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Es sind zumeist Regressverfahren, in denen diese Frage zu beantworten ist. Im typischen Fall hat ein Installateur eine Armatur oder einen anderen Bauteil aus Messing montiert. Nach einiger Zeit – nach Tagen, Wochen oder Monaten – ist das Ding ohne Vorwarnung gebrochen und hat einen deftigen Wasserschaden verursacht. Die Gebäudeversicherung versucht, unter der Behauptung eines Montagefehlers ihre Ausgaben vom Installateur wieder zurückzubekommen. Letzterer sieht sich unschuldig und beharrt auf einem Produktfehler, der ihm die ganze Sache eingebrockt habe. Sachverständiger, übernehmen Sie …

Dann werden die gebrochenen Teile übergeben, wie etwa der Kessel- Füll- und Entleerungshahn im Bild, der sich aus seiner Funktion verabschiedet hat, wodurch das neu ausgebaute Kellergeschoß eines Hauses ordentlich unter Wasser gesetzt wurde. Der Sachverständige hat jetzt herauszufinden, was da wirklich die Ursache war: Ein schlampig arbeitender Monteur oder ein nicht ausreichend qualitätsvolles Produkt.

Immer wieder, immer wieder …

Es scheint, dass unter dem allgegenwärtigen Preis- und Kostendruck bestimmte Produkte mancher Hersteller leiden, vorzugsweise solche aus Messinglegierungen und für die Sanitär- oder Heizungstechnik: Brüche an Waschtischarmaturen, Auslaufventilen, Durchgangsventilen, Kugelhähnen, Panzerschlauch-Anschlussstücken, Exzenterstücken usw. sind immer wiederkehrendes Thema.

Das ist schon seit vielen Jahren so und ohne dass sich aufgrund offensichtlicher Probleme merklich etwas zum Besseren gewendet hätte. Im Gegenteil stellt man mit nicht geringem Erstaunen fest, dass vereinzelt sogar Produkte von Herstellern höchster Qualitätsansprüche von derartigen Problemen betroffen sind. Oder ist nicht doch in den meisten Fällen der Installateur schuld, weil er zu wenig sorgfältig gearbeitet hat?

Egal wie – das Eigenartige daran ist die Tatsache, dass in den meisten Fällen ein beträchtlicher Zeitraum liegt zwischen der Montage etwa eines Auslaufventils für einen Waschmaschinenanschluss und dessen plötzlichem Abbrechen, ohne dass jemand in der Zwischenzeit damit etwas „angestellt“ hätte, weil die Wohnung zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht bezogen oder benutzt war. Es kann sich bei dieser Zeitspanne durchaus um Monate handeln.

Ist es nun ein Montagefehler …

Der Verdacht auf einen Montagefehler liegt naturgemäß immer nahe, da ja der Installateur mit dem Bauteil hantiert haben muss. Vielleicht hat er zu fest angezogen, denn der Bruch ereignet sich ja fast immer ist an einer dünnwandigen Stelle, etwa in einem Gewindegang oder an einer Nut für einen Dichtungsring. Man wird daher sofort die Ansatzstellen für Armaturen- oder Schraubenschlüssel auf Druck- und Kratzstellen untersuchen.

Fachgemäßer Werkzeugeinsatz hinterlässt im Normalfall kaum Spuren, unsachgemäßer schon: Wenn statt eines Armaturenschlüssels eine Rohrzange verwendet wurde, ist das sehr schnell an entsprechenden Kerbmarken zu erkennen. Das kommt aber eher selten vor. Gerade Sanitärarmaturen, die sehr oft von Schäden betroffen sein können, werden im Normalfall von besonders gut geschulten und sorgfältig arbeitenden Installateuren montiert.

… oder doch ein Produktfehler?

Meist lässt sich die Frage nach der Ursache des Versagens erst dadurch eindeutig beantworten, dass ein Sachverständiger für metallische Werkstoffe ein derartiges schadhaftes Stück untersucht. Durch den Einsatz von geeigneten Methoden bis hin zur Elektronenmikroskopie kann er klar erkennen, ob hier entweder ein Bruch wegen Überbeanspruchung des Werkstoffes anlässlich der Montage vorliegt – er spricht dann von einem Gewaltbruch – oder ob der Werkstoff selbst versagt hat.

In letzterem Fall kann er durch seine Untersuchungen und Prüfungen feststellen, ob dieses Versagen grundsätzlich durch mangelnde Eignung des Werkstoffes verursacht worden ist oder schlechte Verarbeitung, etwa fehlende Wärmebehandlungen, für den Bruch und die folgenden Probleme ausschlaggebend waren. Oder ob diese Gegebenheiten in der Metallstruktur später Angriffsflächen für Korrosion geboten haben. Der Metallurge ist somit der geeignete Detektiv, um diese Zusammenhänge ans Licht zu bringen.

Was ist in diesem Zusammenhang für vom Schaden Betroffene wichtig?

Zwei Dinge scheinen wichtig, um Risiken in Bezug auf Produkt- und Montagefehler zu minimieren:

Die Wahl des Produkts: Der Kunde eines Installationsunternehmens wird nicht sehr viele Möglichkeiten haben, um solchen Unbill von vornherein zu vermeiden. Er kann aber sehr wohl darauf achten, dass Produkte namhafter und bekannter Hersteller in seinem Objekt installiert werden. Hersteller, die man im Notfall haftbar machen kann. Dafür sollte dem Bauherrn auch der Preisunterschied zum Produkt eines unbekannten Herstellers kein Hindernis sein.

Die Wahl des Fachmanns: Ein Installateur haftet wie alle Handwerker für seine Arbeit und für den richtigen Einbau. Das auch dann, wenn der Bauherr Teile der Installation selbst besorgt und beistellt und der Installateur sie nur montiert. Auch dieser Unterschied sollte einem Bauherrn etwas wert sein. Im Gegensatz dazu wird der Pfuscher meist nicht für seine Arbeit belangt werden können.

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