Seit den Achtzigern und heute noch mehr Thema sind Niedertemperatur-Heizflächen, die so heißen, weil sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden können. Die sind zum Beispiel überall dort erforderlich, wo Wärmepumpen eingesetzt werden. Dazu gehören naturgemäß in erster Linie Fußbodenheizungen, die zumeist so ausgelegt sind, dass sie mit etwa 35°C auskommen. Aber auch Heizkörper, solche mit hohem Strahlungsanteil und ohne Lamellen sind von Vorteil, wobei sie auf jeden Fall die Heizlast des Gebäudes mit maximaler Vorlauftemperatur von 45°C oder höchstens 55°C abzudecken imstande sein müssen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>50 Jahre Installationstechnik (2) &#8211; Wärmeerzeuger</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/08/25/50-jahre-installationstechnik-2-warmeerzeuger/</link>
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		<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 07:39:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Wärmeerzeuger]]></category>

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Im Rückblick gesehen waren die Siebziger Jahre für mich persönlich eine spannende Zeit mit vielen Umwälzungen: Studienabschluss als Maschinenbauingenieur, Berufseinstieg in das Familienunternehmen mit Technischem Büro und parallel dazu laufendem Installationsbetrieb. Und letztlich ganz privat: Familiengründung! – Im Betrieb gab es in technischer Hinsicht eine Menge zu lernen und zu erkunden, denn von der Praxis [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Im Rückblick gesehen waren die Siebziger Jahre für mich persönlich eine spannende Zeit mit vielen Umwälzungen: Studienabschluss als Maschinenbauingenieur, Berufseinstieg in das Familienunternehmen mit Technischem Büro und parallel dazu laufendem Installationsbetrieb. Und letztlich ganz privat: Familiengründung! – Im Betrieb gab es in technischer Hinsicht eine Menge zu lernen und zu erkunden, denn von der Praxis hatte ich – trotz beruflicher Praktika zuvor – anfangs wenig Ahnung. Ich lernte schnell, denn zum Glück war die Haustechnik damals wesentlich überschaubarer als heute.</p>
<p><span id="more-9549"></span>Damit komme ich gleich zum Thema: Wärmeerzeuger. Darunter versteht man alle Geräte, die ein Gebäude mit Wärme versorgen, also beispielsweise Zentralheizungskessel und  -herde, elektrische Durchlauferhitzer, aber auch Wärmepumpen. Von letzteren war in den Siebzigern noch wenig zu bemerken. Bleiben wir bei den Kesseln: Gerade hatte erst der Ölheizungs-Boom begonnen, wer es sich leisten wollte, stieg um. Auch im Elternhaus musste der rundliche, mit blauem Hammerschlaglack versehene Hoval Minitherm aus den frühen Sechzigern einem moderneren Artgenossen weichen.</p>
<p><strong>Steirische Zentralheizungskessel</strong></p>
<p>Der Minitherm war ein steirisches Erzeugnis, wenn ich mich richtig erinnere, trug er eine Plakette mit dem Namen „E. Hopf, Knittelfeld“. Diese Firma hatte den Kessel offenbar in Lizenz gefertigt. Jahre später baute das Unternehmen seine eigene Fertigung von  Zentralheizungskesseln aus Stahl für Festbrennstoffe auf, die technisch noch angelehnt zu sein schienen an die des früheren Lizenzgebers. Sie trugen die Bezeichnung „EHK“. Bald zeigte sich, dass sich große Nachfrage entwickelte nach „Kombikesseln“ in Ausführungen als „Wechsel-“, „Umstell-“ oder „Doppelbrand“, die sowohl mit festen Brennstoffen, als auch mit Heizöl betrieben werden konnten.</p>
<p><strong>Not macht erfinderisch</strong></p>
<p>Als Verkaufsvertreter dieses Unternehmens war dessen damaliger Juniorchef oft Besucher unseres Hauses. Mein Vater kam mit ihm ins Gespräch, man hatte das Problem, dass man keinen geeigneten Doppelbrandkessel im Programm hatte und nicht recht wusste, wie man einen solchen bauen könnte, ohne die Konkurrenz zu kopieren. Mein Vater als alterprobter Maschinenbauer mit zahlreichen Patenten hatte gleich eine Lösung parat: eine einfache, wasserummantelte zylindrische Kammer für den Ölbrenner hinten an den normalen Festbrennstoffkessel anbauen! So geschah es auch, meines Wissens war das Gerät am Markt erfolgreich, eines diente sogar etliche Jahre in unserem Einfamilienhaus.</p>
<p><strong>Glaubenskrieg Gusseisen gegen Stahl</strong></p>
<p>In den Sechzigern und Siebzigern lief noch eine Art „Glaubenskrieg“ unter Installateuren und Kunden: Waren Zentralheizungskessel aus Stahl besser oder doch lieber die herkömmlichen aus Gusseisengliedern? Letzteres Segment wurde hierzulande dominiert von einem Unternehmen namens „Ideal-Standard“, viel später zu „Stelrad“ umbenannt. Diese Kessel bestanden aus „genippelten“ Gussgliedern  und erwiesen sich als sehr robust und langlebig, waren von eher schwererer Bauweise und hatten vielleicht nicht ganz so gute Wirkungsgrade wie die Stahlkessel, aber das ist nur meine persönliche Sicht.</p>
<p><strong>Begegnung mit einem Monster …</strong></p>
<p>Interessanterweise war es genau der Zusammenbau eines derartiger Gussgliederkessels, der sich mir – frisch in das Unternehmen eingetreten – als eine der ersten Aufgaben stellte. Diesfalls ein tonnenschweres Monster mit einer Heizleistung von vielleicht dreihunderttausend Kilokalorien pro Stunde (mit solchen Einheiten rechnete man damals noch), der in meiner ehemaligen Volksschule aufzustellen war. Die Montage erfolgte in den Sommerferien und unter starkem Zeitdruck. Die Gussglieder kamen einzeln und mussten vor Ort mittels rein metallisch dichtenden Pressnippeln verbunden werden. Für die Monteure eine schweißtreibende Arbeit. Dazu wies das Betonfundament mehrere Unebenheiten auf, die wir mit Blechstreifen auszugleichen hatten.</p>
<p><strong>… und Herausforderungen an seine Montage</strong></p>
<p>Zum meinem Glück hatte unser Obermonteur ausreichend Erfahrung im Umgang mit derlei Kolossen, er verlor nie Ruhe und Übersicht. Im Gedächtnis geblieben ist mir noch die erste Druckprobe, der Kessel war zwar an den montagebedingten Verbindungsstellen dicht, aber an einer Stelle eines der Kesselglieder trat tropfenweise Wasser aus. Der eher wortkarge Obermonteur besah sich die Stelle eine Zeitlang genau, murmelte etwas wie „kein Problem“, setzte die Spitze eines Schraubenziehers auf die Leckstelle und brachte mit einem kräftigen Hammerschlag auf den Schraubenziehergriff den Wasseraustritt zum Stillstand. „Grafitlamelle zugemacht, alter Installateurs-Trick“ meinte er nur achselzuckend.</p>
<p><strong>Vom Umbruch in den Achtzigern …</strong></p>
<p>Die Achtziger brachten recht rasch das Ende der Kombikessel. Ölkessel, die man  früher wegen Kondensations- und Korrosionsgefahr mit mindestens 60°C Heizwassertemperatur betreiben musste, wichen neuen, effizienten Niedrig- und Tieftemperaturkesseln. Von Kohlefeuerungen, deren Rauchschwaden früher unseren Wohnort überzogen hatten, ging man ganz ab. Reine Holzkessel kamen auf, sogenannte „Holzvergaser“, gefolgt von den ersten automatischen Hackschnitzelfeuerungen, von denen wir sogar welche selbst entwickelten und bauten. Wärmepumpen mit großflächigen Erdkollektoren kamen immer öfter zum Einsatz. Die Achtziger brachten auch einen Aufschwung an thermischen Solaranlagen, die hauptsächlich der Warmwasser- oder Schwimmbaderwärmung dienten.</p>
<p><strong>… bis zur Einengung der Möglichkeiten in der Gegenwart</strong></p>
<p>Wenn ich mich heute so umsehe, ist festzustellen, dass sich der Markt an Wärmeerzeugern aus energiepolitischen und umweltschutzrelevanten Gründen sehr eingeengt hat. Will man höheren Bedienungskomfort haben, bleiben für alleinstehende Einfamilienhäuser, die keine Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses haben, nur mehr zwei Optionen: Entweder eine Holzpellets-Heizung oder eine solche mit Wärmepumpenbetrieb, letztere sehr oft als Außenluftgerät und meist in Verbindung mit einer weiteren Wärmequelle im Haus, etwa einem Holzofen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Vom Umgang mit Mängellisten</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/07/21/vom-umgang-mit-mangellisten/</link>
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		<pubDate>Fri, 21 Jul 2023 06:38:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Zivilgerichtsprozess: Ein Installationsunternehmen klagt einen Bauherrn, der Zahlungen zu einer errichteten Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlage in einem sanierten Bestandsbau zurückhält. Die Klagebeantwortung kontert mit dem Argument der unvollständigen und vor allem mangelbehafteten Leistungserbringung. Die Mängelliste ist lang und detailreich, der Beklagte hat sie von einem Fachmann erstellen lassen. Das Gericht beauftragt den Sachverständigen, einen Befund [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3358" title="SV" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-150x150.jpg" alt="SV" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Zivilgerichtsprozess: Ein Installationsunternehmen klagt einen Bauherrn, der Zahlungen zu einer errichteten Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlage in einem sanierten Bestandsbau zurückhält. Die Klagebeantwortung kontert mit dem Argument der unvollständigen und vor allem mangelbehafteten Leistungserbringung. Die Mängelliste ist lang und detailreich, der Beklagte hat sie von einem Fachmann erstellen lassen. Das Gericht beauftragt den Sachverständigen, einen Befund zu erstellen, die Mängel sollen in Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter vor Ort erhoben werden. An sich also kein außergewöhnlicher Fall, aber …</p>
<p><span id="more-9478"></span></p>
<p><strong>Mängellisten neigen zu ungebremstem Wachstum</strong></p>
<p>… zum Befundtermin wird schnell klar, dass die Mängelliste seit der letzten Verhandlung wieder ein gutes Stück gewachsen ist und alle Anzeichen dafür sprechen, dass sie weiterhin zu wachsen gedenkt. Das ist besonders oft dann der Fall, wenn ein Kunde von Leistungen des Installateurs zunehmend enttäuscht ist: Jetzt fallen ihm auch kleinere Dinge auf, die Anlass zur Beschwerde sind oder sein könnten. Was kann ich tun als Sachverständiger? Nun, zuerst einmal können nur Sachen befundet werden, die greifbar oder zumindest sichtbar sind. Somit wird man sich zunächst auf diese Sachen konzentrieren.</p>
<p><strong>Zu manchen Mängelbehauptungen sind Messungen notwendig</strong></p>
<p>Aber nicht alle Dinge sind greifbare Sachen: Mängeläußerungen über Zustände wie „in diesem Raum ist es zu kalt“ können zwar zur Kenntnis genommen und protokolliert werden, sind aber ad hoc meist nicht überprüfbar. Um Zustände beurteilen zu können, müssten Nachweise in Form von Messungen vorliegen. Sind Raumzustände betroffen, wären solche Messungen über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg erforderlich. Wenn jetzt die Befundaufnahme im Hochsommer erfolgt, wird man mit der Messung ein halbes Jahr warten müssen, was meist zur Folge hat, dass entsprechende Mängelpunkte zunächst hintangestellt werden müssen.</p>
<p><strong>Mängelfeststellungen können nicht immer zerstörungsfrei erfolgen</strong></p>
<p>Aber nochmals zurück zu materiellen Dingen: Nicht alles, was vorhanden ist, ist auch sichtbar. Ob die Wärmedämmung einer unter Putz verlegten Warmwasserleitung ausreichende Stärke aufweist, kann nicht durch direkte Messung festgestellt werden, weil nur in den seltensten Fällen es möglich sein wird, in eine schöne Zimmerwand eine Suchöffnung zu stemmen. Eine Ausnahme läge dann vor, wenn ein Ende oder beide Enden der Leitung freiliegend oder auf sonst eine Weise zumindest teilweise zugänglich wären. Wärmebilder einer Infrarotkamera könnten bestenfalls einen groben Anhalt bilden, mehr nicht.</p>
<p><strong>Beispiel für technische Hilfsmittel zur Mängelerhebung</strong></p>
<p>Infrarotbilder können andererseits äußerst nützlich sein, wenn etwa bemängelt wird, eine Fußbodenheizung sei nicht in ausreichender Dichte verlegt worden. Rohrabstände können mittels Thermografie gut erfasst und gemessen werden. Auch Temperaturverläufe an der Fußbodenoberfläche lassen sich gut erfassen und damit kann die Mängelbehauptung einer “zu hohen Welligkeit“ (was im Klartext bedeutet: Es gibt Stellen am Fußboden, die barfuß als zu kalt empfunden werden) zuverlässig überprüft werden. Aber logischerweise ist eine derartige Feststellung auch in diesem Fall nur während der Heizperiode möglich!</p>
<p><strong>Kleinere Mängel könnte man zusammenfassen und pauschal behandeln</strong></p>
<p>Wächst die Anzahl der Mängel nochmals stark an, könnte man nach deren Schwere oder nach dem grob geschätzten Wert ihrer Behebungskosten differenzieren: In einem ersten Schritt werden nur die „teureren“ oder gravierenderen im Befund berücksichtigt, die „kleineren“ zunächst zurückgestellt oder gar zusammengenommen und pauschaliert. Kommt der Sachverständige bei den größeren zu einer gutachterlichen Bewertung und fließt diese in die richterliche Beweismittelerhebung und in seine Prognose hinsichtlich seines zu erwartenden Urteils ein, können die Beteiligten immer noch entscheiden, ob sie das restliche „Kleinholz“ auch noch aufarbeiten wollen.</p>
<p><strong>Aufnahme von Mängeln erfordert Zeit und Konzentration</strong></p>
<p>Umfassende Befundaufnahmen von Mängeln erfordern nicht nur viel Zeit, sondern verlangen vom Sachverständigen hohe fachliche Aufmerksamkeit und volle Konzentration, insbesondere in der Kommunikation. Die Verfahrensbeteiligten sind meist keine Fachleute und tun sich oft schwer, Mängel exakt zu benennen oder zu beschreiben, was den Sachverständigen zu Missverständnissen führen kann. Er muss daher bereit sein, seinen Befund entsprechend zu korrigieren oder zu ergänzen, was ihm leicht fällt, wenn – wie in größeren Verfahren üblich – in einem ersten Schritt nur ein schriftlicher Befund zu erstellen ist und das Gutachten im engeren Sinn erst nach völliger Abklärung aller Sachverhalte erstellt werden muss.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Kostenschätzungen</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/06/02/kostenschatzungen/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 14:07:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Die Zivilrechtsverfahren, in denen ich zum Sachverständigen bestellt worden bin, drehen sich – salopp gesagt – immer um irgendwelche Geldbeträge oder um Sachen, denen Geldwerte zugemessen werden. Gelder oder Werte, von denen jemand hofft, sie zu erhalten oder von dem jemand fürchtet, sie zahlen zu müssen. Einer vermeint, einen Schaden erlitten zu haben, ein anderer [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3358" title="SV" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-150x150.jpg" alt="SV" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Die Zivilrechtsverfahren, in denen ich zum Sachverständigen bestellt worden bin, drehen sich – salopp gesagt – immer um irgendwelche Geldbeträge oder um Sachen, denen Geldwerte zugemessen werden. Gelder oder Werte, von denen jemand hofft, sie zu erhalten oder von dem jemand fürchtet, sie zahlen zu müssen. Einer vermeint, einen Schaden erlitten zu haben, ein anderer behauptet Mängel, wieder ein anderer fühlt sich übers Ohr gehauen. Der Sachverständige soll beurteilen, ob die Ansprüche von der fachlichen Seite her gerechtfertigt sind. Er soll aber auch prüfen, ob sie der Höhe nach angemessen sind. Das ist sehr oft keine leichte Aufgabe.</p>
<p><span id="more-9328"></span></p>
<p>Und auch die Sachlage ist äußerst unterschiedlich. Einer meiner ersten Fälle war ein revitalisiertes Schlosshotel, dessen Besitzer arge Bedenken hatte, ob denn die in der Schlussrechnung ausgewiesenen Leistungen betreffend Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation auch tatsächlich erbracht worden seien. Das Haus war bereits in Vollbetrieb. Installationspläne waren zwar vorhanden, jedoch wusste man nicht, wie weit die den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen, da man sich eine Bauaufsicht für die haustechnischen Anlagen nicht geleistet hatte. Zum Glück aber gab es sehr gute Fotodokumentationen.</p>
<p><strong>Kosten auf tatsächliches Maß reduziert</strong></p>
<p>Aus diesen Lichtbildern und einigen örtlichen Begehungen konnte ein Aufmaß erstellt werden und eine recht genaue Schätzung der tatsächlich gerechtfertigten Kosten, die deutlich unter den bereits bezahlten Rechnungsbeträgen lagen. Der Installateur weigerte sich zunächst, diesen Sachverhalt anzuerkennen. Der Weg des Schlossherrn zu Gericht war aber letztlich von Erfolg gekrönt, ein sehr hoher Betrag wurde zurückbezahlt.  – Die Arbeit eines Sachverständigen, der Kosten feststellen soll, wurde in diesem Fall dadurch erleichtert, dass eine detaillierte Schlussrechnung vorlag und die Angelegenheit im Grunde genommen auf eine Rechnungskorrektur hinauslief.</p>
<p><strong>Für Materialien oft umfangreiche Recherchearbeit notwendig</strong></p>
<p>Was aber tut man, wenn etwa eine Leistung pauschal abgerechnet wurde und der Empfänger nicht zahlen will, weil er sich benachteiligt fühlt? Im Prinzip geht man gleich vor, man macht zuerst einmal Aufmaße. Aber zum Unterschied vom vorigen Fall ist hier keine detaillierte Rechnung vorhanden, die Einzel- und Positionspreise ausweist und noch dazu liegt der Fall schon drei Jahre zurück. Also wird man sich zunächst für die festgestellten Produkte alte Preislisten beschaffen, bei Herstellern oder Großhändlern oder aus dem eigenen Archiv. Draus erhält man Angaben über Listen- oder Bruttopreise, die für die Schätzung durch den Sachverständigen eine obere Preisgrenze darstellen können.</p>
<p><strong>Aus Umfragen Stundentarife ermitteln </strong></p>
<p>Dann bleiben noch die Preise für die Arbeitsleistungen, die sich aus der Anzahl der aufgewendeten Stunden und den Stundentarifen für Monteure, Helfer, Lehrlinge oder Montagepartien ergeben. Wie kommt man für diese Leistungen zu brauchbaren Werten? Wenn man nicht schon auf ähnlich gelagerte Fälle oder auf Erfahrungen aus täglicher Praxis  zurückgreifen kann, bleibt nur mehr ein Weg: Anfragen bei Installationsunternehmen aus derselben Region, in der der in den Gerichtsfall verwickelte Installateur beheimatet ist. Zugegeben nicht einfach, aber war in meiner Arbeit bislang immer zielführend.</p>
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		<title>Aufmaße in Befundaufnahmen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 May 2023 07:33:44 +0000</pubDate>
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Ein Installationsunternehmen hat eine Heizungsanlage geliefert und seine Leistungen abgerechnet. Der Kunde war mit dem seiner Ansicht nach viel zu hohen Rechnungsbetrag nicht einverstanden. Außerdem war eine angeblich vereinbarte Trennung in Firmen- und Privatanteile nicht vorgenommen worden. Auch behauptete der Kunde eine Vielzahl von Mängeln. Nach einem mehrere Monate dauernden und letztlich ergebnislosen Hin und [...]]]></description>
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<p>Ein Installationsunternehmen hat eine Heizungsanlage geliefert und seine Leistungen abgerechnet. Der Kunde war mit dem seiner Ansicht nach viel zu hohen Rechnungsbetrag nicht einverstanden. Außerdem war eine angeblich vereinbarte Trennung in Firmen- und Privatanteile nicht vorgenommen worden. Auch behauptete der Kunde eine Vielzahl von Mängeln. Nach einem mehrere Monate dauernden und letztlich ergebnislosen Hin und Her reichte der Installateur bei Gericht Klage ein. Im Gerichtsverfahren soll der Sachverständige nun den tatsächlichen Lieferumfang feststellen und bewerten.</p>
<p><span id="more-9317"></span></p>
<p>Nun ist eine „Mengenermittlung nach Aufmaß“, wie die Werksvertrags-ÖNORM B 2110 den Vorgang nennt, Routine, zumindest für jemanden, der den Großteil seines Berufslebens mit Planungen und Bauaufsichten zu tun hatte. Aber mit jeglicher Art Routine muss man bei Gericht allein schon deshalb äußerste Vorsicht walten lassen, weil hier nicht Fachleute miteinander Schritt für Schritt nach bewährter Norm vorgehen, sondern in der Person des Beklagten und in der des Richters Laien involviert sind. Seitens des Sachverständigen besteht somit erhöhter Erläuterungs- und Klärungsbedarf über das, was zu tun ist.</p>
<p><strong>Aufnahme des gesamten Anlagenumfangs</strong></p>
<p>Grundsätzlich könnte man auch aufgrund von Plänen solche Mengenermittlungen bequem am Schreibtisch erledigen, allerdings nur dann, wenn genaue Planunterlagen vorliegen, die aber hier nur in rudimentärer Form vorliegen. Das Aufmaß vor Ort erfordert eine genaue tabellarische oder zeichnerische Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten. Bereits im Vorfeld ist mit dem Gericht und den Parteien der Umfang der Aufmaße zu klären. Es könnte sein, dass manche Teile der gelieferten Installation außer Streit stehen. Aber Vorsicht! Es geht hier um die Beurteilung des gesamten Lieferumfangs, also empfiehlt es sich, grundsätzlich alle Anlagenteile mengenmäßig zu erfassen, die in Rechnungen angeführt sind.</p>
<p><strong>Abstimmung mit Eigentümern und Besitzern</strong></p>
<p>Wenn man vor Ort tätig ist, muss man sich mit den Besitzern der Liegenschaft abstimmen und klären, was wann betreten werden kann und darf und ob grundsätzliche Erlaubnis zum Fotografieren gegeben ist, und – wichtig für Betriebe – ob man eine Begleitperson beigestellt bekommt, die die Örtlichkeit kennt und Zutritt ermöglicht, aber auch Gefahrenzonen kennt und auf Einhaltung von Sicherheits- und Schutzmaßnahmen achtet. Außerdem sollten von beiden Parteien fachkundige Auskunftspersonen genannt werden, die entweder ebenfalls begleiten oder zumindest rasch telefonisch erreichbar sind.</p>
<p><strong>Quantitative und qualitative Erfassung</strong></p>
<p>Von Bedeutung ist hier auch die möglichst genaue Festlegung der Eigentumsgrenzen zwischen Firmen- und Privatanteil. Für Teile der Installation, die nicht mehr direkt einsehbar oder zugänglich sind, sollten einvernehmliche und plausible Schätzungen vorgenommen werden. Neben der quantitativen Erfassung wird man aber zwangsläufig auch darauf achten müssen, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Bauteile tatsächlich in der beschriebenen Beschaffenheit eingebaut worden sind oder ob hier Qualitätsminderungen vorliegen. Das erscheint zumindest für die wichtigsten und wertvollsten Bestandteile der Installation notwendig.</p>
<p><strong>Zielstrebiges Arbeiten durch Einsatz von Hilfskräften</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass der Sachverständige zielstrebig und ungestört arbeiten kann. Laute Auseinandersetzungen zwischen den Parteien oder deren Anwälten sind diesbezüglich kontraproduktiv, ebenso das Beanspruchen des Sachverständigen für Tätigkeiten, Auskünfte oder Stellungnahmen, die mit seinem Auftrag nichts zu tun haben. – In vielen Fällen ist für den Sachverständigen die Beiziehung von Hilfskräften sinnvoll. Diese können ihn unterstützen beim Aufnehmen von  Lichtbildern, bei Anfertigen von isometrischen Planskizzen oder beim Anlegen von Aufmaßlisten.</p>
<p><strong>Zusammenfassung und Bewertung</strong></p>
<p>Von der örtlichen Befundaufnahme geht es nun wieder an den Schreibtisch, wo alle Informationen der Mengenermittlung zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt werden, zumeist in Form umfangreicher Excel-Dateien. Für die Bewertung des ermittelten Lieferumfangs werden die in den Angeboten ausgewiesenen Positionspreise herangezogen, der Wert geänderter und in den Angeboten nicht enthaltender Positionen wird auf Basis von Preislisten unter Berücksichtigung begründbarer Nachlässe geschätzt. Das Gesamtergebnis wird in Form eines Gutachtens präsentiert.</p>
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